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Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 15:04 Uhr
Begriff
Ein Gehöft bzw. eine Hofstelle, auch Bauernstelle, Baustelle, Dorfstelle, Hausstelle, Heerd, Herdstatt, Hofraite, Hofreite, Hofstatt, Platz, bol, garor, haga, Salstatt, solstätte, Staven, Stelle, toft, tom(p)t, tun, warf, wort, wurt, area (legitima), castrum, coloni(c)a, duria curtifer, curtislis, curtis, mansio, mansus genannt, ist der vom Ackerland (Hoffeld) durch einen Zaun gesonderte Grund und Boden, auf dem das Haus mit Nebengebäuden steht, und der meist auch Gartenland enthält.
Die Hofstelle war ein Teil der Hufe bzw. des Hofes, bei dorfweiser Siedlung im Dorf gelegen. In Deutschland waren die Hofstellen nicht überall gleich groß, wohl aber in Schweden und Dänemark. Hier wurden die im Dorfe gelegenen ungeteilten tofte als Haupttofte von den durch Teilung oder durch Abbau entstandenen unterschieden. Eine durch Rodung auf der Allmende entstandene Hofstelle hieß Holmstompt. [L1]
Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff [...] von weniger als sechs Wohnungen als Gehöft bezeichnet ist. [Q1]
GOV-Objekttyp
Im GOV ist dieser Objekttyp nicht vorhanden, wohl aber der Hof:
24 - Hof - {eng=Farm, deu=Hof, rus= двор}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quellen/Literatur
- [Q1] Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827
- [L1] HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.