Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/21: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Beim Wohnort ist ebenfalls der Verwaltungsbezirk und das zuständige Bezirkskommando, bei größeren Städten Straße und Hausnummer mitanzugeben, z. B. | |||
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2012, 08:22 Uhr
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Spalte 5 | (Ort — Verwaltungsbezirk, Bundesstaat — der Geburt, Datum der Geburt). Der Verwaltungsbezirk pp. des Geburtsorts darf nicht übersehen werden. Das Datum der Geburt ist in der militärischen Schreibweise niederzuschreiben (Felddienstordnung Nr. 100), z. B. |
Erpweiler, Kr. Zabern, Els.-Lothringen. 15.2.74 (oder) 15. Februar 74. | |
Spalte 6 | (Lebensstellung, Stand, Gewerbe, Wohnort). Die letzte Lebensstellung, Beruf vor der Einstellung in den Militärdienst ist maßgebend (§ 22 Ziff. 6 P.V.). Ergeben sich Zweifel nach dieser Richtung, so sind Erhebungen bei den letzten Arbeitsstellen erforderlich. Beim Wohnort ist ebenfalls der Verwaltungsbezirk und das zuständige Bezirkskommando, bei größeren Städten Straße und Hausnummer mitanzugeben, z. B. |
Fabrikschlosser Altenburg, Ostkreis S.-A., Bezirkskommando Altenburg, Hohestr. 14. | |
Spalte 7 | (Vor- und Familiennamen der Ehegattin, Zahl der Kinder, Vermerk, daß der Betreffende ledig ist). Der volle Namen der Frau, also auch der Mädchenname ist anzugeben. Auch wenn die |