Tappensches Familienbuch (1889)/149: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}'''62. Jakobus.''' wurde am 21. Mai 1642 anf der Universität Helmstedt immatrikuliert. Nach einer in der Matrikel hinzugefugten Bemerkung gehört er zn den ''Ritu Depositionis initiati qui in academia non manserunt.'' | |||
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1. am 13. April 1675 mit Gottfried Heymann, Fürstlich Brannschweig-Lüneb. Geheimer Rat und Vice-Kanzler zu Celle, und nach dessen Tode
2. am 17. Jan. 1681 mit Christian Philipp von Brinck, Fürst. Hessischer Geheimer Rat, später Kaiserlicher Rat und Kurfurstl. Pfälzischer Reichskammergerichts-Assessor zn Wetzlar (geboren zu Frankenthal den 3. April 1638, gestorben zn Wetzlar am 9. Octbr. 1709), aus der altadligen Familie "der Brincken" zn Alt-Stettin in Pommern. Die für ihn gehaltene Leichenrede[1] enthält über seine Verheiratung folgendes:
Im Jahre 1681, den 17. Januarii ist der Wohlseelige Herr Assessor in dem Heiligem Ehestand getreten mit der nunmehro hoch- und hertzlich Betrübten Frau Wittib, der Wohlgebohrnen Frauen, Frauen Anna Juliana Tappen, aus dem Uhr-Alten Patricien-Geschlecht der Tappen aus Hildesheim in Nieder-Sachsen gebohren.
Ihr Seeliger Herr Vatter ist gewesen der Berühmbte Jakobus Tappe, Hochfürstlicher Braunschweig-Lüneburgischer Raht und Senior der fürstlichen Julius-Universität zu Helmstädt; - Er hat mit selbiger bald 29 Jahr eime friedliche und liebreiche Ehe gepflogen, und im derselbigen 4 Kinder, memblich 3 Söhne und eine Tochter erzeuget, wovon aber - allein der Jüngste gegenwärtige - Sohn, der Wohgebohrne Herr Jacob Christian vom Brinck, bey dem annoch Regierendem Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel Hochfürstlichem Durchlaucht Wohlbestalter würcklicher Hoff-Juncker. - noch bey Leben ist.
29. N. N.
Nachkommen:
62. Jakobus. wurde am 21. Mai 1642 anf der Universität Helmstedt immatrikuliert. Nach einer in der Matrikel hinzugefugten Bemerkung gehört er zn den Ritu Depositionis initiati qui in academia non manserunt.
- ↑ "Der Seine Tage zählende Glaubige pp." von J. M. Füesslin. Wetzlar 1710. (Göttinger Leichenreden. Fol. B. Tom. 12