Kurze Chronik der Familie Kypke/106: Unterschied zwischen den Versionen

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Testament, dessen Original nicht mehr vorhanden, lautet darauf bezüglich wörtlich, wie folgt:
Testament, dessen Original nicht mehr vorhanden, lautet darauf bezüglich wörtlich, wie folgt:
    „Min Dörp Paddelüche söllen mine Testamentarien
 
„thome düresten, alß se Können, Vorhüeren, Und wadt
{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}„Min Dörp Paddelüche söllen mine Testamentarien<br>
„Jareliks bauen de Unkosten darvon Kamen werdt, solckes
{{NE}}{{NE}}{{NE}}thome düresten, alß se Können, Vorhüeren, Und wadt<br>
„soll an Beer Studenten und an Beer arme Jungfruven
{{NE}}{{NE}}{{NE}}Jareliks bauen de Unkosten darvon Kamen werdt, solckes<br>
„Jährlicks gewendet werden, Jedoch allein denselven, so
{{NE}}{{NE}}{{NE}}soll an Beer Studenten und an Beer arme Jungfruven<br>
„von mihner Fründtschop, so von Sehligen Valtin
{{NE}}{{NE}}{{NE}}Jährlicks gewendet werden, Jedoch allein denselven, so<br>
„Parcham und miener Moeder Annen Lebiens gebohren
{{NE}}{{NE}}{{NE}}von mihner Fründtschop, so von Sehligen Valtin<br>
„sin; Und söllen ock desülve, wen Ehre Öldern Ver-
{{NE}}{{NE}}{{NE}}Parcham und miener Moeder Annen Lebiens gebohren<br>
„sterven, sick negesttuegen tho laeten schuldig sin. Dar
{{NE}}{{NE}}{{NE}}sin; Und söllen ock desülve, wen Ehre Öldern Ver-<br>
„ock miner Fründen Kein Vorhanden, so studeren würden,
{{NE}}{{NE}}{{NE}}sterven, sick negesttuegen tho laeten schuldig sin. Dar<br>
„so soll Datjenige bedt up de tiedt, dat etzliche Vor-
{{NE}}{{NE}}{{NE}}ock miner Fründen Kein Vorhanden, so studeren würden,<br>
„handen, so studeren, Upgelegt, Und wenn See es
{{NE}}{{NE}}{{NE}}so soll Datjenige bedt up de tiedt, dat etzliche Vor-<br>
„nödig, dartho angewendet werden.“
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    „Solde idt ock na Gades Willen thodragen, dat
{{NE}}{{NE}}{{NE}}nödig, dartho angewendet werden.“<br>
„Keine Fründe von miner Linien als vorgemeldet ge-
{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}Solde idt ock na Gades Willen thodragen, dat<br>
„bohren, vorhanden syn würden, so soll solckes glickwol
{{NE}}{{NE}}{{NE}}Keine Fründe von miner Linien als vorgemeldet ge-<br>
„an andere Frömbde, na voriger Disposition, Stu-
{{NE}}{{NE}}{{NE}}bohren, vorhanden syn würden, so soll solckes glickwol<br>
„denten und arme Jungfruwen, na rade miner Testa-
{{NE}}{{NE}}{{NE}}an andere Frömbde, na voriger Disposition, Stu-<br>
„mentarien, uthgedehlt werden.“
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Diese Anordnungen sind jedoch im Laufe der Zeit mehrfach erwitert und unter Genehmigung des Lübecker Senats, als der zuständigen Regierung, beziehungsweise der staatlichen Aufsichtsbehörde, für die Zukunft näher bestimmt worden, wie folgt:
{{NE}}{{NE}}{{NE}}mentarien, uthgedehlt werden.“
Das Parchamsche Familien-Stipendium erhalten jährlich
 
    A. Sechs Studierende, jeder 480 Mark,
{{NE}}Diese Anordnungen sind jedoch im Laufe der Zeit mehrfach erwitert und unter Genehmigung des Lübecker Senats, als der zuständigen Regierung, beziehungsweise der staatlichen Aufsichtsbehörde, für die Zukunft näher bestimmt worden, wie folgt:
    B. Zwölf zur Eheschließung gelangte Jungfrauen, jede 250 Mark.
 
Die Erfordernisse, um zur Bewerbung zugelassen zu werden, sind:
{{NE}}Das Parchamsche Familien-Stipendium erhalten jährlich
    A. Bei den Studierenden:
 
        a. Nachweis der Abstammung in gerader Linie von dem Vater des Stifters
{{NE}}{{NE}}A. Sechs Studierende, jeder 480 Mark,
            Bürgermeister Valentin Parcham in Treptow,
 
        b. Meldung und Legitimation während des Aufenthaltes auf der Universität.
{{NE}}{{NE}}B. Zwölf zur Eheschließung gelangte Jungfrauen, jede 250 Mark.
    Nur Solche, welche nach zuvor auf einem Gymnasium erlangter Vorbildung auf einer Universität den gelehrten Studien zur Gewinnung einer Fakultäts-Wissenschaft obliegen, werden zur Bewerbung um das Stipendium zugelassen. Diejenigen insbesondere, welche sich dem Studium der Philosophie, Philologie, Mathematik oder der Naturwissenschaften widmen, haben die dreijährige Dauer ihres Studiums nachzuweisen. Academiker,
 
{{NE}}Die Erfordernisse, um zur Bewerbung zugelassen zu werden, sind:
 
{{NE}}{{NE}}A. Bei den Studierenden:
 
{{NE}}{{NE}}{{NE}}a. Nachweis der Abstammung in gerader Linie von dem Vater des Stifters Bürgermeister Valentin Parcham in Treptow,
 
{{NE}}{{NE}}{{NE}}b. Meldung und Legitimation während des Aufenthaltes auf der Universität.
 
{{NE}}{{NE}}Nur Solche, welche nach zuvor auf einem Gymnasium erlangter Vorbildung auf einer Universität den gelehrten Studien zur Gewinnung einer Fakultäts-Wissenschaft obliegen, werden zur Bewerbung um das Stipendium zugelassen. Diejenigen insbesondere, welche sich dem Studium der Philosophie, Philologie, Mathematik oder der Naturwissenschaften widmen, haben die dreijährige Dauer ihres Studiums nachzuweisen. Academiker,

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2012, 15:24 Uhr

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Testament, dessen Original nicht mehr vorhanden, lautet darauf bezüglich wörtlich, wie folgt:

                        „Min Dörp Paddelüche söllen mine Testamentarien
                  thome düresten, alß se Können, Vorhüeren, Und wadt
                  Jareliks bauen de Unkosten darvon Kamen werdt, solckes
                  soll an Beer Studenten und an Beer arme Jungfruven
                  Jährlicks gewendet werden, Jedoch allein denselven, so
                  von mihner Fründtschop, so von Sehligen Valtin
                  Parcham und miener Moeder Annen Lebiens gebohren
                  sin; Und söllen ock desülve, wen Ehre Öldern Ver-
                  sterven, sick negesttuegen tho laeten schuldig sin. Dar
                  ock miner Fründen Kein Vorhanden, so studeren würden,
                  so soll Datjenige bedt up de tiedt, dat etzliche Vor-
                  handen, so studeren, Upgelegt, Und wenn See es
                  nödig, dartho angewendet werden.“
                        Solde idt ock na Gades Willen thodragen, dat
                  Keine Fründe von miner Linien als vorgemeldet ge-
                  bohren, vorhanden syn würden, so soll solckes glickwol
                  an andere Frömbde, na voriger Disposition, Stu-
                  denten und arme Jungfruwen, na rade miner Testa-
                  mentarien, uthgedehlt werden.“

      Diese Anordnungen sind jedoch im Laufe der Zeit mehrfach erwitert und unter Genehmigung des Lübecker Senats, als der zuständigen Regierung, beziehungsweise der staatlichen Aufsichtsbehörde, für die Zukunft näher bestimmt worden, wie folgt:

      Das Parchamsche Familien-Stipendium erhalten jährlich

            A. Sechs Studierende, jeder 480 Mark,

            B. Zwölf zur Eheschließung gelangte Jungfrauen, jede 250 Mark.

      Die Erfordernisse, um zur Bewerbung zugelassen zu werden, sind:

            A. Bei den Studierenden:

                  a. Nachweis der Abstammung in gerader Linie von dem Vater des Stifters Bürgermeister Valentin Parcham in Treptow,

                  b. Meldung und Legitimation während des Aufenthaltes auf der Universität.

            Nur Solche, welche nach zuvor auf einem Gymnasium erlangter Vorbildung auf einer Universität den gelehrten Studien zur Gewinnung einer Fakultäts-Wissenschaft obliegen, werden zur Bewerbung um das Stipendium zugelassen. Diejenigen insbesondere, welche sich dem Studium der Philosophie, Philologie, Mathematik oder der Naturwissenschaften widmen, haben die dreijährige Dauer ihres Studiums nachzuweisen. Academiker,