Tappensches Familienbuch (1889)/244: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 15. ===
 
 
(Testament {{Sperrschrift|Joachim Peter Tappen’s}} vom 12. April 1673.)
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{{NE}}Im Nahmen der Heiligen DreyFaltigkeit Amen.
 
{{NE}}Demnach der Allmächtige Gott Mich mitt schwerer Kranckheit belegt, undt nicht weiss, wann über mich seine Göttliche Allmacht verhengen werde, dass Ich diess Zeitliche gesegenen muste, So will bey guter Vernunfft meinen letzten Willen hiemit geschaffet haben.
 
{{NE}}Erstlich befehle Ich meine Seele dem Allmächtigen Gott, uff den alleinigen Verdienst ''JESU CHRISTI'', den Leib, wann Er verblichen, der Erde, daraus Er von Gott erschaffen ist.
 
{{NE}}Meine Haabseligkeit stehet an meinem Hause auff der Osterstrasse, dasselbe kann (wie bekandt) gering für Achtzehne hundert Rthlr. verkaufft werden, davon sindt so denn mein eigen Achthundert Rthlr.
 
{{NE}}Hievon sollen erstlich bezahlet werden meiner halbbürtigen Schwester, der Frau Lt. {{Sperrschrift|Spörischen}}, alles das, wass dieselbe meinet wegen erweisslich vor undt bey wehrender meiner Krankheit ausgelegt, eß sey an Kost, Gelde oder sonst.
 
{{NE}}2. Darnach werden bezahlet die von der ''Apotheq''uen abgeholete ''Medicamenta'', laut der darüber in der ''apotkequ''en vorhandener ''recep''te.
 
{{NE}}3. Will Ich nach meinem Sehl. Abschiede auff ''St. Andreae'' Kirchoff ehrlich begraben sein, undt solche nötige Speesen werden auch vorab billig erlegt undt bezahlet.
 
{{NE}}4. Demnechst legire Ich gemelter meiner geschwister, der Frau ''Licentiat''inne, zu einem ''Gratial'' für gehabte Mühe hundert undt Funffzigk Rthlr., meiner dabey im Besten zu gedenken.
 
{{NE}}5. Meiner vollbührtigen Geschwiester Kindt, {{Sperrschrift|Clara Margarethe Frickischen}}, bescheide Ich auch Hundert undt Funffzigk Rthlr.
 
{{NE}}6. Meiner leiblichen Mutter, meiner dabey zu gedenken, und weil sie mich mitt schmerzen an diese betrübte Weldt gebohren, und in der blühenden Jugendt woll versorget und auffgezogen, vermache Ich auch hundert Rthlr.
 
{{NE}}7. Meinem Herrn Stieffvatter, von dehme Ich ''reputation'' undt Ehre gehabt und habe, erlasse und schenke Ich alles das, wass in dem RathsAblags-Brieff an Büchern, Kleideren, Linnen-Geräth, Silber, Gülden Ringen, Kupfer, Messin undt Zin (dagegen Er ohn dess seine erhebliche Einreden jederzeit gehabt) für mich buchstäblich enthalten, nebst dem Piggischen Post, von ganzen guten Hertzen, bedanke mich auch gegen denselben guter Leere undt ermahnung halber, wündtschend, dass der liebe Gott ihn Segenen undt bey seinen Kindern in gesundtheit lange erhalten wölle.
 
{{NE}}Zu meiner ''universal''-Erbin setze Ich meine leibliche Schwester {{Sperrschrift|''Annam Claram'' Tappen}}. Dieselbe soll nach abgezogenen ''Legatis'' und der Hundert Rthlr., So Ich in Behueff meiner ''studien'' von Hr. {{Sperrschrift|Süsterman}}, dem ''Inquilino'' meines Hauses, erborget, das übrige haben und geniessen.
 
{{NE}}Da nun aber meine Erbin undt leibliche Schwester sterben würde, So ''substitui''re Ich Ihr meine leibliche Mutter, undt da dieselbe auch solte versterben, so Sollen sämbtliche meine Halbgeschwiestere, die Frau Lt. {{Sperrschrift|Spörische}}, undt meiner leiblichen Mutter, mit dem Hr. ''Dre.'' {{Sperrschrift|Deventer}}, erzeugete Kinder, dieses Erbe gleich ''in capita'' eintheilen, haben undt behalten.
 
{{NE}}Zu meinen Testaments Executoren erbitte Ich meine hochgeehrte Herrn Schwägere undt liebwerhte Freunde, den Hrn. Lt. {{Sperrschrift|Spörer}}, undt Hrn. ''Secretarium'' {{Sperrschrift|Dannenbergk}}, dass dieselbe nach ihrer satsamb bekandten ''dexterität'' undt ''Legalität'' diesen meinen letzten Willen aussrichten undt meiner Erbinnen ''Tutores'' sein, dagegen den reichen Lohn Gottes erwartten, undt Jeder meyner dabey zu gedencken, mitt ein halb Dutz Rthlr., so billig zuvor von den Haußkauffsgelder genommen werden, vorlieb nehmen wöllen, alles ''cum clausula salutari, . et si non hoc valeat ut testamentum, valere debeat omni meliori modo, et ad instar fidei commissi'', undt welcher hiemit von den ''Legatarijs'' nicht friedlich

Aktuelle Version vom 12. Januar 2013, 18:16 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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15.

(Testament Joachim Peter Tappen’s vom 12. April 1673.)

      Im Nahmen der Heiligen DreyFaltigkeit Amen.

      Demnach der Allmächtige Gott Mich mitt schwerer Kranckheit belegt, undt nicht weiss, wann über mich seine Göttliche Allmacht verhengen werde, dass Ich diess Zeitliche gesegenen muste, So will bey guter Vernunfft meinen letzten Willen hiemit geschaffet haben.

      Erstlich befehle Ich meine Seele dem Allmächtigen Gott, uff den alleinigen Verdienst JESU CHRISTI, den Leib, wann Er verblichen, der Erde, daraus Er von Gott erschaffen ist.

      Meine Haabseligkeit stehet an meinem Hause auff der Osterstrasse, dasselbe kann (wie bekandt) gering für Achtzehne hundert Rthlr. verkaufft werden, davon sindt so denn mein eigen Achthundert Rthlr.

      Hievon sollen erstlich bezahlet werden meiner halbbürtigen Schwester, der Frau Lt. Spörischen, alles das, wass dieselbe meinet wegen erweisslich vor undt bey wehrender meiner Krankheit ausgelegt, eß sey an Kost, Gelde oder sonst.

      2. Darnach werden bezahlet die von der Apothequen abgeholete Medicamenta, laut der darüber in der apotkequen vorhandener recepte.

      3. Will Ich nach meinem Sehl. Abschiede auff St. Andreae Kirchoff ehrlich begraben sein, undt solche nötige Speesen werden auch vorab billig erlegt undt bezahlet.

      4. Demnechst legire Ich gemelter meiner geschwister, der Frau Licentiatinne, zu einem Gratial für gehabte Mühe hundert undt Funffzigk Rthlr., meiner dabey im Besten zu gedenken.

      5. Meiner vollbührtigen Geschwiester Kindt, Clara Margarethe Frickischen, bescheide Ich auch Hundert undt Funffzigk Rthlr.

      6. Meiner leiblichen Mutter, meiner dabey zu gedenken, und weil sie mich mitt schmerzen an diese betrübte Weldt gebohren, und in der blühenden Jugendt woll versorget und auffgezogen, vermache Ich auch hundert Rthlr.

      7. Meinem Herrn Stieffvatter, von dehme Ich reputation undt Ehre gehabt und habe, erlasse und schenke Ich alles das, wass in dem RathsAblags-Brieff an Büchern, Kleideren, Linnen-Geräth, Silber, Gülden Ringen, Kupfer, Messin undt Zin (dagegen Er ohn dess seine erhebliche Einreden jederzeit gehabt) für mich buchstäblich enthalten, nebst dem Piggischen Post, von ganzen guten Hertzen, bedanke mich auch gegen denselben guter Leere undt ermahnung halber, wündtschend, dass der liebe Gott ihn Segenen undt bey seinen Kindern in gesundtheit lange erhalten wölle.

      Zu meiner universal-Erbin setze Ich meine leibliche Schwester Annam Claram Tappen. Dieselbe soll nach abgezogenen Legatis und der Hundert Rthlr., So Ich in Behueff meiner studien von Hr. Süsterman, dem Inquilino meines Hauses, erborget, das übrige haben und geniessen.

      Da nun aber meine Erbin undt leibliche Schwester sterben würde, So substituire Ich Ihr meine leibliche Mutter, undt da dieselbe auch solte versterben, so Sollen sämbtliche meine Halbgeschwiestere, die Frau Lt. Spörische, undt meiner leiblichen Mutter, mit dem Hr. Dre. Deventer, erzeugete Kinder, dieses Erbe gleich in capita eintheilen, haben undt behalten.

      Zu meinen Testaments Executoren erbitte Ich meine hochgeehrte Herrn Schwägere undt liebwerhte Freunde, den Hrn. Lt. Spörer, undt Hrn. Secretarium Dannenbergk, dass dieselbe nach ihrer satsamb bekandten dexterität undt Legalität diesen meinen letzten Willen aussrichten undt meiner Erbinnen Tutores sein, dagegen den reichen Lohn Gottes erwartten, undt Jeder meyner dabey zu gedencken, mitt ein halb Dutz Rthlr., so billig zuvor von den Haußkauffsgelder genommen werden, vorlieb nehmen wöllen, alles cum clausula salutari, . et si non hoc valeat ut testamentum, valere debeat omni meliori modo, et ad instar fidei commissi, undt welcher hiemit von den Legatarijs nicht friedlich