Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/055: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 14.'''</center>
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|valign="top"|1.|| '''Seligenstadt'''. - '''Bürgermeisterei'''. - Die Bürgermeisterei Seligenstadt gibt die Nachrichten durch Eilboten weiter an die '''Bürgermeistereien''' in
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|colspan=2 |<center>'''Klein-Welzheim,<br />Mainflingen,'''
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| ||und benachrichtigt den in Seligenstadt stationirten Dammwärter.
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|valign="top"|4.|| '''Klein-Auheim'''. - '''Bürgermeisterei'''. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen. Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Klein-Auheim stationirten Dammwärter.
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|valign="top"|5.|| '''Groß-Steinheim'''. - '''Bürgermeisterei'''. - Die Bürgermeisterei Groß-Steinheim benachrichtigt durch Eilboten die '''Bürgermeisterei Klein-Steinheim'''.
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|valign="top"|6.|| '''Mühlheim'''. - '''Bürgermeisterei'''. - Die Bürgermeisterei Mühlheim benachrichtigt durch Eilboten die '''Bürgermeistereien''' in:
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|colspan=2 |<center>'''Dietesheim,<br />Rumpenheim'''.</center>
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|valign="top"|7.|| '''Bürgel'''. - '''Bürgermeisterei'''. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Bürgel stationirten Dammwärter.
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|valign="top"|8.|| '''Offenbach'''. - a. '''Kreisamt'''. - b. '''Kreisbauamt'''. - c. '''Bürgermeisterei'''.
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|valign="top"|9.|| '''Kelsterbach'''. - '''Bürgermeisterei'''. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt durch Benutzung des Bahn-Telegraphen.
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|valign="top"|10.|| '''Raunheim'''. - '''Bürgermeisterei'''. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen.
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|valign="top"|11.|| '''Rüsselsheim'''. - '''Bürgermeisterei'''. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Rüsselsheim stationirten Dammwärter.
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|colspan=2 |<center>§ 11.</center>
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|colspan=2 |{{NE}}Die unterhalb Hanau gelegenen Orte - nach dem Einfluß der Kinzig in den Main - empfangen auch die von der Königlich Preußischen Flußbaubehörde in Hanau an das Kaiserliche Telegraphenamt Darmstadt gerichteten Wasserstandes-Nachrichten.
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|colspan=2 |<center>§ 12.</center>
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|colspan=2 |{{NE}}Das Telegraphenamt Darmstadt gibt auch sämmtliche bei demselben aus Main-Orten (Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg und Hanau) einlaufenden Wasserstands-Telegramme an das Postamt '''Mainz''' ab. Diese Nachrichten werden gleichzeitig zugestellt a. '''dem Kreisamt''', b. dem '''Kreisbauamt''', c. '''der Bürgermeisterei''', und sodann nach den rheinabwärts
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Aktuelle Version vom 5. November 2012, 21:36 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Nr. 14.



1. Seligenstadt. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Seligenstadt gibt die Nachrichten durch Eilboten weiter an die Bürgermeistereien in
Klein-Welzheim,
Mainflingen,
und benachrichtigt den in Seligenstadt stationirten Dammwärter.
2. Klein-Krotzenburg. - Bürgermeisterei.
3. Hainstadt. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen.
4. Klein-Auheim. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen. Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Klein-Auheim stationirten Dammwärter.
5. Groß-Steinheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Groß-Steinheim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Klein-Steinheim.
6. Mühlheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Mühlheim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeistereien in:
Dietesheim,
Rumpenheim
.
7. Bürgel. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Bürgel stationirten Dammwärter.
8. Offenbach. - a. Kreisamt. - b. Kreisbauamt. - c. Bürgermeisterei.
9. Kelsterbach. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt durch Benutzung des Bahn-Telegraphen.
10. Raunheim. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen.
11. Rüsselsheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Rüsselsheim stationirten Dammwärter.
§ 11.
      Die unterhalb Hanau gelegenen Orte - nach dem Einfluß der Kinzig in den Main - empfangen auch die von der Königlich Preußischen Flußbaubehörde in Hanau an das Kaiserliche Telegraphenamt Darmstadt gerichteten Wasserstandes-Nachrichten.
§ 12.
      Das Telegraphenamt Darmstadt gibt auch sämmtliche bei demselben aus Main-Orten (Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg und Hanau) einlaufenden Wasserstands-Telegramme an das Postamt Mainz ab. Diese Nachrichten werden gleichzeitig zugestellt a. dem Kreisamt, b. dem Kreisbauamt, c. der Bürgermeisterei, und sodann nach den rheinabwärts