Kurze Chronik der Familie Kypke/072: Unterschied zwischen den Versionen

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4. den rot angestrichenen Klapptisch,
5. die kleine Eckschenke,
6. einen Wandspiegel,
7. sämtliches Küchengeschirr an Kessel, Fayance und irdenem Zeug, oder wie es sonst
    Namen hat, welches im gewöhnlichen und täglichen Gebrauch gewesen ist.
    Betten und Leinenzeug, welches sie sich für ihr Geld angeschafft hat, und als ihr
    Eigentum von ihr angegeben wird, soll von meinen Erben nicht beansprucht,
    sondern ihr ohne weiteren Beweis überlassen werden.
Dies ist mein freier Wille, der so gültig sein soll, als wenn er in dem gedachten Testamente enthalten wäre.
Zur Urkund dessen habe ich ihn eigenhändig ge- und unterschrieben, auch untersiegelt.
Stolp den 1. August 1838.
(L. S.) Carl Heinrich Kypke.
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Verhandelt Stolp den 24. Mai 1843.
In der Kypkeschen Testamentssache steht auf heute Publikations-Termin an.
    Es erschienen in demselben:
1. Der Kaufmann Herr Heinrich David Seyffert und
2. Der Herr Justiz-Commissarius Henckel, als Mandator der unbekannten und
    abwesenden Interessenten.
Den Herren Interessenten, welche von Person bekannt und dispositionsfähig sind, wurde das gestern aus dem Deposito herausgegebene Testament des Kreis-Justizrats Carl heinrich Kypke, welches mit seinem Privat-Pettschaft einmal, mit dem Gerichtssiegel aber viermal verschlossen und mit folgenden Ueberschriften:
Hierin mein letzter Wille.
Gemäß demselben habe ich die Versiegelung meines Nachlasses verbeten, da
ich ihn der Obhut meines Testaments-Exekutors, der hier anwesend und von
  mir mit Legitimation versehen ist, anvertraue.
Stolp, den 14. Mai 1838.
Carl Heinrich Kypke.
Den unterzeichneten Gerichtsdeputierten verschlossen übergeben.
Stolp, den 14. Mai 1838.
Bandow, v. Bülow,
Land- und Stadtgerichts-Assessor O. L. G. Auscultator.
versehen ist, vorgezeigt.

Version vom 18. Oktober 2012, 09:02 Uhr

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4. den rot angestrichenen Klapptisch, 5. die kleine Eckschenke, 6. einen Wandspiegel, 7. sämtliches Küchengeschirr an Kessel, Fayance und irdenem Zeug, oder wie es sonst

	    Namen hat, welches im gewöhnlichen und täglichen Gebrauch gewesen ist.

Betten und Leinenzeug, welches sie sich für ihr Geld angeschafft hat, und als ihr

	    Eigentum von ihr angegeben wird, soll von meinen Erben nicht beansprucht,
	    sondern ihr ohne weiteren Beweis überlassen werden.

Dies ist mein freier Wille, der so gültig sein soll, als wenn er in dem gedachten Testamente enthalten wäre. Zur Urkund dessen habe ich ihn eigenhändig ge- und unterschrieben, auch untersiegelt. Stolp den 1. August 1838. (L. S.) Carl Heinrich Kypke.


Verhandelt Stolp den 24. Mai 1843. In der Kypkeschen Testamentssache steht auf heute Publikations-Termin an. Es erschienen in demselben: 1. Der Kaufmann Herr Heinrich David Seyffert und 2. Der Herr Justiz-Commissarius Henckel, als Mandator der unbekannten und

	    abwesenden Interessenten.

Den Herren Interessenten, welche von Person bekannt und dispositionsfähig sind, wurde das gestern aus dem Deposito herausgegebene Testament des Kreis-Justizrats Carl heinrich Kypke, welches mit seinem Privat-Pettschaft einmal, mit dem Gerichtssiegel aber viermal verschlossen und mit folgenden Ueberschriften: Hierin mein letzter Wille. Gemäß demselben habe ich die Versiegelung meines Nachlasses verbeten, da

		ich ihn der Obhut meines Testaments-Exekutors, der hier anwesend und von
	  	mir mit Legitimation versehen ist, anvertraue.

Stolp, den 14. Mai 1838. Carl Heinrich Kypke. Den unterzeichneten Gerichtsdeputierten verschlossen übergeben. Stolp, den 14. Mai 1838. Bandow, v. Bülow, Land- und Stadtgerichts-Assessor O. L. G. Auscultator. versehen ist, vorgezeigt.