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an der Spitze derselben ein bürgerlicher Kanzler, ein Ausländer, der bei der Reise nach Prag erwähnte Dr. Heinrich Husanus. Dieser Husanus, der von 1568 - 1574 als Kanzler fungirte, war der Nachfolges eines andern ebenfalls bürgerlichen und nicht einheimischen Kanzler, Johann Lucanus, eigentlich Prätor: er nannte sich Lucanus von seiner Vaterstadt Luckau in der Lausitz, ward 1559 vom Kaiser als Richter von Lucka geadelt und starb 1562. Beide Männer waren, wie Franck[1] bezeugt, „auserlesene Männer.“ Als „Landräthe“ waren dem Kanzler beigeordnet mehrere Mitglieder der Ritterschaft und als „fürstliche Räthe“ der Hofmarschall und mehrere adelige und gelegrte Haus- oder Hofräthe. Den untergeordneten Dienst versagen ein Geheimschreiber, ein Botenmeister, zwei Concipisten, die zugleich Registraturen waren, vier Abschreiber und ein Kanzlei----. Die fürstliche Kasse verwaltete der Kammerrath Andreas Mylius auf Gädebehn, der geadelt ward und dessen Familie 1735 erloschen ist: Andreas Mylius war ein persönlicher Freund des Herzogs, mit dem er gelehrte Studien trieb. Der erste fürstliche Archivar zu Schwerin war der Geheimschreiber und Bibliothekar Johann Albrechts I. Samuel Fabricius, ich kann nicht sagen, ob der noch heut zu Tage in Mecklenburg possessionirten Familie Fabrice auf Roggendorf und Klein Salitz bei Gadebusch angehörig, die mit den Söhnen des darmstädtischen Kanzlers Phillip Fabricius


  1. Altes und neues Mecklenburg 10, 271.