GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland: Unterschied zwischen den Versionen
(Einfügung Bearbeitung Amtsblatt) |
K (→Amtsblatt: Korrektur Fussnote) |
||
Zeile 119: | Zeile 119: | ||
= Stand der Bearbeitung = | = Stand der Bearbeitung = | ||
== Amtsblatt == | == Amtsblatt == | ||
Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland<ref | Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland<ref>[http://www.kirchenrecht-nek.de/welcome/structuretype/kabl_jahr/sort/DESC Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland]</ref> enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der '''Nordkirche'''. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert: | ||
<!-- {{OK}} oder {{NotOK}} oder - --> | <!-- {{OK}} oder {{NotOK}} oder - --> | ||
<tab head="top" class="wikitable"> | <tab head="top" class="wikitable"> |
Version vom 12. Juni 2012, 20:26 Uhr
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste Organisationseinheit ist die Kirchengemeinde. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Die Kirchengemeinde ist eine Ortskirchengemeinde. Die Bildung von Personal- und Anstaltskirchengemeinden ist zulässig. Gem. Art. 21 VELKN[RQ 1].
Einer Kirchengemeinde werden eine oder mehrere Pfarrstellen zugeordnet. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Sind einer Pfarrstelle mehrere Kirchengemeinden zugeordnet, bilden sie einen Pfarrsprengel. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden bilden Kirchenkreise. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchengemeinden bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 38 VELKN[RQ 1].
Als geistliche Aufsichtbezirke werden innerhalb der Kirchenkreise eine oder mehrere Propstei(en) gebildet. Gem. Art. 65 VELKN[RQ 1].
Innerhalb von Kirchenkreisen können Kirchengemeinden - möglichst einer Propstei - zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden. Gem. Art. 39 VELKN[RQ 1].
Kirchenkreise können zu Kirchenkreisverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchenkreise bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 73 VELKN[RQ 1].
Mehrere Kirchenkreise werden zu einem Sprengel zusammengefasst. Gem. Art. 101 VELKN[RQ 1].
Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. Art. 101 VELKN.[RQ 1][1]
Historie der Strukturreformen
27. Mai 2012 Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche. Gem. § 1 EGVELKN[RQ 2]
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Kirchengemeinde
ist Kirchengemeinde, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ , gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“, hat Konfession lu,
Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe[2]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Kirchenkreise modelliert werden.
Sonderfall Angeschlossene Kirchengemeinden
Angeschlossene Kirchengemeinden bezeichnen Kirchengemeinden im Ausland die der Nordkirche angegliedert sind. Es handelt sich derzeit nur um die
- Nordschleswigsche Gemeinde
ist Kirchengemeinde, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ , gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“, hat Konfession lu,
Kirchengemeindeverband
ist Kirchspiel, gehört zu Objekt-ID der „Propstei“, heißt Kirchengemeindeverband "xy",
Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe; eine Zuordnung zu einem Kirchenkreis erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
Propstei
ist Propstei, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“, heißt Propstei "xy",
Kirchenkreis
ist Kirchenkreis, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreisverbands“, gehört zu Objekt-ID des "Sprengels",
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebenen'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung von gemeinsamen Aufgaben[3]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Sprengeln modelliert werden.
Kirchenkreisverband
ist Kirchspiel, gehört zu Objekt-ID des "Sprengels", heißt Kirchenkreisverband "xy",
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben; eine Zuordnung zu einem Sprengel erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
Sprengel
ist Sprengel, heißt Sprengel "xy", gehört zu object_398036, (GOV-Objekt ID der Nordkirche)
Pfarrstelle
ist Pfarrei, heißt "Pfarrstelle", gehört zu Objekt-ID der "Kirchengemeinde",
Pfarrspengel
Wie kann/soll dieser modelliert werden?
Beziehungen zu Gebäuden
Kirche
ist Kirche, steht in Objekt-ID der „staatlicher Verwaltungseinheit“, (Ort, Dorf, Gemeinde…) repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Gem. Art. 8 & Art. 76 VELKN[RQ 1] ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland auf folgenden staatlichen Territorien tätig.
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
Beziehungen zu Archiven
Rechtsquellen [4]
Stand der Bearbeitung
Amtsblatt
Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland[5] enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der Nordkirche. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert: <tab head="top" class="wikitable"> Jahr Nr Organisation Pfarrei Jahr Nr Stand Organisation Pfarrei 2012 1 teilweise - </tab>
- ↑ Gem. Art. 3 VELKN besteht die Landeskirche aus Kirchenkreisen. Diese repräsentieren die rechtliche Organisation der Kirche. Die Sprengel haben eine rein geistliche Funktion.
- ↑ Siehe für Details Art. 38 VELKN
- ↑ Siehe für Details Art. 73 VELKN
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!
- ↑ Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland