Tappensches Familienbuch (1889)/229: Unterschied zwischen den Versionen

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liche thodtsfal mit der Junfern Braut begeben sollte und Keine kinder verliesse, dass auf solchen Event, den Gott auch gnedig abwende, die ubrige Helffte des Brautschatzes bei Ihr der fraw {{Sperrschrift|Wiesenhauern}} und Ihren erben verpleiben sol. Wan auch die fraw {{Sperrschrift|Wiesenhafern}} Ihre Tage geendet und thodts verbliechen, das Got allmechtig gleichmessg lange fristen wolle, auf den fal sol Ihre Dochter, jetzige Gesponse, entfangenen Brautschatz einbringen, doch ohne Zinse, und zu dem ubrigen allen, was die Mutter an Erbval(?) hinder sich verlassen und in Ihrem munde erledigen wirdt, nichts darum ausbescheiden (:allein die Lehengütter, so vermüge der rechte eintzig auf die Söhne verstammen:) mit ihren Bruderen zu gleicher theilung gehen.
liche thodtsfal mit der Junfern Braut begeben sollte und Keine kinder verliesse, dass auf solchen Event, den Gott auch gnedig abwende, die ubrige Helffte des Brautschatzes bei Ihr der fraw {{Sperrschrift|Wiesenhauern}} und Ihren erben verpleiben sol. Wan auch die fraw {{Sperrschrift|Wiesenhafern}} Ihre Tage geendet und thodts verbliechen, das Got allmechtig gleichmessg lange fristen wolle, auf den fal sol Ihre Dochter, jetzige Gesponse, entfangenen Brautschatz einbringen, doch ohne Zinse, und zu dem ubrigen allen, was die Mutter an Erbval(?) hinder sich verlassen und in Ihrem munde erledigen wirdt, nichts darum ausbescheiden (:allein die Lehengütter, so vermüge der rechte eintzig auf die Söhne verstammen:) mit ihren Bruderen zu gleicher theilung gehen.
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'''6.'''


6.
(Eheberedung zwischen {{Sperrschrift|Hans Storren}} und {{Sperrschrift|Helene Tappen}} vom 6. März 1617.)
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(Eheberedung zwischen Hans Storren und Helene Tappen rom 6. Hin 1617.)
{{NE}}Zu wissen, dass im nahmen der heiligen hochgelobten Dreyfaltigkeit mit zeitigem Rath. ''Consent'', Willen undt Volbort beiderseits eldern, Verwanden undt Freunden undenbenannt zwischen dem Ehrnvesten und Erbarn {{Sperrschrift|Hans Storren}} dem Breutigam an einem, dan der Ehr- undt Tugentsamen Junfer {{Sperrschrift|Helenen Tappen}}, des Ernvesten undt wolweisen Hrn. {{Sperrschrift|Friedrich Tappen}} eheleiblichen Dochter am andern Theil, eine Christliche eheberedung volzogen undt geschlossen folgender gestalt, Undt anfangs haben beide Theile ein dem andern die Ehe ''pure'' bis an des Priesters Handt zugesagt und versprochen, dieselbe forderlichster gelegenheit mit dem christlichen Kirchengange undt ehelichen Beilager zu bestetigen, auch Zeit Ihres Lebens ein gegen den ändern friedtlich und also sich zu bezeigen, wie christlichen frommen eheleuten eignet, wolanstehet undt gebühret.


Zu wissen, dass im nahmen der heiligen hochgelobten Dreyfaltigkeit mit zeitigem Rath. Consent, Willen undt Volbort beiderseits eldem, Verwanden undt Freunden unden-benannt zwischen dem Ehruvesten und Erbarn Hans Storren dem Breutigam an einem, dan der Ehr- undt Tugentsamen Junfer Helenen Tappen, des Ernvesten undt wol-weisen Hrn. Friedrich Tappen eheleiblichen Dochter am ändern Theil, eine Christliche eheberedung volzogen undt geschlossen folgender gestalt, Undt anfangs haben beide Theile ein dem ändern die Ehe pure bis an des Priesters Handt zugesagt und versprochen, dieselbe förderlichster gelegenheit mit dem christlichen Kirchengange undt ehelichen Beilager zu bestetigen, auch Zeit Ihres Lebens ein gegen den ändern friedtlich und also sich zu bezeigen, wie christlichen frommen eheleuten eignet, wolanstehet undt gebühret
{{NE}}Andere Zeitliche gütere belangendt, hat die Erbare undt vieltugentsame Fraw {{Sperrschrift|Margarete Bex}}, weilandt des Ehrnvesten undt wolgeachten Hern {{Sperrschrift|Hans Storren}} seligen nachgelassene Wittibe, des Breutigams Mutter gemeltem Ihrem lieben Sohne zum
 
Andere Zeitliche gütere belangendt, hat die Erbare nndt vieltugentsame Fraw Margarete Bex, weilandt des Ehrnvesten undt wolgeachten Hem Hans Storren seligen nachgelassene Wittibe, des Breutigams Mutter gemeltem Ihrem lieben Sohne zum

Aktuelle Version vom 29. Dezember 2012, 20:30 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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liche thodtsfal mit der Junfern Braut begeben sollte und Keine kinder verliesse, dass auf solchen Event, den Gott auch gnedig abwende, die ubrige Helffte des Brautschatzes bei Ihr der fraw Wiesenhauern und Ihren erben verpleiben sol. Wan auch die fraw Wiesenhafern Ihre Tage geendet und thodts verbliechen, das Got allmechtig gleichmessg lange fristen wolle, auf den fal sol Ihre Dochter, jetzige Gesponse, entfangenen Brautschatz einbringen, doch ohne Zinse, und zu dem ubrigen allen, was die Mutter an Erbval(?) hinder sich verlassen und in Ihrem munde erledigen wirdt, nichts darum ausbescheiden (:allein die Lehengütter, so vermüge der rechte eintzig auf die Söhne verstammen:) mit ihren Bruderen zu gleicher theilung gehen.

      Alle diese Punkten uud abrede haben beide Vater und Mutter beneben Ihren respectice Sohn uud Dochter also stet, vest und unverbrüchlich zu halten einandern mit handegegebner trew versprochen und zugesagt alles gantz trewlich, sonder einige Gefehrde und Argelist.

      In uhrkunde der Wahrheit undt dieser Heiratsabrede (sind) zweyne gieichs lauts und Inhalts verfertigt von obbemelten Personen, als Principal-Contrahenten der Braut Mutter und des Brautigams Vater, wie auch obbemelte hern unterhendler als beiderseits verwanten und freunde unterschrieben und mit deren angebornen und gewönlicben Petschaften bekreftiget, auch Jeder Parthey zur nachrichtung eine zugestellet worden. Geschehen und gegeben Hildensheimb den sechs und zwantzigsten tagk monats January Im Jahre nach Christi unsers Erlosers und heilandts geburt eintausendsechshundert und sechste.

Joachim Brandes.      Johann Lübbren.      Johann Brandis j. u. d.
            meine Handt.                              J. U. D. meine Hand.                              meine Hand.
            (L. S.)                                                (L. S.)                                                (L. S.)
Asmus vom Rhode.            Margarete,                        Friedrich Tappe
            meine eigene Hand.      Hans Wiesenhavern                  Meine Hand.
                  (L. S.)                        nachgelassene Withibe                                    (L. S.)
                                                                  (L. S.)                                          (Monogramm.)
Hans Sytermann.      Christoff v. Hagen.      Henning Wildefeuer.      Rotker Jordens.
            Meine Hand.                              meine eigne Hand.                              meine Hand.                  Meine eigne Hand.
            (L. S.)                                                (L. S.)                                                (L. S.)                              (L. S.)
                                                                        Johann Beuerburg.
                                                                                    (L. S.).


6.

(Eheberedung zwischen Hans Storren und Helene Tappen vom 6. März 1617.)

      Zu wissen, dass im nahmen der heiligen hochgelobten Dreyfaltigkeit mit zeitigem Rath. Consent, Willen undt Volbort beiderseits eldern, Verwanden undt Freunden undenbenannt zwischen dem Ehrnvesten und Erbarn Hans Storren dem Breutigam an einem, dan der Ehr- undt Tugentsamen Junfer Helenen Tappen, des Ernvesten undt wolweisen Hrn. Friedrich Tappen eheleiblichen Dochter am andern Theil, eine Christliche eheberedung volzogen undt geschlossen folgender gestalt, Undt anfangs haben beide Theile ein dem andern die Ehe pure bis an des Priesters Handt zugesagt und versprochen, dieselbe forderlichster gelegenheit mit dem christlichen Kirchengange undt ehelichen Beilager zu bestetigen, auch Zeit Ihres Lebens ein gegen den ändern friedtlich und also sich zu bezeigen, wie christlichen frommen eheleuten eignet, wolanstehet undt gebühret.

      Andere Zeitliche gütere belangendt, hat die Erbare undt vieltugentsame Fraw Margarete Bex, weilandt des Ehrnvesten undt wolgeachten Hern Hans Storren seligen nachgelassene Wittibe, des Breutigams Mutter gemeltem Ihrem lieben Sohne zum