Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/13: Unterschied zwischen den Versionen

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Nummer der Kriegsstammrolle aufdie Erkennungsmarke einzuschlagen hat.
''Nummer der Kriegsstammrolle auf die Erkennungsmarke'' einzuschlagen hat.


Auch das Soldbuch jedes Mannes hat die Nummern der Kriegsstammrolle des Ersatztruppenteils und des Feld¬truppenteils zu enthalten, der den Mann ins Feld schickt und später im Felde einstellt. (Erl. des K.M. vom 6.4.1915, A.V.Bl. S. 148.)
{{NE}}Auch das Soldbuch jedes Mannes hat die Nummern der Kriegsstammrolle des Ersatztruppenteils und des Feldtruppenteils zu enthalten, der den Mann ins Feld schickt und später im Felde einstellt. (Erl. des K.M. vom 6.4.1915, A.V.Bl. S. 148.)


2. Die Eintragung von Verwundungen, Erkrankungen und sonstigen Gesundheitsstörungen, die während des Krieges erlitten worden sind, soll im Interesse der Mannschaften möglichst unter Angabe des Lazaretts, in dem die erste Behandlung stattgefunden hat (§ 112 P.V.), erfolgen. Es sollen alle Beschädigungen möglichst bald und genau eingetragen und, wo es bisher unterlassen worden ist, nach¬getragen werden (Erl. des K.M. vom 10.1.1915, A.V.Bl. 1915, S. 12); denn bei späterer Prüfung von Versorgungsansprüchen auf Grund einer Kriegsdienstbeschädigung sind in erster Linie die Angaben der Kriegsstammrolle maßgebend; daneben erst bieten dienstliche Ausweise, Militärpässe, Soldbücher, Lazarettpapiere, Kriegstage¬bücher, amtliche Verlustlisten und Truppengeschichten wertvolle Unterlagen; geringen Wert haben Zeugenaussagen, die erst eine längere Reihe von Jahren nach dem Feldzug entstanden und damit unsicher und wenig zuverlässig sind.
{{NE}}2. Die Eintragung von Verwundungen, Erkrankungen und sonstigen Gesundheitsstörungen, die während des Krieges erlitten worden sind, soll im Interesse der Mannschaften möglichst unter Angabe des Lazaretts, in dem die ''erste'' Behandlung stattgefunden hat (§ 112 P.V.), erfolgen. Es sollen ''alle'' Beschädigungen möglichst bald und genau eingetragen und, wo es bisher unterlassen worden ist, ''nachgetragen'' werden (Erl. des K.M. vom 10.1.1915, A.V.Bl. 1915, S. 12); denn bei späterer Prüfung von Versorgungsansprüchen auf Grund einer Kriegsdienstbeschädigung sind in ''erster'' Linie die Angaben der Kriegsstammrolle maßgebend; daneben erst bieten dienstliche Ausweise, Militärpässe, Soldbücher, Lazarettpapiere, Kriegstagebücher, amtliche Verlustlisten und Truppengeschichten wertvolle Unterlagen; geringen Wert haben Zeugenaussagen, die erst eine längere Reihe von Jahren nach dem Feldzug entstanden und damit unsicher und wenig zuverlässig sind.


3. Die Stammrolle soll ein vollständiges und genaues Bild der zur Truppe usw. gehörigen Mannschaften geben; deshalb sind alle die Mannschaften usw., die zu anderen Truppenteilen, auch zum eigenen Ersatztruppenteil, oder zu anderen Behörden versetzt werden oder überhaupt auf andere Weise in Abgang zu bringen sind, in der bisherigen Kriegsstammrolle unter Angabe des Grundes zu streichen. Vermißte sind erst dann zu streichen, wenn auch beim Zentral-Nachweisebureau des  Kriegsministeriums in
{{NE}}3. Die Stammrolle soll ein vollständiges und genaues Bild der zur Truppe usw. gehörigen Mannschaften geben; deshalb sind alle die Mannschaften usw., die zu anderen Truppenteilen, auch zum eigenen Ersatztruppenteil, oder zu anderen Behörden ''versetzt'' werden oder ''überhaupt auf andere Weise'' in ''Abgang'' zu bringen sind, in der bisherigen Kriegsstammrolle unter Angabe des Grundes zu streichen. Vermißte sind erst dann zu streichen, wenn auch beim Zentral-Nachweisebureau des  Kriegsministeriums in

Aktuelle Version vom 17. Februar 2012, 19:19 Uhr

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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)
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Nummer der Kriegsstammrolle auf die Erkennungsmarke einzuschlagen hat.

      Auch das Soldbuch jedes Mannes hat die Nummern der Kriegsstammrolle des Ersatztruppenteils und des Feldtruppenteils zu enthalten, der den Mann ins Feld schickt und später im Felde einstellt. (Erl. des K.M. vom 6.4.1915, A.V.Bl. S. 148.)

      2. Die Eintragung von Verwundungen, Erkrankungen und sonstigen Gesundheitsstörungen, die während des Krieges erlitten worden sind, soll im Interesse der Mannschaften möglichst unter Angabe des Lazaretts, in dem die erste Behandlung stattgefunden hat (§ 112 P.V.), erfolgen. Es sollen alle Beschädigungen möglichst bald und genau eingetragen und, wo es bisher unterlassen worden ist, nachgetragen werden (Erl. des K.M. vom 10.1.1915, A.V.Bl. 1915, S. 12); denn bei späterer Prüfung von Versorgungsansprüchen auf Grund einer Kriegsdienstbeschädigung sind in erster Linie die Angaben der Kriegsstammrolle maßgebend; daneben erst bieten dienstliche Ausweise, Militärpässe, Soldbücher, Lazarettpapiere, Kriegstagebücher, amtliche Verlustlisten und Truppengeschichten wertvolle Unterlagen; geringen Wert haben Zeugenaussagen, die erst eine längere Reihe von Jahren nach dem Feldzug entstanden und damit unsicher und wenig zuverlässig sind.

      3. Die Stammrolle soll ein vollständiges und genaues Bild der zur Truppe usw. gehörigen Mannschaften geben; deshalb sind alle die Mannschaften usw., die zu anderen Truppenteilen, auch zum eigenen Ersatztruppenteil, oder zu anderen Behörden versetzt werden oder überhaupt auf andere Weise in Abgang zu bringen sind, in der bisherigen Kriegsstammrolle unter Angabe des Grundes zu streichen. Vermißte sind erst dann zu streichen, wenn auch beim Zentral-Nachweisebureau des Kriegsministeriums in