Geburtsregister Eintragungen: Unterschied zwischen den Versionen
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** Eltern rechtskräftig geschieden | ** Eltern rechtskräftig geschieden | ||
*** Löschung der Urkunde wegen örtlicher Unzuständigkeit des Standesbeamten. | *** Löschung der Urkunde wegen örtlicher Unzuständigkeit des Standesbeamten. | ||
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** Anzeige durch unterrichtete Person | ** Anzeige durch unterrichtete Person | ||
*** Geburt auf einem Binnenschiff während der Fahrt. | *** Geburt auf einem Binnenschiff während der Fahrt. | ||
* 51 uneheliche Geburt von lediger Frau | |||
** minderjähriger Erzeuger zeigt an und erkennt gleichzeitig die Vaterschaft an | |||
** Zustimmung des gesetzlichen Vetreters des Anzeigenden | |||
* 52 uneheliche Geburt von lediger Frau, außerhalb ihrer Wohnung | |||
** Zugegen gewesener Arzt zeigt an | |||
*** Vaterschaftsanerkennung vor dem Amtsgericht nach der Eheschließung der Kindeseltern | |||
*** Gemeinschaftliche Annahme an Kindesstatt von einem Ehepaar. | |||
* 53 Geburt von lediger Frau | |||
** Krankenhausvorsteher zeigt an | |||
*** Annahme an Kindes Statt von einer Witwe | |||
*** Änderung des Familiennamens des angenommenen Kindes in den des Ehemanns der Annehmenden gem. Verordnung vom 03.11.1919 | |||
*** Aufhebung des Adoptionsverhältnisses | |||
* 54 uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau in ihrer Wohnung, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung | |||
** Mutter zeigt selbst an | |||
*** Vermerk über Ehelichkeitserklärung durch Landgerichtspräsidenten | |||
* 55 Uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau, die ihren Geburtsfamiliennamen wieder angenommen, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung | |||
** Mutter bzeigt selbst an | |||
** Vaterschaftsanerkennung vor dem Standesbeamten vor 2. Eheschließung der Kindesmutter | |||
*** Eheschließungs und Legitimationsvermerk | |||
* 56 uneheliche Geburt von geschiedenen Frau, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung | |||
** Vorsteher des Krankenhauses zeigt an | |||
*** Namenerteilung gem. §§ 1706 BGB durch Erklärung vor dem Jugendamtsbeamten gem. § 43 RJWG | |||
* 57 Uneheliche Geburt einer ledigen Frau | |||
** Zugegen gewesene Hebamme zeigt an | |||
*** Namenerteilung gem. § 1706 BGB vor dem Standesbeamten des Geburtsregisters. | |||
* 58 Uneheliche Geburt einer ledigen Frau | |||
** Mutter zeigt selbst an | |||
*** Vaterschaftsanerkennung seitens eines Tschechoslowaken vor dem Jugendamt nach Eheschließung der Kindeseltern. | |||
* 59 Uneheliche Geburt von lediger Frau | |||
** Krankenhausvorsteher zeigt an | |||
*** Vaterschaftsanerkennung bei der Eheschließung in der Heiratsurkunde. | |||
* 60 Uneheliche Geburt von lediger Frau | |||
** Krankenhausvorsteher zeigt an | |||
*** Vaterschaftsanerkennung in besonderer Urkunde nach der Eheschließung | |||
* 61 Uneheliche Geburt von lediger Frau | |||
** Krankenhausvorsteher zeigt an | |||
*** Vaterschaftsanerkennung in besonderer Urkunde bei der Eheschließung | |||
*** Randvermerk betr. Berichtigung des Familiennamens des Anerkennenden | |||
* 62 Auffindung eines neugeborenen lebenden Kindes | |||
** Polizeiverwaltung macht Anzeige | |||
*** Vordruckraum nicht ausreichend, daher am Rande beurkundet | |||
*** Spätere Feststellung der unverehelichten Kindesmutter usw. und Eintragung gem. § 65 PStG. | |||
* 63 Auffindung eines neugeborenen lebenden Kindes | |||
** Eintragung im Vordruck auf Anzeige der Polizei | |||
*** Spätere Feststellung der unverehelichten Kindesmutter und Eintragung gem. § 65 PStG | |||
* 64 Uneheliche Geburt von lediger Frau | |||
** Zugegen gewesene Hebamme zeigt an | |||
*** Anerkennung und Legitimierung des Kindes durch ein niederländisches Ehepaar bei der Eheschließung | |||
* 67 Eintragung in das Nebenregister mit Rücksicht auf einen Randvermerk, welcher während der Aufnahme der Urkunde erforderlich wurde | |||
** Fehler beim Abschreiben im Nebenregister berichtigt. | |||
+ 68 Auszug aus dem Register unter Weglassung des Ransvermerks | |||
* 69 Eheliche Geburt in 2. Ehe innerhalb 270 Tage nach Auflösung der 1. Ehe der Kindesmutter | |||
** Ehemann der Kindesmutter zeigt an | |||
*** Berichtigung der Personalien der Kindesmutter, woraus sich die Abstammung des Kindes von dem 1. Ehemann ergibt. | |||
* 70 Eheliche Geburt in 2. Ehe innerhalb 270 Tage nach Auflösung der 1. Ehe der Kindesmutter | |||
** Ehemann der Kindesmutter zeigt an und verlangt bei Beurkundung Berücksichtigung des § 1600 BGB. | |||
* 71 Im Ehebruch gezeugtes, als ehelich geboren beurkundetes Kind | |||
** Der uneheliche Partner zeigt an | |||
*** Berichtigung der angezeigten und eingetragenen Personalien der Kindesmutter bzw. der ehelichen Eltern des Kindes. | |||
* 72 Geburt von einer Ehefrau, die mit einem anderen Manne zusammenlebte | |||
** welcher die Geburt anzeigte und die Kindesmutter als seine Ehefrau bezeichnete | |||
*** Berichtigung der Urkunde hinsichtlich der Personalien der Kindesmutter nach Auffindung der Leiche ihres Ehemannes. | |||
* 73 Berichtigung der Personalie des Anzeigenden und der von diesem als seine Ehefrau bezeichneten unverehelichten Kindemutter. | |||
* 74 Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens des die Geburt anzeigenden Ehemannes, der anders unterschreibt, als der Standesbeamte eingetragen. | |||
* 75 Berichtigung des anders lautenden Familiennamens der Kindeseltern und des Geburtsnamens der Kindesmutter | |||
** Anzeige durch unterrichtete Person | |||
* 76 Berichtigung der Vor- und Familiennamen einer unrichtig genannten unverehelichten Mutter. | |||
* 77 Berichtigung einer Eintragung, in der die länger als ein Jahr geschiedene Kindesmutter noch als Ehefrau ihres Mannes Bezeichnet bzw. der Ehemann für tot erklärt ist. | |||
* 78 Berichtigung der Vornamen und des Geburtsnamens der Kindesmutter | |||
** Anerkennung des Kindes durch den Anzeigenden bei der Beurkundung. | |||
* 79 Berichtigung des Familiennamens der unverehelichten Kindesmutter | |||
** Vornamensänderung des Kindes germ. Verordnung vom 03.11.1919/29.10.1920 | |||
* 80 Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens der die Anzeige erstattenden unverehelichten Kindesmutter | |||
* 81 Berichtigung einer inhaltlich unrichtigen Anerkennungserklärung auf Anfechtung des „Anerkennenden“, der nicht der Erzeuger des Kindes ist, bzw. einer als Namenerteilung gewollten, aber als Anerkennung beurkundeten Erklärung. | |||
* 84 Neueintragung nach einer vom Standesbeamten nicht vollzogenen Eintragung auf Grund amtlicher Feststellungen | |||
** Zur Anzeige verpflichtete oder auif Grund eigener Wissenschaft dazu berechtigte Personen sind nicht vorhanden. | |||
*** Der Standesbeamte ist verstorben | |||
* 85 Neueintragung an Stelle einer vom Standesbeamten nicht vollzogenen und daher ungültigen Eintragung auf Grund wiederholter Anzeige mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde. | |||
[[Kategorie:Standesamtsurkunde nach Art]] | [[Kategorie:Standesamtsurkunde nach Art]] | ||
[[Kategorie:Genealogisches Basiswissen]] | [[Kategorie:Genealogisches Basiswissen]] | ||
[[Kategorie:Personenstandswesen]] | [[Kategorie:Personenstandswesen]] |
Aktuelle Version vom 28. Juli 2012, 14:09 Uhr
Bevölkerungsverzeichnisse > Personenstandsregister > Geburtsregister Eintragungen
Geburtsregister Eintragungen
Aus den Akten ergeben sich Hinweise auf mögliche weitere Archivalien korrospondierender Behörden oder Institutionen.
1932 Fallbeispiele von Beurkundungen
- 01 Vater zeigt an
- Kind vorläufig ohne Vornamen, Randvermerk über Vornamen
- 02 Hebamme zeigt an
- Geburt von einer Wittwe, Berichtigung am Rande
- 03 Uneheliche Geburt
- Anerkennung der Vaterschaft
- Verspätete Anzeige (Genehmigung der Aufsichtsbehörde)
- 04 Geburt in einer Anstalt
- Randvermerk über Vaterschaftsanerkennung
- 05 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
- Geburt ist in der Wohnung erfolgt
- Hinweis über die Heirat der Eltern
- Unterschrift des Anzeigenden, mit einem Vornamen
- Geburt ist in der Wohnung erfolgt
- 06 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
- Geburt ist nicht in seiner Wohnung erfolgt, Hinweis
- 07 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
- Geburt in anderer Wohnung erfolgt
- Verbindung von Vornamen mit Bindestrich
- Berichtigung vor Abschluß der Eintragung am Rande
- Geburt in anderer Wohnung erfolgt
- 08 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
- Geburt in eigener Wohnung
- Ein weiterer Vorname der Kindesmutter eingeschaltet vor Abschluß der Eintragung – Hinweis
- Geburt in eigener Wohnung
- 09 Eheliche Geburt,Ehemann der Kindsmutter zeigt an
- Geburt in eigener Wohnung
- Vorname des Kindes nach der alten Schreibweise
- 10 Eheliche Geburt
- Zugegen gewesener Arzt zeigt die Geburt an
- Geburt erfolgte außerhalb der Wohnung der Eheleute
- Zugegen gewesener Arzt zeigt die Geburt an
- 11 Eheliche Geburt einer geschiedenen Frau innerhalb 302 Tagen nach Auflösung der Ehe
- Hebamme zeigt an.
- 12 Eheliche Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zeigt an
- wegen Platzmangel über den Rand geschrieben
- 13 Eheliche Geburt im Krankenhaus
- Schriftliche Anzeige durch den Krankenhausvorsteher
- 14 Eheliche Geburt
- Randvermerk über Änderung des Familiennamens gemäß preuß. Verordnung vom 03.11.1919
- Ein Vorname des Kindes durch Bindestrich verbunden
- 15 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindesmutter zeigt an,
- Geburt in eigener Wohnung
- Randvermerk über Berechtigung des Geburtsdatums §§ 65,66 Personenstandsgesetz
- Verbindung des Vornamens durch Bindestrich
- 16 Eheliche Geburt in eigener Wohnung, Ehemann der Kindesmutter zeigt an
- der Anzeigende unterschreibt irrtümlich an falscher Stelle
- 17 Eheliche Geburt in der Familie des Standesbeamten
- Zugegen gewesene Hebamme zeigt an.
- 18 Eheliche Geburt in der Familie des Standesbeamten
- Der Standesbeamte zeigt selbst an
- 19 Eheliche Geburt in eigener Wohnung, Ehemann der Kindesmutter zeigt an
- Unterschriftenverweigerung
- 20 Eheliche Geburt kurz vor Mitternacht
- Ehemann der Kindesmutter zeigt an,
- Familiennamenberichtigung vor Abschluß der Eintragung
- 21 Eheliche Geburt
- Eintragung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auf Grund der Ermittlungsverhandlungen
- Geburtstag nicht festzustellen, ein Anzeigepflichtiger nicht anwesend
- 22 Eheliche Geburt in einem Krankenhaus
- Vorsteher des Krankenhauses zeigt an
- Berichtigung des Standes und der Vornamen des Ehemanns und der Kindesmutter, sowie der Vornamen des Kindes gem. §§ 65,66 Personenstandsgesetz.
- Vorsteher des Krankenhauses zeigt an
- 23 Eheliche Geburt in einem Krankenhaus
- Schriftliche Anzeige durch den Vorsteher des Krankenhauses
- Randvermerke über die unehelichkeit des Kindes
- Schriftliche Anzeige durch den Vorsteher des Krankenhauses
- 24 Eheliche Geburt in einer Kaserne
- Schriftliche Anzeige durch den Vorsteher
- Berichtigung des Familiennamens der Kindeseltern gem. §§ 65,66 Personenstandsgesetz.
- Schriftliche Anzeige durch den Vorsteher
- 25 Eheliche Geburt, Eltern rechskräftig geschieden
- Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
- Kind für unehelich erklärt
- Vaterschaftsanerkennung vor dem Standesbeamten nach der 2. Eheschließung der Kindesmutter.
- 26 Eheliche Geburt, Zwitter
- Mutter zeigt an, Randvermerk über Feststellung des Geschlechts
- 27 Eheliche Geburt während der Binnenfahrt
- Anzeigender des Schreibens unkundig
- Familiennamensänderung gem. preuß. Verordnung vom 03.11.1919
- Anzeigender des Schreibens unkundig
- 28 Eheliche Geburt
- Aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zeigt an
- Ehe der Eltern für nichtig erklärt
- Aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zeigt an
- 29 Eheliche Geburt, zugegen gewesene Hebamme zeigt an
- Eltern rechtskräftig geschieden
- Löschung der Urkunde wegen örtlicher Unzuständigkeit des Standesbeamten.
- Eltern rechtskräftig geschieden
- 30 Eheliche Geburt, die Mutter zeigt selbst an
- Eheleute wohnen getrennt
- Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur nachträglichen Beurkundung
- Eheleute wohnen getrennt
- 31 Eheliche Geburt
- Wohnort des Ehemannes unbekannt
- Anzeige durch zugegen gewesene Hebamme
- Kind für unehelich erklärt
- Anerkennung und Legitimierung des Kindes nach der zweiten Eheschließung der Kindesmutter
- Wohnort des Ehemannes unbekannt
- 32 Eheliche Geburt
- Anzeige durch zugegen gewesene Hebamme
- Kind für unehelich erklärt und nach zweiter Eheschließung der Kindesmutter anerkannt und legitimiert
- Vornamenänderung der Kindesmutter
- Anzeige durch zugegen gewesene Hebamme
- 33 Eheliche Geburt, Mutter zeigt selbst an
- Kind für unehelich erklärt
- Feststellung der Eheligkeit desselben durch das Amtsgericht
- Kind für unehelich erklärt
- 34 Eheliche Geburt auf See
- Anzeige durch deutsches Konsulat
- 35 Eheliche Geburt von einer Zigeunerin
- Ehemann der deutschen Sprache nicht mächtig, zeigt im Beisein eines Dolmetschers an
- Geburt in einem Wohnwagen an der Landstraße
- Ehemann der deutschen Sprache nicht mächtig, zeigt im Beisein eines Dolmetschers an
- 36 Uneheliche Geburt von lediger Frau im Krankenhause
- Vorsteher des Krankenhauses zeigt schriftlich an
- Kind vor B eilegung der Vornamen verstorben
- Vorsteher des Krankenhauses zeigt schriftlich an
- 37 Uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau im Krankenhause
- Kind ohne Vornamen verstorben
- Vorsteher des Krankenhauses zeigt schriftlich an
- Kind ohne Vornamen verstorben
- 38 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Hebamme, in deren Wohnung die Geburt erfolgte, zeigt an
- Namenserteilung gem. § 1706 BGB vor dem Amtsgericht
- Hebamme, in deren Wohnung die Geburt erfolgte, zeigt an
- 39 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- Feststellung der Ehelichkeit des Kindes durch das Amtsgericht
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- 40 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Dritte zugegen gewesene Person zeigt an
- Vaterschaftsanerkennung bei der Eheschießung
- Dritte zugegen gewesene Person zeigt an
- 41 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Mutter zeigt an
- Randvermerk über Adoption des Kindes von einem Ehepaar
- Mutter zeigt an
- 42 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Unterrichtete Hebamme zeigt an
- Annahme an Kindes Statt von einem Mann.
- Unterrichtete Hebamme zeigt an
- 43 Uneheliches Kind von einer Witwe
- Nach der 2. Eheschließung der Kindesmutter anerkannt und legitimiert
- Anzeige von unterrichteter dritter Person.
- Nach der 2. Eheschließung der Kindesmutter anerkannt und legitimiert
- 44 Uneheliche Geburt von lediger ausländischer Frau in anderer Wohnung
- Anzeige von unterrichteter dritter Person mit gleichzeitiger Anerkennung des Kindes durch Erzeuger
- Vermerk über Anerkennung des Kindes durch die Kindesmutter vor deren Eheschließung mit dem Erzeuger
- Vermerk der erfolgten Eheschließung der Kindeseltern
- Anzeige von unterrichteter dritter Person mit gleichzeitiger Anerkennung des Kindes durch Erzeuger
- 45 Infolge unrichtiger Angabe des Anzeigenden als ehelich beurkundetes, von lediger Frau geborenes Kind
- Anzeigender taubstumm
- Berichtigung der Personalien der Kindesmutter und Nachtragung des Vermerks, daß der Anzeigende aus eigener Wissenschaft unterrichtet sei gem. §§ 65,66 PStG.
- Anzeigender taubstumm
- 46 Uneheliche Geburt von lediger Frau auf der Bahnfahrt
- Anzeige durch den Erzeuger und gleichzeitige Anerkennung
- Randvermerk über Eheschließung der Kindeseltern, wodurch das Kind legitimiert wird
- Anzeige durch den Erzeuger und gleichzeitige Anerkennung
- 47 Uneheliche Geburt von lediger Frau, zugegen gwesene Hebamme zeigt an
- Vaterschaftsanerkennung vor dem Amtsgericht nach Eheschließung der Kindeseltern
- 48 Uneheliche Geburt
- Kindesmutter schließt wenige Tage nach der Geburt mit dem Erzeuger des Kindes die Ehe
- Erzeuger zeigt aus eigener Wissenschaft an und erkennt gleichzeitig die Vaterschaft an
- Vornamen des Kindes geändert gemäß Verordnung vom 20.10.1920.
- 49 Uneheliche Geburt einer Witwe außerhalb 302 Tage nach der Eheauflösung
- Eintragung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auf Anzeige unterrichteter Person
- Vermerk der vor der 2. Eheschließung erfolgten Vaterschaftsanerkennung vor dem Amtsgericht
- Vermerk der Eheschließung der Kindeseltern.
- Eintragung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auf Anzeige unterrichteter Person
- 50 Geburt von einer Frau, deren Ehemann für tot erklärt ist
- Anzeige durch unterrichtete Person
- Geburt auf einem Binnenschiff während der Fahrt.
- Anzeige durch unterrichtete Person
- 51 uneheliche Geburt von lediger Frau
- minderjähriger Erzeuger zeigt an und erkennt gleichzeitig die Vaterschaft an
- Zustimmung des gesetzlichen Vetreters des Anzeigenden
- 52 uneheliche Geburt von lediger Frau, außerhalb ihrer Wohnung
- Zugegen gewesener Arzt zeigt an
- Vaterschaftsanerkennung vor dem Amtsgericht nach der Eheschließung der Kindeseltern
- Gemeinschaftliche Annahme an Kindesstatt von einem Ehepaar.
- Zugegen gewesener Arzt zeigt an
- 53 Geburt von lediger Frau
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- Annahme an Kindes Statt von einer Witwe
- Änderung des Familiennamens des angenommenen Kindes in den des Ehemanns der Annehmenden gem. Verordnung vom 03.11.1919
- Aufhebung des Adoptionsverhältnisses
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- 54 uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau in ihrer Wohnung, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung
- Mutter zeigt selbst an
- Vermerk über Ehelichkeitserklärung durch Landgerichtspräsidenten
- Mutter zeigt selbst an
- 55 Uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau, die ihren Geburtsfamiliennamen wieder angenommen, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung
- Mutter bzeigt selbst an
- Vaterschaftsanerkennung vor dem Standesbeamten vor 2. Eheschließung der Kindesmutter
- Eheschließungs und Legitimationsvermerk
- 56 uneheliche Geburt von geschiedenen Frau, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung
- Vorsteher des Krankenhauses zeigt an
- Namenerteilung gem. §§ 1706 BGB durch Erklärung vor dem Jugendamtsbeamten gem. § 43 RJWG
- Vorsteher des Krankenhauses zeigt an
- 57 Uneheliche Geburt einer ledigen Frau
- Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
- Namenerteilung gem. § 1706 BGB vor dem Standesbeamten des Geburtsregisters.
- Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
- 58 Uneheliche Geburt einer ledigen Frau
- Mutter zeigt selbst an
- Vaterschaftsanerkennung seitens eines Tschechoslowaken vor dem Jugendamt nach Eheschließung der Kindeseltern.
- Mutter zeigt selbst an
- 59 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- Vaterschaftsanerkennung bei der Eheschließung in der Heiratsurkunde.
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- 60 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- Vaterschaftsanerkennung in besonderer Urkunde nach der Eheschließung
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- 61 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- Vaterschaftsanerkennung in besonderer Urkunde bei der Eheschließung
- Randvermerk betr. Berichtigung des Familiennamens des Anerkennenden
- Krankenhausvorsteher zeigt an
- 62 Auffindung eines neugeborenen lebenden Kindes
- Polizeiverwaltung macht Anzeige
- Vordruckraum nicht ausreichend, daher am Rande beurkundet
- Spätere Feststellung der unverehelichten Kindesmutter usw. und Eintragung gem. § 65 PStG.
- Polizeiverwaltung macht Anzeige
- 63 Auffindung eines neugeborenen lebenden Kindes
- Eintragung im Vordruck auf Anzeige der Polizei
- Spätere Feststellung der unverehelichten Kindesmutter und Eintragung gem. § 65 PStG
- Eintragung im Vordruck auf Anzeige der Polizei
- 64 Uneheliche Geburt von lediger Frau
- Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
- Anerkennung und Legitimierung des Kindes durch ein niederländisches Ehepaar bei der Eheschließung
- Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
- 67 Eintragung in das Nebenregister mit Rücksicht auf einen Randvermerk, welcher während der Aufnahme der Urkunde erforderlich wurde
- Fehler beim Abschreiben im Nebenregister berichtigt.
+ 68 Auszug aus dem Register unter Weglassung des Ransvermerks
- 69 Eheliche Geburt in 2. Ehe innerhalb 270 Tage nach Auflösung der 1. Ehe der Kindesmutter
- Ehemann der Kindesmutter zeigt an
- Berichtigung der Personalien der Kindesmutter, woraus sich die Abstammung des Kindes von dem 1. Ehemann ergibt.
- Ehemann der Kindesmutter zeigt an
- 70 Eheliche Geburt in 2. Ehe innerhalb 270 Tage nach Auflösung der 1. Ehe der Kindesmutter
- Ehemann der Kindesmutter zeigt an und verlangt bei Beurkundung Berücksichtigung des § 1600 BGB.
- 71 Im Ehebruch gezeugtes, als ehelich geboren beurkundetes Kind
- Der uneheliche Partner zeigt an
- Berichtigung der angezeigten und eingetragenen Personalien der Kindesmutter bzw. der ehelichen Eltern des Kindes.
- Der uneheliche Partner zeigt an
- 72 Geburt von einer Ehefrau, die mit einem anderen Manne zusammenlebte
- welcher die Geburt anzeigte und die Kindesmutter als seine Ehefrau bezeichnete
- Berichtigung der Urkunde hinsichtlich der Personalien der Kindesmutter nach Auffindung der Leiche ihres Ehemannes.
- welcher die Geburt anzeigte und die Kindesmutter als seine Ehefrau bezeichnete
- 73 Berichtigung der Personalie des Anzeigenden und der von diesem als seine Ehefrau bezeichneten unverehelichten Kindemutter.
- 74 Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens des die Geburt anzeigenden Ehemannes, der anders unterschreibt, als der Standesbeamte eingetragen.
- 75 Berichtigung des anders lautenden Familiennamens der Kindeseltern und des Geburtsnamens der Kindesmutter
- Anzeige durch unterrichtete Person
- 76 Berichtigung der Vor- und Familiennamen einer unrichtig genannten unverehelichten Mutter.
- 77 Berichtigung einer Eintragung, in der die länger als ein Jahr geschiedene Kindesmutter noch als Ehefrau ihres Mannes Bezeichnet bzw. der Ehemann für tot erklärt ist.
- 78 Berichtigung der Vornamen und des Geburtsnamens der Kindesmutter
- Anerkennung des Kindes durch den Anzeigenden bei der Beurkundung.
- 79 Berichtigung des Familiennamens der unverehelichten Kindesmutter
- Vornamensänderung des Kindes germ. Verordnung vom 03.11.1919/29.10.1920
- 80 Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens der die Anzeige erstattenden unverehelichten Kindesmutter
- 81 Berichtigung einer inhaltlich unrichtigen Anerkennungserklärung auf Anfechtung des „Anerkennenden“, der nicht der Erzeuger des Kindes ist, bzw. einer als Namenerteilung gewollten, aber als Anerkennung beurkundeten Erklärung.
- 84 Neueintragung nach einer vom Standesbeamten nicht vollzogenen Eintragung auf Grund amtlicher Feststellungen
- Zur Anzeige verpflichtete oder auif Grund eigener Wissenschaft dazu berechtigte Personen sind nicht vorhanden.
- Der Standesbeamte ist verstorben
- Zur Anzeige verpflichtete oder auif Grund eigener Wissenschaft dazu berechtigte Personen sind nicht vorhanden.
- 85 Neueintragung an Stelle einer vom Standesbeamten nicht vollzogenen und daher ungültigen Eintragung auf Grund wiederholter Anzeige mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde.