Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen
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Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Chema der Erbfolge. Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der | Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Chema der Erbfolge. (Siehe auch [[Zutphensches Erbrecht]].) | ||
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Version vom 21. Januar 2006, 17:11 Uhr
Einführung
Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Chema der Erbfolge. (Siehe auch Zutphensches Erbrecht.)
Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandtschaft verfahren
Chema der Erbfolge
Gesetz Teil 1
Quelle
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)