Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B001: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''<br />Beilage Nr. 1.''' | |||
Darmstadt, den 31. Januar 1883.</center> | |||
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|valign="top"|Inhalt:||1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Freiherrlich von Weyherische Eleonorenstiftung betreffend. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1883 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Bekanntmachung, den Ausschlag der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Gau-Algesheim betreffend. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach pro 1883. - 6) Uebersicht der für das Jahr 1883 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alzey. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 9) Namensveränderungen. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterverleihungen. - 12) Dienstentlassung. - 13) Ruhestandsversetzungen. - 14) Concurrenzeröffnungen. - 15) Sterbefälle. | |||
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<center>'''Bekanntmachung,<br />die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Im Laufe des vierten Quartals 1882 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 17. November 2012, 16:05 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Beilage Nr. 1. Darmstadt, den 31. Januar 1883.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Freiherrlich von Weyherische Eleonorenstiftung betreffend. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1883 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Bekanntmachung, den Ausschlag der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Gau-Algesheim betreffend. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach pro 1883. - 6) Uebersicht der für das Jahr 1883 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alzey. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 9) Namensveränderungen. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterverleihungen. - 12) Dienstentlassung. - 13) Ruhestandsversetzungen. - 14) Concurrenzeröffnungen. - 15) Sterbefälle. |
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Im Laufe des vierten Quartals 1882 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Heppenheim zu Gunsten des projectirten Kapellenbaues zu Kirschhausen, im Betrage von 200 ;
2) die Schenkung des Rentners Schefer zu Aachen an die katholische Kirche zu Heimersheim zur Stiftung einer heiligen Messe, im Betrage von 7000 ;
3) die Schenkung der Mathilden-Stiftung für die Provinz Starkenburg an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 200 ;
4) die Schenkung eines Ungenannten an die Domkirche zu Mainz zur Stiftung eines Anniversariums, im Betrage von 300 ;
5) das Vermächtniß der Rosalie Feick aus Diedersdorf in Oesterreichisch-Schlesien an die katholische Kirche zu Erbach zur Stiftung einer jährlichen heiligen Messe, im Betrage von 342 86 ;
6) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Erbach zu Gunsten des Kirchendiener- und Organisten-Besoldungsfonds, unter der Verpflichtung, bis zum Ableben des Stifters jährlich die Zinsen zu 4 % an den Bonifaciusverein der Diöcese Mainz auszuzahlen, im Betrage von 1500 ;