Tappensches Familienbuch (1889)/053: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}''Zu Jene hat er verschiedene ''Collegia Juridica'', darinnen er selbsten ''präsidiret'', gehalten, und durch Gottes gnade und angewandten unnachlessigen fleiss es so weit gebracht, dann er Anno 1616 daselbst mit höchstem Ruhmb und Ehren in ''utroque Jure'' den ''gratdum Doctoris'' erlanget und angenommen <ref>Die von ihm geschriebene ''Dissertatio de jure repraesentationis ("Praeside Ortolphi Fomanni Jenae 1616")'' wird seine Doctor-Dissertation gewesen sein.</ref> | |||
{{NE}}Darauff er sich denn gleicher gestalt, noch im selbigen Jahre, mit der Ehr-und Vieltugendreichen Junffern Elisabethen Ulrichs, des Edlen, Ehrnvest-, Hoch-gelart- und Hochaclifbarn H. D. Jalcobi Ulrichs S., fürnehmen Juris consulti und weiland Fr. Br.-Lüneb. wolbestalten Cantzlers zu Fehrden, Eheleiblichen Tochter, ehelich verlobet und verheyrathet, mit welcher seiner Hertzlieben Sehl. HaussEhrn der seid. Verstorbener nicht allein eine Jiochgewündschete Christ- und friedliche Ehe hiss in das 15. Jahr geruhig continuiret, besondern auch darinnen Vier Kinder, alse ziceyne Söhne und zwo Töchter, von denen der eine Sohn nach Gottes gnedigen Willen al-bereit wieder zu der ewigen Frewde erhoben und abgefordert, gezeuget. | |||
« Und als ihm nach Gottes unwandelbaren Rath und willen vorgedachte seine Hertzliebste HaussEhre Anno 1631 durch den zeitlichen Todt von der Seiten himeeg-gerissen, und er in den betrübten Wittwerstandt versetzet worden, hat sich inmittels begeben, dass nicht alleine im folgenden 1632. Jahre diese Stadt döm Graffen von Pappenheimb übergeben worden, und dadurch der sehl. Verstorbener benebenst seiner famili und ändern benachbarten Einwohnern in einen überaus elenden und beschwerlichen Ziistandt gestürtzet; besondern ist auch noch dieses hinzu kommen, dass er im nechstfolgenden 1633. Jahre zu dem derozeit insonderheit zumald beschwer- und ge-fehrlichen BiirgermeisterAm.pt, da er jedoch beym StadtRegiment vorhero im geringsten nicht Herkommen, ist ordentlich erwehlet imd auffgeholet worden. Da es dann bei so gestalten Leufften sich nicht tliun lassen wollen, den Witticer stand ferners zu continuiren, derowegen er im selbigen Jahre zur anderen Ehe geschritten und mit der jetz Unterlassener hochbetrübten Fraw Wittiben Catharinen, des Weiland Ehrnvest., Grossachtb. und Wolw. Herrn B. Klaussen Brandts Eheleiblkher Tochter sich Ehelich eingelassen, auch mit derselhigen eine Christi.-friedliche Ehe ersessen, und in wehrender Ehe eine Tochter, so von dem lieben Gott, dlhereit in sein Reich wieder abgefordert, erzeuget. | « Und als ihm nach Gottes unwandelbaren Rath und willen vorgedachte seine Hertzliebste HaussEhre Anno 1631 durch den zeitlichen Todt von der Seiten himeeg-gerissen, und er in den betrübten Wittwerstandt versetzet worden, hat sich inmittels begeben, dass nicht alleine im folgenden 1632. Jahre diese Stadt döm Graffen von Pappenheimb übergeben worden, und dadurch der sehl. Verstorbener benebenst seiner famili und ändern benachbarten Einwohnern in einen überaus elenden und beschwerlichen Ziistandt gestürtzet; besondern ist auch noch dieses hinzu kommen, dass er im nechstfolgenden 1633. Jahre zu dem derozeit insonderheit zumald beschwer- und ge-fehrlichen BiirgermeisterAm.pt, da er jedoch beym StadtRegiment vorhero im geringsten nicht Herkommen, ist ordentlich erwehlet imd auffgeholet worden. Da es dann bei so gestalten Leufften sich nicht tliun lassen wollen, den Witticer stand ferners zu continuiren, derowegen er im selbigen Jahre zur anderen Ehe geschritten und mit der jetz Unterlassener hochbetrübten Fraw Wittiben Catharinen, des Weiland Ehrnvest., Grossachtb. und Wolw. Herrn B. Klaussen Brandts Eheleiblkher Tochter sich Ehelich eingelassen, auch mit derselhigen eine Christi.-friedliche Ehe ersessen, und in wehrender Ehe eine Tochter, so von dem lieben Gott, dlhereit in sein Reich wieder abgefordert, erzeuget. | ||
Me und loelcher gestalt der sehl. verstorbener berürten seinen Cousölat bey der behänd Hoclibeschwerlicher zeit und alle Stund und augenblick für Äugen schwebender gegenwertiger gefahr Leibs und Lebens tapfer, muhtig, klüglich und fürsichtig ge führ et und administriret, wie eyffrig er pro aris et focis gestritten, wie behertzt, standthafft und muhtig, auch in den allereusserst gefehrlichkeiten, und da öfters ein jedt weder unter seinen Mittverordneten des Rahts und ändern bedienten es nicht anders dafür gehalten, auch das ansehen gehabt, ob solte und miiste alles über einen häufen gehen, er sich darunter remonstriret und gleichsam mit lachendem Munde zwar die für äugen schwebende gefahr exaggeriret, aber doch gedachten seinen Mittverwandten darunter Hertzhaftig und Christlich zugeredet, sie auf Gottes wunderbare Giite und wunderbare gnedige Schickung verwiesen; ja was in solchen und dergleichen begehenden fällen der Allerhöchster durch diesen sehl. Mann für gewündschete heilsame und dieser derozeit überaus betrengten Stadt und Gemeine höchst fürträgliche Consilia verliehen, und wie | Me und loelcher gestalt der sehl. verstorbener berürten seinen Cousölat bey der behänd Hoclibeschwerlicher zeit und alle Stund und augenblick für Äugen schwebender gegenwertiger gefahr Leibs und Lebens tapfer, muhtig, klüglich und fürsichtig ge führ et und administriret, wie eyffrig er pro aris et focis gestritten, wie behertzt, standthafft und muhtig, auch in den allereusserst gefehrlichkeiten, und da öfters ein jedt weder unter seinen Mittverordneten des Rahts und ändern bedienten es nicht anders dafür gehalten, auch das ansehen gehabt, ob solte und miiste alles über einen häufen gehen, er sich darunter remonstriret und gleichsam mit lachendem Munde zwar die für äugen schwebende gefahr exaggeriret, aber doch gedachten seinen Mittverwandten darunter Hertzhaftig und Christlich zugeredet, sie auf Gottes wunderbare Giite und wunderbare gnedige Schickung verwiesen; ja was in solchen und dergleichen begehenden fällen der Allerhöchster durch diesen sehl. Mann für gewündschete heilsame und dieser derozeit überaus betrengten Stadt und Gemeine höchst fürträgliche Consilia verliehen, und wie | ||
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Version vom 10. November 2012, 21:13 Uhr
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Zu Jene hat er verschiedene Collegia Juridica, darinnen er selbsten präsidiret, gehalten, und durch Gottes gnade und angewandten unnachlessigen fleiss es so weit gebracht, dann er Anno 1616 daselbst mit höchstem Ruhmb und Ehren in utroque Jure den gratdum Doctoris erlanget und angenommen [1]
Darauff er sich denn gleicher gestalt, noch im selbigen Jahre, mit der Ehr-und Vieltugendreichen Junffern Elisabethen Ulrichs, des Edlen, Ehrnvest-, Hoch-gelart- und Hochaclifbarn H. D. Jalcobi Ulrichs S., fürnehmen Juris consulti und weiland Fr. Br.-Lüneb. wolbestalten Cantzlers zu Fehrden, Eheleiblichen Tochter, ehelich verlobet und verheyrathet, mit welcher seiner Hertzlieben Sehl. HaussEhrn der seid. Verstorbener nicht allein eine Jiochgewündschete Christ- und friedliche Ehe hiss in das 15. Jahr geruhig continuiret, besondern auch darinnen Vier Kinder, alse ziceyne Söhne und zwo Töchter, von denen der eine Sohn nach Gottes gnedigen Willen al-bereit wieder zu der ewigen Frewde erhoben und abgefordert, gezeuget.
« Und als ihm nach Gottes unwandelbaren Rath und willen vorgedachte seine Hertzliebste HaussEhre Anno 1631 durch den zeitlichen Todt von der Seiten himeeg-gerissen, und er in den betrübten Wittwerstandt versetzet worden, hat sich inmittels begeben, dass nicht alleine im folgenden 1632. Jahre diese Stadt döm Graffen von Pappenheimb übergeben worden, und dadurch der sehl. Verstorbener benebenst seiner famili und ändern benachbarten Einwohnern in einen überaus elenden und beschwerlichen Ziistandt gestürtzet; besondern ist auch noch dieses hinzu kommen, dass er im nechstfolgenden 1633. Jahre zu dem derozeit insonderheit zumald beschwer- und ge-fehrlichen BiirgermeisterAm.pt, da er jedoch beym StadtRegiment vorhero im geringsten nicht Herkommen, ist ordentlich erwehlet imd auffgeholet worden. Da es dann bei so gestalten Leufften sich nicht tliun lassen wollen, den Witticer stand ferners zu continuiren, derowegen er im selbigen Jahre zur anderen Ehe geschritten und mit der jetz Unterlassener hochbetrübten Fraw Wittiben Catharinen, des Weiland Ehrnvest., Grossachtb. und Wolw. Herrn B. Klaussen Brandts Eheleiblkher Tochter sich Ehelich eingelassen, auch mit derselhigen eine Christi.-friedliche Ehe ersessen, und in wehrender Ehe eine Tochter, so von dem lieben Gott, dlhereit in sein Reich wieder abgefordert, erzeuget.
Me und loelcher gestalt der sehl. verstorbener berürten seinen Cousölat bey der behänd Hoclibeschwerlicher zeit und alle Stund und augenblick für Äugen schwebender gegenwertiger gefahr Leibs und Lebens tapfer, muhtig, klüglich und fürsichtig ge führ et und administriret, wie eyffrig er pro aris et focis gestritten, wie behertzt, standthafft und muhtig, auch in den allereusserst gefehrlichkeiten, und da öfters ein jedt weder unter seinen Mittverordneten des Rahts und ändern bedienten es nicht anders dafür gehalten, auch das ansehen gehabt, ob solte und miiste alles über einen häufen gehen, er sich darunter remonstriret und gleichsam mit lachendem Munde zwar die für äugen schwebende gefahr exaggeriret, aber doch gedachten seinen Mittverwandten darunter Hertzhaftig und Christlich zugeredet, sie auf Gottes wunderbare Giite und wunderbare gnedige Schickung verwiesen; ja was in solchen und dergleichen begehenden fällen der Allerhöchster durch diesen sehl. Mann für gewündschete heilsame und dieser derozeit überaus betrengten Stadt und Gemeine höchst fürträgliche Consilia verliehen, und wie
- ↑ Die von ihm geschriebene Dissertatio de jure repraesentationis ("Praeside Ortolphi Fomanni Jenae 1616") wird seine Doctor-Dissertation gewesen sein.