Handbuch der praktischen Genealogie/066: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Hof- und Staatskalender. === | |||
{{NE}}Eine besondere Gattung bilden die Hof- und Staatskalender, deren erster der „Status particularis regiminis Ferdinandi II“ (Wien 1637) war. Sie enthalten auch Angabe der Personen, die bei Hoffesten Dienst getan haben, und fügen nicht selten auch Stand und Vornamen derselben hinzu. Viele Geschlechter finden daher in diesen Hof- und Staatskalendern eine Reihe ihrer Mitglieder vertreten.<ref>Als bes. reichhaltig verdient der Württemberger Hof- u. Staatskai. 1879 in WJB hervorgehoben zu werden, da er sich über eine lange Reihe von Jahren erstreckt (LXX Seiten Großquart). Man findet hier ein Verz. der Präsidenten d. Geheimen Rates u. d. Staatsministeriums, der Minister- u. Departementchefs seit d. 8. Nov. 1816; Verzeichnis der Mitglieder der konstituierenden Versammlungen von 1815—1819; ein Verz. d. Mitglieder der Kammer der Standesherren seit 1820 nach Aufzeichnungen von ''Bullinger'' u. ''Widmann''; ein Verz. d. Mitglieder d. Kammern d. Abgeordneten seit 1820 nach Aufzeichnungen v. ''Bullinger'' u. ''Hartmann''.</ref> Beispielshalber sei der Königlich Preußische Genealogische Kalender genannt, der durch C. v. Bardeleben eine vorzügliche Wertschätzung erfahren hat.<ref>Vgl. ''C v. Bardeleben'', Die Kgl. preußischen Genealogischen Kai. von 1724 bis 1850, VJH 1908 (auch separat Berlin 1909).</ref> | {{NE}}Eine besondere Gattung bilden die Hof- und Staatskalender, deren erster der „Status particularis regiminis Ferdinandi II“ (Wien 1637) war. Sie enthalten auch Angabe der Personen, die bei Hoffesten Dienst getan haben, und fügen nicht selten auch Stand und Vornamen derselben hinzu. Viele Geschlechter finden daher in diesen Hof- und Staatskalendern eine Reihe ihrer Mitglieder vertreten.<ref>Als bes. reichhaltig verdient der Württemberger Hof- u. Staatskai. 1879 in WJB hervorgehoben zu werden, da er sich über eine lange Reihe von Jahren erstreckt (LXX Seiten Großquart). Man findet hier ein Verz. der Präsidenten d. Geheimen Rates u. d. Staatsministeriums, der Minister- u. Departementchefs seit d. 8. Nov. 1816; Verzeichnis der Mitglieder der konstituierenden Versammlungen von 1815—1819; ein Verz. d. Mitglieder der Kammer der Standesherren seit 1820 nach Aufzeichnungen von ''Bullinger'' u. ''Widmann''; ein Verz. d. Mitglieder d. Kammern d. Abgeordneten seit 1820 nach Aufzeichnungen v. ''Bullinger'' u. ''Hartmann''.</ref> Beispielshalber sei der Königlich Preußische Genealogische Kalender genannt, der durch C. v. Bardeleben eine vorzügliche Wertschätzung erfahren hat.<ref>Vgl. ''C v. Bardeleben'', Die Kgl. preußischen Genealogischen Kai. von 1724 bis 1850, VJH 1908 (auch separat Berlin 1909).</ref> | ||
Adreßbücher. Von den sächsischen Adreßbüchern bringt das Leipziger die Behörden seit 1701, die Haushaltungen seit 1730. Der „Dresdener Residenz-Kalender“ hat kürzlich<ref>Dresdner Residenz-Kalender auf d. J. 1911. 100. Jg. Hierin ''P. E. Richter'', E. Rückblick auf d. Gesch. d. Dresdner Residenz-Kalenders, dem der obige Text gefolgt ist.</ref> sein 100 jähriges Jubiläum gefeiert. Schon 1797 gab G.W. Ferber „Dresden, zur zweckmäßigen Kenntnis seiner Häuser und deren Bewohner“ heraus, ein nach den Stadtteilen und Straßen geordnetes Verzeichnis der Einwohnerschaft mit besonderer Aufzählung der Ratsbeamten, Geistlichen, Innungen, Fabrikanten und Boten. Beigegeben war ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner. 1799 folgte eine zweite Ausgabe, deren Inhalt gerade umgekehrt angeordnet war: dem Verzeichnis der Ratsbeamten u. dgl. folgte ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner mit Wohnungsangaben; eine Zusammenstellung der Hof-, Staats- und Militärbeamten fehlte. Nun gab es zwar schon seit 1728 den regelmäßig erscheinenden Kgl. Polnischen und Churf. Sächsischen, seit 1765 den Churf. Sächsischen Hof- und StaatsKalender, aus dem 1807 der Kgl. Sächsische wurde; doch waren diese Quartbände zu teuer. Für das Dresdner höhere Publikum war ein Verzeichnis der in Dresden lebenden Hofbeamten erwünscht. Daher ließ der Buchhändler Arnold 1809, trotz der schlimmsten Kriegsjahre seinen Dresdner Adreß-Kalender nach Ständen geordnet erscheinen, ein Staatshandbuch für Dresden. Eigentliche Hofnachrichten fügte Josef Friedrich Dorn hinzu, der von 1804 bis mit 1808 den „Dresdner Residenz-Kalender“ erscheinen ließ und ihm 1809 bis mit 1822 den Titel „Kalender zum Gebrauche der Residenz“ gab. Der Kalender enthielt außer unterhaltenden Aufsätzen eine Genealogie des gesamten Chur- und Sächsischen Hauses und seit 1808 die Genealogie der Kaiser und Könige. Das Erscheinen des Kalenders war nicht regelmäßig: es finden sich Lücken und falsche Zählungen. Seit 1876 <noinclude> | === Adreßbücher. === | ||
{{NE}} Von den sächsischen Adreßbüchern bringt das Leipziger die Behörden seit 1701, die Haushaltungen seit 1730. Der „Dresdener Residenz-Kalender“ hat kürzlich<ref>Dresdner Residenz-Kalender auf d. J. 1911. 100. Jg. Hierin ''P. E. Richter'', E. Rückblick auf d. Gesch. d. Dresdner Residenz-Kalenders, dem der obige Text gefolgt ist.</ref> sein 100 jähriges Jubiläum gefeiert. Schon 1797 gab G.W. Ferber „Dresden, zur zweckmäßigen Kenntnis seiner Häuser und deren Bewohner“ heraus, ein nach den Stadtteilen und Straßen geordnetes Verzeichnis der Einwohnerschaft mit besonderer Aufzählung der Ratsbeamten, Geistlichen, Innungen, Fabrikanten und Boten. Beigegeben war ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner. 1799 folgte eine zweite Ausgabe, deren Inhalt gerade umgekehrt angeordnet war: dem Verzeichnis der Ratsbeamten u. dgl. folgte ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner mit Wohnungsangaben; eine Zusammenstellung der Hof-, Staats- und Militärbeamten fehlte. Nun gab es zwar schon seit 1728 den regelmäßig erscheinenden Kgl. Polnischen und Churf. Sächsischen, seit 1765 den Churf. Sächsischen Hof- und StaatsKalender, aus dem 1807 der Kgl. Sächsische wurde; doch waren diese Quartbände zu teuer. Für das Dresdner höhere Publikum war ein Verzeichnis der in Dresden lebenden Hofbeamten erwünscht. Daher ließ der Buchhändler Arnold 1809, trotz der schlimmsten Kriegsjahre seinen Dresdner Adreß-Kalender nach Ständen geordnet erscheinen, ein Staatshandbuch für Dresden. Eigentliche Hofnachrichten fügte Josef Friedrich Dorn hinzu, der von 1804 bis mit 1808 den „Dresdner Residenz-Kalender“ erscheinen ließ und ihm 1809 bis mit 1822 den Titel „Kalender zum Gebrauche der Residenz“ gab. Der Kalender enthielt außer unterhaltenden Aufsätzen eine Genealogie des gesamten Chur- und Sächsischen Hauses und seit 1808 die Genealogie der Kaiser und Könige. Das Erscheinen des Kalenders war nicht regelmäßig: es finden sich Lücken und falsche Zählungen. Seit 1876 <noinclude> | |||
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Hof- und Staatskalender.
Eine besondere Gattung bilden die Hof- und Staatskalender, deren erster der „Status particularis regiminis Ferdinandi II“ (Wien 1637) war. Sie enthalten auch Angabe der Personen, die bei Hoffesten Dienst getan haben, und fügen nicht selten auch Stand und Vornamen derselben hinzu. Viele Geschlechter finden daher in diesen Hof- und Staatskalendern eine Reihe ihrer Mitglieder vertreten.[1] Beispielshalber sei der Königlich Preußische Genealogische Kalender genannt, der durch C. v. Bardeleben eine vorzügliche Wertschätzung erfahren hat.[2]
Adreßbücher.
Von den sächsischen Adreßbüchern bringt das Leipziger die Behörden seit 1701, die Haushaltungen seit 1730. Der „Dresdener Residenz-Kalender“ hat kürzlich[3] sein 100 jähriges Jubiläum gefeiert. Schon 1797 gab G.W. Ferber „Dresden, zur zweckmäßigen Kenntnis seiner Häuser und deren Bewohner“ heraus, ein nach den Stadtteilen und Straßen geordnetes Verzeichnis der Einwohnerschaft mit besonderer Aufzählung der Ratsbeamten, Geistlichen, Innungen, Fabrikanten und Boten. Beigegeben war ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner. 1799 folgte eine zweite Ausgabe, deren Inhalt gerade umgekehrt angeordnet war: dem Verzeichnis der Ratsbeamten u. dgl. folgte ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner mit Wohnungsangaben; eine Zusammenstellung der Hof-, Staats- und Militärbeamten fehlte. Nun gab es zwar schon seit 1728 den regelmäßig erscheinenden Kgl. Polnischen und Churf. Sächsischen, seit 1765 den Churf. Sächsischen Hof- und StaatsKalender, aus dem 1807 der Kgl. Sächsische wurde; doch waren diese Quartbände zu teuer. Für das Dresdner höhere Publikum war ein Verzeichnis der in Dresden lebenden Hofbeamten erwünscht. Daher ließ der Buchhändler Arnold 1809, trotz der schlimmsten Kriegsjahre seinen Dresdner Adreß-Kalender nach Ständen geordnet erscheinen, ein Staatshandbuch für Dresden. Eigentliche Hofnachrichten fügte Josef Friedrich Dorn hinzu, der von 1804 bis mit 1808 den „Dresdner Residenz-Kalender“ erscheinen ließ und ihm 1809 bis mit 1822 den Titel „Kalender zum Gebrauche der Residenz“ gab. Der Kalender enthielt außer unterhaltenden Aufsätzen eine Genealogie des gesamten Chur- und Sächsischen Hauses und seit 1808 die Genealogie der Kaiser und Könige. Das Erscheinen des Kalenders war nicht regelmäßig: es finden sich Lücken und falsche Zählungen. Seit 1876
- ↑ Als bes. reichhaltig verdient der Württemberger Hof- u. Staatskai. 1879 in WJB hervorgehoben zu werden, da er sich über eine lange Reihe von Jahren erstreckt (LXX Seiten Großquart). Man findet hier ein Verz. der Präsidenten d. Geheimen Rates u. d. Staatsministeriums, der Minister- u. Departementchefs seit d. 8. Nov. 1816; Verzeichnis der Mitglieder der konstituierenden Versammlungen von 1815—1819; ein Verz. d. Mitglieder der Kammer der Standesherren seit 1820 nach Aufzeichnungen von Bullinger u. Widmann; ein Verz. d. Mitglieder d. Kammern d. Abgeordneten seit 1820 nach Aufzeichnungen v. Bullinger u. Hartmann.
- ↑ Vgl. C v. Bardeleben, Die Kgl. preußischen Genealogischen Kai. von 1724 bis 1850, VJH 1908 (auch separat Berlin 1909).
- ↑ Dresdner Residenz-Kalender auf d. J. 1911. 100. Jg. Hierin P. E. Richter, E. Rückblick auf d. Gesch. d. Dresdner Residenz-Kalenders, dem der obige Text gefolgt ist.