Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/054: Unterschied zwischen den Versionen

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bestanden haben soll. Mit den Herzogen hatten sie einen Reichskammergerichtsproceß über das Land Malchow, der, wie so viele Reichskammergerichtsprocesse, bei Auflösung des deutschen Reichs noch nicht beendigt war. Die {{Sperrschrift|Flotow's}} besitzen heut zu Tage noch die Schloßruine von Stuer und die Gerichtsbarkeit in Malchow und die Güter Waldseegarten, Kogel, Altenhof u. a. Wie bei den {{Sperrschrift|Bülow's}} im sechszehnten Jahrhundert kommt bei den {{Sperrschrift|Flotow's}} noch im achtzehnten Jahrhundert ein {{Sperrschrift|Brudermörder}} vor: ein {{Sperrschrift|Adam Friedrich}} aus dem Hause Kogel, auf Suckow gesessen, erschoß 1747 seinen Stiefbruder, den preußischen Hauptmann {{Sperrschrift|Joachim Ernst}}, in Folge eines Streits über eine gemeinschaftliche Wiese auf dem Felde des Guts zu Suckow, heirathete 1752, starb aber schon 1758, erst sechsundvierzigjährig. Der Sohn dieses Brudermörders war der Geheime Rath und Autor des Vortrags über die Rechte der Eingebornen auf dem Landtage 1789, gesessen zu Wildkuhl, welchem sein Landesherr, in dem mit Anmerkungen „von einem Eingebornen im {{Sperrschrift|Lande der Wahrheit}}“ herausgegebenen Text dieses seines Vortrags gehörig die Wahrheit sagte: dieser nicht mit dem Pfunde der Weisheit bedachte {{Sperrschrift|Flotow}}, dem sein eigner Landesherr „außerordentliche Härte und gesetzlose Privat-Unterdrückung der Menschen- und Bürgerrechte“ vorwarf, sein „Weiden an phantastischen Einbildungen über alten Adel, Ahnen, persönlichen Werth u. s. w.“ auf „das eigne stille, nicht in die Wirklichkeit greifende Privatvergnügen sammt Consorten“ zurückweisend, ward im Jahre 1827 zu seinen Ahnen versammelt. Sein Sohn wieder ist der noch lebende
bestanden haben soll. Mit den Herzogen hatten sie einen Reichskammergerichtsproceß über das Land Malchow, der, wie so viele Reichskammergerichtsprocesse, bei Auflösung des deutschen Reichs noch nicht beendigt war. Die {{Sperrschrift|Flotow's}} besitzen heut zu Tage noch die Schloßruine von Stuer und die Gerichtsbarkeit in Malchow und die Güter Waldseegarten, Kogel, Altenhof u. a. Wie bei den {{Sperrschrift|Bülow's}} im sechszehnten Jahrhundert kommt bei den {{Sperrschrift|Flotow's}} noch im achtzehnten Jahrhundert ein {{Sperrschrift|Brudermörder}} vor: ein {{Sperrschrift|Adam Friedrich}} aus dem Hause Kogel, auf Suckow gesessen, erschoß 1747 seinen Stiefbruder, den preußischen Hauptmann {{Sperrschrift|Joachim Ernst}}, in Folge eines Streits über eine gemeinschaftliche Wiese auf dem Felde des Guts zu Suckow, heirathete 1752, starb aber schon 1758, erst sechsundvierzigjährig. Der Sohn dieses Brudermörders war der Geheime Rath und Autor des Vortrags über die Rechte der Eingebornen auf dem Landtage 1789, gesessen zu Wildkuhl, welchem sein Landesherr, in dem mit Anmerkungen „von einem Eingebornen im {{Sperrschrift|Lande der Wahrheit}}“ herausgegebenen Text dieses seines Vortrags gehörig die Wahrheit sagte: dieser nicht mit dem Pfunde der Weisheit bedachte {{Sperrschrift|Flotow}}, dem sein eigner Landesherr „außerordentliche Härte und gesetzlose Privat-Unterdrückung der Menschen- und Bürgerrechte“ vorwarf, sein „Weiden an phantastischen Einbildungen über alten Adel, Ahnen, persönlichen Werth u. s. w.“ auf „das eigne stille, nicht in die Wirklichkeit greifende Privatvergnügen sammt Consorten“ zurückweisend, ward im Jahre 1827 zu seinen Ahnen versammelt. Sein Sohn wieder ist der noch lebende
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Kammerherr und Kammerdirector {{Sperrschrift|Friedrich von Flotow}} auf Penzin, Friedrichswalde und Wildkuhl. Im Jahre 1844, also vor dem Sturmjahr, gab ein neuster Adels-„Phantast“ {{Sperrschrift|Flotow}}, der sächsische Finanzdirector {{Sperrschrift|Gustav}}, der zur russischen Gouvernementszeit sein Glück im Domainenfach in Sachsen zu machen verstanden hatte, „Beiträge zur Geschichte der Familie“ in Folio heraus, ächt mecklenburgisch hausbacken und trocken, denn es findet sich in der ganzen Familie, wenigstens so viel davon mitgetheilt wird, nicht eine Persönlichkeit, die sich über das ganz Alltägliche erhoben hat und dazu ist dieser sehr dünne Foliant noch ächt sächsisch „aktenmäßig destillirt“ — solche Arbeiten zeugen nur von der Eitelkeit verkommener Adelsherren, ihren alten Stammbaum der Welt sehen zu lassen, wenn er auch ganz leer ist, die Eitelkeit, „mit einem Blicke seine ganze Familie, seine in „„alle Länder““ (!) zerstreuten Verwandten übersehen zu können“. Welche Kriegergedanken in diesem Adelsautor pochen, davon zeugen die ersten Worte des Vorworts, wo dieser moderne Ritter, der in der Finanz parvenirte, es zweifelhaft lassend, ob er sich felbst <tt>à la pointe de l’épée</tt> stellt, oder ob nach seinem Hirne die bewaffnete Macht, Bajonette, für alten Adel, Ahnen, persönlichen Werth einschreiten sollen, schreibt: „Obgleich eine Schrift, wie die vorliegende, welche nur für die Mitglieder der Familie, nicht für das Publikum bestimmt ist, einer Rechtfertigung nicht bedarf (die im entgegengesetzten Falle, bei dem jetzt herrschenden Zeitgeist, der dem Fortbestehen alles Historischen und namentlich dem Adel so abhold ist, vielleicht eine {{Sperrschrift|gewaffnete}} sein müßte)“ u. s. w. u. s. w.

Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 20:57 Uhr

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bestanden haben soll. Mit den Herzogen hatten sie einen Reichskammergerichtsproceß über das Land Malchow, der, wie so viele Reichskammergerichtsprocesse, bei Auflösung des deutschen Reichs noch nicht beendigt war. Die Flotow's besitzen heut zu Tage noch die Schloßruine von Stuer und die Gerichtsbarkeit in Malchow und die Güter Waldseegarten, Kogel, Altenhof u. a. Wie bei den Bülow's im sechszehnten Jahrhundert kommt bei den Flotow's noch im achtzehnten Jahrhundert ein Brudermörder vor: ein Adam Friedrich aus dem Hause Kogel, auf Suckow gesessen, erschoß 1747 seinen Stiefbruder, den preußischen Hauptmann Joachim Ernst, in Folge eines Streits über eine gemeinschaftliche Wiese auf dem Felde des Guts zu Suckow, heirathete 1752, starb aber schon 1758, erst sechsundvierzigjährig. Der Sohn dieses Brudermörders war der Geheime Rath und Autor des Vortrags über die Rechte der Eingebornen auf dem Landtage 1789, gesessen zu Wildkuhl, welchem sein Landesherr, in dem mit Anmerkungen „von einem Eingebornen im Lande der Wahrheit“ herausgegebenen Text dieses seines Vortrags gehörig die Wahrheit sagte: dieser nicht mit dem Pfunde der Weisheit bedachte Flotow, dem sein eigner Landesherr „außerordentliche Härte und gesetzlose Privat-Unterdrückung der Menschen- und Bürgerrechte“ vorwarf, sein „Weiden an phantastischen Einbildungen über alten Adel, Ahnen, persönlichen Werth u. s. w.“ auf „das eigne stille, nicht in die Wirklichkeit greifende Privatvergnügen sammt Consorten“ zurückweisend, ward im Jahre 1827 zu seinen Ahnen versammelt. Sein Sohn wieder ist der noch lebende