Tappensches Familienbuch (1889)/198: Unterschied zwischen den Versionen
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seiner Vorgesetzten | seiner Vorgesetzten Kirchenbehörde erfreuend, in treuer Hingabe auch unter dem Drucke schweren häuslichen Leides, nachdem am 6. Decbr. 1850 nach kurzer Krankheit der Tod ihm die geliebte Gattin und seiner Kinderschar die beste der Mütter entrissen hatte. Der Anerkennung seiner Vorgesetzten giebt u. a. Ausdruck der folgende Visitationsbescheid: | ||
:{{NE}}"Wir haben den kirchenkommissarischen Bericht vom 2. huj., die zu Wienhausen abgehaltene Kirchen- und Schul-Visitation betr., mit dessen Anlagen empfangen und von dem Inhalte desselben mit besonderer Befriedigung hinsichtlich der treuen und geschickten Dienstführuug des Pastors {{Sperrschrift|Tappen}} Kenntnis genommen. Wie das Resultat der Visitation für diesen Prediger in aller Beziehung günstig ausgefallen ist und Unsere Anerkennung verdient, so wünschen Wir, dass die Herren diese unsere Anerkennung dem würdigen Pastor in Unserm Namen ausdrücklich zu erkennen geben. Wir vertrauen, dass derselbe in dieser treuen Arbeit zur Ehre des Herrn redlich fortfahren uud des göttlichen Segens darin in immer zunehmender Maasse werde theilhaftig werden. Hinsichtlich des evangelischen Gehaltes und der Erbaulichkeit der textmassigen Visitations-Predigt stimmen Wir mit dem visitationsseitig im Berichte abgegebenen Urtheile zusammen, mögen auch übrigens noch eine besondere beifällige Aeusserung an die Bezeugung knüpfen, dass Pastor für die grosse und zerstreute Gemeinde ein besonderes Familienbuch angelegt hat was ausser Anderem auch im seelsorgerischen Interesse von wesentlicher Wichtigkeit sein wird. - | |||
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Hannover, den 23. Januar 1855.<br> | |||
Königlich Hannoversches Konsistorium. | Königlich Hannoversches Konsistorium. | ||
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Es gereicht uns zur Freude, dass wir uns des angenehmen Auftrags Königlichen Consistorii durch Mittheilung des abschriftlich vorstehenden Reskriptes selbst entledigen können uud ergreifen wir, indem wir dem Herrn Pastor Tappen die Anerkennung der hohen Behörde in deren Namen zu erkennen geben, gern die Gelegenheit | {{NE}}Es gereicht uns zur Freude, dass wir uns des angenehmen Auftrags Königlichen Consistorii durch Mittheilung des abschriftlich vorstehenden Reskriptes selbst entledigen können uud ergreifen wir, indem wir dem Herrn Pastor {{Sperrschrift|Tappen}} die Anerkennung der hohen Behörde in deren Namen zu erkennen geben, gern die Gelegenheit, demselben auch unsere aufrichtige Hochachtung zu bezeugen. | ||
Celle, den 30. Januar 1855. | <center> | ||
Celle, den 30. Januar 1855.<br> | |||
Die Kirchen-Kommissarien von Wienhausen.<br> | |||
{{Sperrschrift|Meyer. Grote.}} | |||
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{{NE}}(Seine Nachkommen haben Anteil an der {{Sperrschrift|Meyer}}'sehen Stiftung, welche der Bergfactor {{Sperrschrift|Meyer}} und dessen Ehefrau {{Sperrschrift|Henriette Juliane Friederike}} geb. {{Sperrschrift|Schuster}} zu Zellerfeld durch Testament vom 20. Dec. 1825 für die Nachkommen des Forstinspectors {{Sperrschrift|Schuster}} - des Grossvaters der obengenannten {{Sperrschrift|Emilie Schuster}}, der Stammmutter der Elzer Linie - gegründet hat. Sie besteht darin, dass aus den Erträgen des dazu | |||
(Seine Nachkommen haben Anteil an der Meyer'sehen Stiftung, welche der Bergfactor Meyer und dessen Ehefrau Henriette Juliane Friederike geb. Schuster zu Zellerfeld durch Testament vom 20. Dec. 1825 für die Nachkommen des |
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seiner Vorgesetzten Kirchenbehörde erfreuend, in treuer Hingabe auch unter dem Drucke schweren häuslichen Leides, nachdem am 6. Decbr. 1850 nach kurzer Krankheit der Tod ihm die geliebte Gattin und seiner Kinderschar die beste der Mütter entrissen hatte. Der Anerkennung seiner Vorgesetzten giebt u. a. Ausdruck der folgende Visitationsbescheid:
- "Wir haben den kirchenkommissarischen Bericht vom 2. huj., die zu Wienhausen abgehaltene Kirchen- und Schul-Visitation betr., mit dessen Anlagen empfangen und von dem Inhalte desselben mit besonderer Befriedigung hinsichtlich der treuen und geschickten Dienstführuug des Pastors Tappen Kenntnis genommen. Wie das Resultat der Visitation für diesen Prediger in aller Beziehung günstig ausgefallen ist und Unsere Anerkennung verdient, so wünschen Wir, dass die Herren diese unsere Anerkennung dem würdigen Pastor in Unserm Namen ausdrücklich zu erkennen geben. Wir vertrauen, dass derselbe in dieser treuen Arbeit zur Ehre des Herrn redlich fortfahren uud des göttlichen Segens darin in immer zunehmender Maasse werde theilhaftig werden. Hinsichtlich des evangelischen Gehaltes und der Erbaulichkeit der textmassigen Visitations-Predigt stimmen Wir mit dem visitationsseitig im Berichte abgegebenen Urtheile zusammen, mögen auch übrigens noch eine besondere beifällige Aeusserung an die Bezeugung knüpfen, dass Pastor für die grosse und zerstreute Gemeinde ein besonderes Familienbuch angelegt hat was ausser Anderem auch im seelsorgerischen Interesse von wesentlicher Wichtigkeit sein wird. -
Hannover, den 23. Januar 1855.
Königlich Hannoversches Konsistorium.
Es gereicht uns zur Freude, dass wir uns des angenehmen Auftrags Königlichen Consistorii durch Mittheilung des abschriftlich vorstehenden Reskriptes selbst entledigen können uud ergreifen wir, indem wir dem Herrn Pastor Tappen die Anerkennung der hohen Behörde in deren Namen zu erkennen geben, gern die Gelegenheit, demselben auch unsere aufrichtige Hochachtung zu bezeugen.
Celle, den 30. Januar 1855.
Die Kirchen-Kommissarien von Wienhausen.
Meyer. Grote.
An
den Herrn Pastor Tappen
in
Wienhausen.
Nachdem er sodann zufolge Reskripts vom 22. März 1855 von dem Ministerium der geistlichen pp. Angelegenheiten zum Superintendenten und Pastor prim, zu Elze ernannt war, trat er am 10. Juni ejusd. dieses neue Amt an. Aber schon im Frühjahr 1856 wurde er von einem rheumatischen Fieber und infolge desselben von einem schweren Herzleiden befallen, welches seinem rastlos thätigen Leben bereits am 29. Septbr. 1857 ein allzu frühes Ziel setzte.
(Seine Nachkommen haben Anteil an der Meyer'sehen Stiftung, welche der Bergfactor Meyer und dessen Ehefrau Henriette Juliane Friederike geb. Schuster zu Zellerfeld durch Testament vom 20. Dec. 1825 für die Nachkommen des Forstinspectors Schuster - des Grossvaters der obengenannten Emilie Schuster, der Stammmutter der Elzer Linie - gegründet hat. Sie besteht darin, dass aus den Erträgen des dazu