Bad Elster/Rittergut: Unterschied zwischen den Versionen

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= Das alte Rittergut =
= Das alte Rittergut =


* 1276: '''Heinrich von Plauen''', kaiserlicher Oberhofrichter, überläßt seinem zweiten Sohne Güter in Böhmen nebst den beiden Reichspfändern Selb und Asch, sowie dem Landstrich zwischen Adorf und Neukirchen (wozu auch Elster gehörte)
[[Bild:Rittergut_Bad_Elster.jpg]]
* 1320: '''Conraden von Elster'''; '''Konrad von Elster''' gehörte zur Familie der Neuberge; er wird in anderen Urkunden jener Zeit als „'''Konrad v. Neuberg aus dem Hofe zu Elster'''“ genannt
 
* 3. Oktober 1324: „verrichten '''Konrad v. Neuberg zu Elster''' und seine Söhne '''Konrad''' und '''Eberhard''' „lieblich und gütlich“ mit den Egerer Bürgern.“ Er verpflichtet sich ferner „niemals eine Feind der Stadt Eger auf seinem Hofe in Elster zu behausen.“ - siehe 1. urkundliche Erwähnung -  
- lag auf dem Gebiet des heutigen Rosengartens und zog sich um den heutigen Louisensee herum, zeichnete sich durch großen 
* 1387: '''Conrad v. Neuberg''' als Besitzer des Elsteraner Schlosses genannt
  Waldbesitz aus
* 1397: '''Friedrich v. Neuberg''' als Besitzer von Elster nebst 16 Höfen in Elster, 3 Höfe in Raun und 2 Höfe in Schönlind   
 
* Kaufbrief vom 15. Juni 1413, ausgestellt in Eger: „ Ich '''Chunrat von Neyperg''', gesessen zu Elster, und wir '''Hannes''', '''Chunrat, Pilgram und Albrecht von Neyperg''', Gebrüder, des vorgenannten '''Chunraten von Neyperg''' Söhne, bekennen alle einträchtiglich mit diesen offenen Brief für uns, alle unsere Erben und Nachkommen recht und redlich verkauft und zu kaufen gegeben dem Erbergen vesten '''Heinrich von Czedwicz''', gesessen zu Neyperg und allen seinen Erben und Erbnehmern.“ Der Hof Elster gelangt in die Hände deren von Zedtwitz
- 1276: '''Heinrich von Plauen''', kaiserlicher Oberhofrichter, überläßt seinem zweiten Sohne Güter in Böhmen nebst den
* 1447: nach dem Tode von '''Heinrich von Zedtwitz''' wurde der Besitz geteilt; '''Konrad von Zedtwitz''' erhielt Neuberg und Elster
  beiden Reichspfändern Selb und Asch, sowie dem Landstrich zwischen Adorf und Neukirchen (wozu auch Elster gehörte)
* 1459: sein Besitz geht an seine Söhne '''Konrad der Ritter, Veit, Georg und Ulrich''' über, sie wurden vom Kurfürsten von Sachsen mit den Familiengütern Elster, Raun, Planschwitz usw. belehnt
* 12. Oktober 1469: wurde '''Konrad der Ritter''' allein mit Elster, Raun und Eichigt belehnt, die jüngeren Brüder erhielten Güter in Planschwitz, Magwitz und Doberneck. Sie behielten ihren Wohnsitz in Neuberg, während Konrad den alten Edelsitz Elster zu seinem Aufenthalt wählte
- 1320: '''Conraden von Elster'''; '''Konrad von Elster''' gehörte zur Familie der Neuberge; er wird in anderen Urkunden  
* 1515: Rittergut mit Zubehör geht an die Brüder '''Hans Adam und Berthold von Zedtwitz''' über
  jener Zeit als „'''Konrad v. Neuberg aus dem Hofe zu Elster'''“ genannt
* 1552: '''Hans von Zedtwitz''' auf Krugsreuth als Besitzer des Hofes Elster erwähnt; verstarb 1555 ohne Hinterlassung eines  männlichen Erben  
* 14. September 1558: '''Heinrich von Zedtwitz''' beklagt sich, dass seine Belehnung mit dem Rittergut Elster und den anderen vogtländischen Besitzungen noch offen sein, die er nach dem Tode seines Bruders Hans erhalten hätte.(dieser verstarb 1560, nachdem bereits 1559 sein Sohn Eustachius verstorben war)
- 3. Oktober 1324: „verrichten '''Konrad v. Neuberg zu Elster''' und seine Söhne '''Konrad''' und '''Eberhard''' „lieblich  
* 13. Juni 1561: die Söhne von '''Heinrich von Zectwitz, Adam und Hans Heinrich''' wurden mit dem Edelhof und Vorwerk zu Elster, Güter zu Raun, Kleedorf, Landwüst, Gürth, Bärenloh, Neuenbrand bei Adorf und einem Weinberg bei Lobeda belehnt;    mitbelehnt wurde '''Hans Ulrich von Zedtwitz''' auf Neuberg
  und gütlich“ mit den Egerer Bürgern.“ Er verpflichtet sich ferner „niemals eine Feind der Stadt Eger auf seinem Hofe in  
* 1599: verstarb '''Hans Ulrich von Zedtwitz''' nachdem bereits dessen Sohn verstorben war  
  Elster zu behausen.“ - siehe 1. urkundliche Erwähnung -  
* 1609 - verstarb '''Adam von Zedtwitz''' auf Krugsreuth kinderlos, sodaß die Söhne des bereits 1584 verstorbenen  '''Hans''' '''Heinrich von Zedtwitz, Hans Heinrich und Hans Berthold''' als Erben aufrückten
* 29. Oktober 1612: wurden obrige per Lehensbrief mit den Gütern belehnt; 1616 teilten sie den Besitz in die Neuberger und in die Krugsreuther Hälfte; das Gut Elster mit seinen Zuhörungen blieb im gemeinsamen Besitz
- 1387: '''Conrad v. Neuberg''' als Besitzer des Elsteraner Schlosses genannt
* 1661: '''Erdmann von Zedtwitz''' als Besitzer genannt
* 1713: '''Antonii Josephi Franzisci Christopheri von Zedtwitz''' auf Neuberg, Krugsreuth, Asch und Elster als damaliger    Erb – und als Lehensherr erwähnt
- 1397: '''Friedrich v. Neuberg''' als Besitzer von Elster nebst 16 Höfen in Elster, 3 Höfe in Raun und 2 Höfe in Schönlind   
* 1800: '''Graf Franz von Zedtwitz''' auf Oberneuberg Besitzer vom Hofe Elster, mit ihm endet 1806 der Zedtwitz` sche    Grundbesitz in Elster, er verkaufte das Rittergut Elster an den Hofer Kaufmann '''Johann Christian Wolfrum'''
* 1809: kaufte der Kaufmann '''Nicolaus Vögele''' aus Mannheim das Rittergut
- Kaufbrief vom 15. Juni 1413, ausgestellt in Eger: „ Ich '''Chunrat von Neyperg''', gesessen zu Elster, und  
* 1816: gelangte es an den Mühlenbesitzer Johann Simon Pentzel
  wir '''Hannes''', '''Chunrat, Pilgram und Albrecht von Neyperg''', Gebrüder, des vorgenannten '''Chunraten von Neyperg'''  
* 1845: erwarben es der Kanzleidirektor '''Karl Christoph Schmidt''' aus Dresden und der Rentamtmann Advokat '''Ernst''' '''Brunner''' (letztere wohnte in Elster)
  Söhne, bekennen alle einträchtiglich mit diesen offenen Brief für uns, alle unsere Erben und Nachkommen recht und redlich  
* 1848: der Sächsische Staat kaufte den Elsteraner Rittergutsbezirk mit Badeplatz, Badehaus und in der Folge weitere    Ländereien auf.
  verkauft und zu kaufen gegeben dem Erbergen vesten '''Heinrich von Czedwicz''', gesessen zu Neyperg und allen seinen Erben  
* 4. April 1938: das alte Rittergut wird abgebrochen
  und Erbnehmern.“ Der Hof Elster gelangt in die Hände deren von Zedtwitz
- 1447: nach dem Tode von '''Heinrich von Zedtwitz''' wurde der Besitz geteilt; '''Konrad von Zedtwitz''' erhielt Neuberg und  
  Elster
 
- 1459: sein Besitz geht an seine Söhne '''Konrad der Ritter, Veit, Georg und Ulrich''' über, sie wurden vom Kurfürsten von
  Sachsen mit den Familiengütern Elster, Raun, Planschwitz usw. belehnt
- 12. Oktober 1469: wurde '''Konrad der Ritter''' allein mit Elster, Raun und Eichigt belehnt, die jüngeren Brüder
  erhielten Güter in Planschwitz, Magwitz und Doberneck. Sie behielten ihren Wohnsitz in Neuberg, während Konrad den alten  
  Edelsitz Elster zu seinem Aufenthalt wählte
- 1515: Rittergut mit Zubehör geht an die Brüder '''Hans Adam und Berthold von Zedtwitz''' über
 
- 1552: '''Hans von Zedtwitz''' auf Krugsreuth als Besitzer des Hofes Elster erwähnt; verstarb 1555 ohne Hinterlassung
  eines  männlichen Erben  
- 14. September 1558: '''Heinrich von Zedtwitz''' beklagt sich, dass seine Belehnung mit dem Rittergut Elster und den anderen  
  vogtländischen Besitzungen noch offen sein, die er nach dem Tode seines Bruders Hans erhalten hätte.(dieser verstarb 1560,
  nachdem bereits 1559 sein Sohn Eustachius verstorben war)
- 13. Juni 1561: die Söhne von '''Heinrich von Zectwitz, Adam und Hans Heinrich''' wurden mit dem Edelhof und Vorwerk zu
  Elster, Güter zu Raun, Kleedorf, Landwüst, Gürth, Bärenloh, Neuenbrand bei Adorf und einem Weinberg bei Lobeda belehnt;    
   mitbelehnt wurde '''Hans Ulrich von Zedtwitz''' auf Neuberg
 
- 1599: verstarb '''Hans Ulrich von Zedtwitz''' nachdem bereits dessen Sohn verstorben war  
- 1609 - verstarb '''Adam von Zedtwitz''' auf Krugsreuth kinderlos, sodaß die Söhne des bereits 1584
  verstorbenen  '''Hans''' '''Heinrich von Zedtwitz, Hans Heinrich und Hans Berthold''' als Erben aufrückten
- 29. Oktober 1612: wurden obrige per Lehensbrief mit den Gütern belehnt; 1616 teilten sie den Besitz in die Neuberger und
  in die Krugsreuther Hälfte; das Gut Elster mit seinen Zuhörungen blieb im gemeinsamen Besitz
- 1661: '''Erdmann von Zedtwitz''' als Besitzer genannt
- 1713: '''Antonii Josephi Franzisci Christopheri von Zedtwitz''' auf Neuberg, Krugsreuth, Asch und Elster als damaliger    
   Erb – und als Lehensherr erwähnt
- 1800: '''Graf Franz von Zedtwitz''' auf Oberneuberg Besitzer vom Hofe Elster, mit ihm endet 1806 der Zedtwitz` sche    
   Grundbesitz in Elster, er verkaufte das Rittergut Elster an den Hofer Kaufmann '''Johann Christian Wolfrum'''
 
- 1809: kaufte der Kaufmann '''Nicolaus Vögele''' aus Mannheim das Rittergut
- 1816: gelangte es an den Mühlenbesitzer Johann Simon Pentzel
 
- 1845: erwarben es der Kanzleidirektor '''Karl Christoph Schmidt''' aus Dresden und der Rentamtmann  
  Advokat '''Ernst''' '''Brunner''' (letztere wohnte in Elster)
- 1848: der Sächsische Staat kaufte den Elsteraner Rittergutsbezirk mit Badeplatz, Badehaus und in der Folge weitere
   Ländereien auf.
- 4. April 1938: das alte Rittergut wird abgebrochen; aus dem Rittergutspark entstand der heutige Rosengarten
 
 
 
* 1901: Größe des Wirtschaftsgutes: 34,35 ha, davon 15,35 ha Feld und 16,85 ha Wiese
* 1920: Größe des Wirtschaftsgutes: 161 ha, davon 61 ha Feld, 73 ha Wiese und 19 ha Wald, jedoch nur 2 Pferde und 6 Kühe
* der Widerspruch zwischen den o.g. beiden Angaben bleibt z.Z. ungeklärt
 
 
 
 
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2006, 12:27 Uhr

Das alte Rittergut

Rittergut Bad Elster.jpg

- lag auf dem Gebiet des heutigen Rosengartens und zog sich um den heutigen Louisensee herum, zeichnete sich durch großen  
  Waldbesitz aus
- 1276: Heinrich von Plauen, kaiserlicher Oberhofrichter, überläßt seinem zweiten Sohne Güter in Böhmen nebst den  
  beiden Reichspfändern Selb und Asch, sowie dem Landstrich zwischen Adorf und Neukirchen (wozu auch Elster gehörte)

- 1320: Conraden von Elster; Konrad von Elster gehörte zur Familie der Neuberge; er wird in anderen Urkunden   
  jener Zeit als „Konrad v. Neuberg aus dem Hofe zu Elster“ genannt

- 3. Oktober 1324: „verrichten Konrad v. Neuberg zu Elster und seine Söhne Konrad und Eberhard „lieblich 
  und gütlich“ mit den Egerer Bürgern.“ Er verpflichtet sich ferner „niemals eine Feind der Stadt Eger auf seinem Hofe in 
  Elster zu behausen.“ - siehe 1. urkundliche Erwähnung - 

- 1387: Conrad v. Neuberg als Besitzer des Elsteraner Schlosses genannt

- 1397: Friedrich v. Neuberg als Besitzer von Elster nebst 16 Höfen in Elster, 3 Höfe in Raun und 2 Höfe in Schönlind  

- Kaufbrief vom 15. Juni 1413, ausgestellt in Eger: „ Ich Chunrat von Neyperg, gesessen zu Elster, und 
  wir Hannes, Chunrat, Pilgram und Albrecht von Neyperg, Gebrüder, des vorgenannten Chunraten von Neyperg 
  Söhne, bekennen alle einträchtiglich mit diesen offenen Brief für uns, alle unsere Erben und Nachkommen recht und redlich 
  verkauft und zu kaufen gegeben dem Erbergen vesten Heinrich von Czedwicz, gesessen zu Neyperg und allen seinen Erben 
  und Erbnehmern.“ Der Hof Elster gelangt in die Hände deren von Zedtwitz

- 1447: nach dem Tode von Heinrich von Zedtwitz wurde der Besitz geteilt; Konrad von Zedtwitz erhielt Neuberg und 
  Elster
 
- 1459: sein Besitz geht an seine Söhne Konrad der Ritter, Veit, Georg und Ulrich über, sie wurden vom Kurfürsten von  
  Sachsen mit den Familiengütern Elster, Raun, Planschwitz usw. belehnt

- 12. Oktober 1469: wurde Konrad der Ritter allein mit Elster, Raun und Eichigt belehnt, die jüngeren Brüder  
  erhielten Güter in Planschwitz, Magwitz und Doberneck. Sie behielten ihren Wohnsitz in Neuberg, während Konrad den alten 
  Edelsitz Elster zu seinem Aufenthalt wählte

- 1515: Rittergut mit Zubehör geht an die Brüder Hans Adam und Berthold von Zedtwitz über
 
- 1552: Hans von Zedtwitz auf Krugsreuth als Besitzer des Hofes Elster erwähnt; verstarb 1555 ohne Hinterlassung  
  eines   männlichen Erben 

- 14. September 1558: Heinrich von Zedtwitz beklagt sich, dass seine Belehnung mit dem Rittergut Elster und den anderen 
  vogtländischen Besitzungen noch offen sein, die er nach dem Tode seines Bruders Hans erhalten hätte.(dieser verstarb 1560,  
  nachdem bereits 1559 sein Sohn Eustachius verstorben war)

- 13. Juni 1561: die Söhne von Heinrich von Zectwitz, Adam und Hans Heinrich wurden mit dem Edelhof und Vorwerk zu  
  Elster, Güter zu Raun, Kleedorf, Landwüst, Gürth, Bärenloh, Neuenbrand bei Adorf und einem Weinberg bei Lobeda belehnt;     
  mitbelehnt wurde Hans Ulrich von Zedtwitz auf Neuberg
 
- 1599: verstarb Hans Ulrich von Zedtwitz nachdem bereits dessen Sohn verstorben war 

- 1609 - verstarb Adam von Zedtwitz auf Krugsreuth kinderlos, sodaß die Söhne des bereits 1584  
  verstorbenen  Hans Heinrich von Zedtwitz, Hans Heinrich und Hans Berthold als Erben aufrückten

- 29. Oktober 1612: wurden obrige per Lehensbrief mit den Gütern belehnt; 1616 teilten sie den Besitz in die Neuberger und  
  in die Krugsreuther Hälfte; das Gut Elster mit seinen Zuhörungen blieb im gemeinsamen Besitz

- 1661: Erdmann von Zedtwitz als Besitzer genannt

- 1713: Antonii Josephi Franzisci Christopheri von Zedtwitz auf Neuberg, Krugsreuth, Asch und Elster als damaliger     
  Erb – und als Lehensherr erwähnt

- 1800: Graf Franz von Zedtwitz auf Oberneuberg Besitzer vom Hofe Elster, mit ihm endet 1806 der Zedtwitz` sche     
  Grundbesitz in Elster, er verkaufte das Rittergut Elster an den Hofer Kaufmann Johann Christian Wolfrum
 
- 1809: kaufte der Kaufmann Nicolaus Vögele aus Mannheim das Rittergut

- 1816: gelangte es an den Mühlenbesitzer Johann Simon Pentzel
 
- 1845: erwarben es der Kanzleidirektor Karl Christoph Schmidt aus Dresden und der Rentamtmann 
  Advokat Ernst Brunner (letztere wohnte in Elster)

- 1848: der Sächsische Staat kaufte den Elsteraner Rittergutsbezirk mit Badeplatz, Badehaus und in der Folge weitere
  Ländereien auf.

- 4. April 1938: das alte Rittergut wird abgebrochen; aus dem Rittergutspark entstand der heutige Rosengarten


* 1901: Größe des Wirtschaftsgutes: 34,35 ha, davon 15,35 ha Feld und 16,85 ha Wiese
* 1920: Größe des Wirtschaftsgutes: 161 ha, davon 61 ha Feld, 73 ha Wiese und 19 ha Wald, jedoch nur 2 Pferde und 6 Kühe

* der Widerspruch zwischen den o.g. beiden Angaben bleibt z.Z. ungeklärt



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