Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/004: Unterschied zwischen den Versionen

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::in der Provinz Starkenburg........1646,
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Die Großherzoglichen Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz werden nunmehr nach Art. 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831 die also bestimmten Contingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.
Die Großherzoglichen Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz werden nunmehr nach Art. 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831 die also bestimmten Contingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.
:Darmstadt am 31. December 1850.
:Darmstadt am 31. December 1850.
Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs.
<center>Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs.</center>
:In Verhinderung des Ministerial-Directors des Innern:  v. Bechtold.     
:In Verhinderung des Ministerial-Directors des Innern:  v. Bechtold.     
:In Verhinderung des Kriegsministers:    Zimmermann.
:In Verhinderung des Kriegsministers:    Zimmermann.
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==<center>Dienstnachrichten.</center>==
: 1) Am 16. Dezember 1850 wurde dem Schulvicar Walter Sander zu Wallertheim die evangelische Schullehrerstelle zu Offenheim, im Regierungsbezirke Worms, übertragen.
: 2) am 18. Dezember 1850 wurden die Hofgerichts-Assessoren Wilhelm August Freiherr von Lehmann und Gustav Schenck dahier zu Räthen bei dem hiesigen Hofgerichte ernannt.
==<center>Versetzungen in den Ruhestand.</center>==
:: In den Ruhestand wurden versetzt:
: 1) am 18. Dezember 1850 der Geheime Justizrath Georg Friedrich Wilhelm Stockhausen dahier, auf Nachsuchen, in seiner Eigenschaft als Mitglied des hiesigen Hofgerichts, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste;
: 2) an demselben Tage der Physicatsarzt Dr. Johann Christoph Buch zu Langen, mit Rücksicht auf seinen vorgerücktes Lebensalter und seine geschwächte Gesundheit.
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==<center>Concurrenz-Eröffnungen.</center>==
:: Erledigt sind:
: 1) die erste evangelische Pfarrstelle zu Büdingen, im Regierungsbezirke Nidda, mit einem jährlichen Einkommen von 1041 Gulden, zu welcher dem Herrn Fürsten zu Ysenburg-Büdingen das Präsentationsrecht zusteht;
: 2) die evangelische Pfarrstelle zu Siefersheim, in Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Einkommen von 1007 Gulden.

Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 13:53 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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in der Provinz Starkenburg........1646,
in der Provinz Oberhessen.........1547,
in der Provinz Rheinhessen........1310
............................zusammen 4503.
2) Im Verhältniß der Gesammtzahl aller tauglichen Dienstpflichtigen, wonach dem
Art. 36 des Recrutirungsgesetzes zufolge der edictmäßige Bedarf von 1600 Recruten auf die Provinzen zu vertheilen sind, hat demnach zu stellen:
die Provinz Starkenburg .........585 Recruten,
die Provinz Oberhessen ..........550 Recruten,
die Provinz Rheinhessen .........465 Recruten.
........................................= 1600 Recruten.

Die Großherzoglichen Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz werden nunmehr nach Art. 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831 die also bestimmten Contingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.

Darmstadt am 31. December 1850.
Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs.
In Verhinderung des Ministerial-Directors des Innern: v. Bechtold.
In Verhinderung des Kriegsministers: Zimmermann.

Scriba

Dienstnachrichten.

1) Am 16. Dezember 1850 wurde dem Schulvicar Walter Sander zu Wallertheim die evangelische Schullehrerstelle zu Offenheim, im Regierungsbezirke Worms, übertragen.
2) am 18. Dezember 1850 wurden die Hofgerichts-Assessoren Wilhelm August Freiherr von Lehmann und Gustav Schenck dahier zu Räthen bei dem hiesigen Hofgerichte ernannt.

Versetzungen in den Ruhestand.

In den Ruhestand wurden versetzt:
1) am 18. Dezember 1850 der Geheime Justizrath Georg Friedrich Wilhelm Stockhausen dahier, auf Nachsuchen, in seiner Eigenschaft als Mitglied des hiesigen Hofgerichts, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste;
2) an demselben Tage der Physicatsarzt Dr. Johann Christoph Buch zu Langen, mit Rücksicht auf seinen vorgerücktes Lebensalter und seine geschwächte Gesundheit.

Concurrenz-Eröffnungen.

Erledigt sind:
1) die erste evangelische Pfarrstelle zu Büdingen, im Regierungsbezirke Nidda, mit einem jährlichen Einkommen von 1041 Gulden, zu welcher dem Herrn Fürsten zu Ysenburg-Büdingen das Präsentationsrecht zusteht;
2) die evangelische Pfarrstelle zu Siefersheim, in Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Einkommen von 1007 Gulden.