Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/092: Unterschied zwischen den Versionen

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<noinclude>:</noinclude>machte Bekanntschaft mit Maria Salome von Polheim<ref>Wilhelm von Polheim ist ihr Bruder; zu ihrer Verwandschaft gehören: Johann von Kintzweiler Herr zu Müddersheim, Hermann de Graff, und Wilhelm von Uiffhausen genannt Suverlich.</ref> und Schloss mit derselben etwa drei Jahre vor seinem 1584 erfolgten Tode einen Ehebund, das heisst, er erklärte <tt>per verba de praesenti</tt>, dass er sie für seine Gattin erkenne. Die beiden aus diesem Bunde entsprossenen Kinder, Rutger und Catharina, betrachtete seine Mutter als Natürliche und <tt>illegitimos</tt>, und zur Succession nicht befähigt. Es kam zum Prozess, und dann zum Vergleich, worin dieselbe jenen Kindern vorab zwanzig Morgen Artland abtrat, und die übrigen Erbgüter, Renten und Pfandschaften, so von ihrem Gatten selig herrührten, mit ihnen gleichmässig zu theilen sich bereit erklärte, jedoch mit dieser Clausel:„''dwiell Johan von Aldenbrugk genandt Velbrüggen zu Jlsem sich der Erbschafften obgedachts Rutgern von Velbrüggen vermeintlichen anmaissen thuit, haben sich beide Partheien verglichen, da sache were, dass gedachte Wittib von ihme Velbrüggen ausserwunnen wurde, uff den pfall soll sie den Kinderen vurs. oder Jemandt anders <tt>de Evictione</tt> nit gehalten sein.''“<includeonly></li></ol></includeonly>
<noinclude>:</noinclude>machte Bekanntschaft mit Maria Salome von Polheim<ref>Wilhelm von Polheim ist ihr Bruder; zu ihrer Verwandschaft gehören: Johann von Kintzweiler Herr zu Müddersheim, Hermann de Graff, und Wilhelm von Uiffhausen genannt Suverlich.</ref> und schloss mit derselben etwa drei Jahre vor seinem 1584 erfolgten Tode einen Ehebund, das heisst, er erklärte <tt>per verba de praesenti</tt>, dass er sie für seine Gattin erkenne. Die beiden aus diesem Bunde entsprossenen Kinder, Rutger und Catharina, betrachtete seine Mutter als Natürliche und <tt>illegitimos</tt>, und zur Succession nicht befähigt. Es kam zum Prozess, und dann zum Vergleich, worin dieselbe jenen Kindern vorab zwanzig Morgen Artland abtrat, und die übrigen Erbgüter, Renten und Pfandschaften, so von ihrem Gatten selig herrührten, mit ihnen gleichmässig zu theilen sich bereit erklärte, jedoch mit dieser Clausel: „''dwiell Johan von Aldenbrugk genandt Velbruggen zu Ilsem sich der Erbschafften obgedachts Rutgern von Velbruggen vermeintlichen anmaissen thuit, haben sich beide Partheien verglichen, da sache were, dass gedachte Wittib von ihme Velbruggen ausserwunnen wurde, uff den pfall soll sie den Kinderen vurs. oder Jemandt anders <tt>de Evictione</tt> nit gehalten sein.''“<includeonly></li></ol></includeonly>


{{NE}}Aus zweiter Ehe <tt>Rutgeri primi</tt> stammt nun Adam von Velbrüggen, der mit Anna von Nesselrode verheirathet war, und gleichfalls nur einen Sohn hinterlassen hat: Johann von Velbrüggen zu Jlsem oder Elsum. Auf diesen ist das Erbkämmerer-Amt übergegangen; er erbte überdies von seinem Vetter Rutger das Gut Velde, so wie auch das Haus Neuenburg, das 1503 in brüderlicher Theilung dem Reynart von Velbrüggen zugetheilt worden, und 1541 an Bernhard von Velbrüggen zu Beffort gekommen war.
{{NE}}Aus zweiter Ehe <tt>Rutgeri primi</tt> stammt nun Adam von Velbrüggen, der mit Anna von Nesselrode verheirathet war, und gleichfalls nur einen Sohn hinterlassen hat: Johann von Velbrüggen zu Ilsem oder Elsum. Auf diesen ist das Erbkämmerer-Amt übergegangen; er erbte überdies von seinem Vetter Rutger das Gut Velde, so wie auch das Haus Neuenburg, das 1503 in brüderlicher Theilung dem Reynart von Velbrüggen zugetheilt worden, und 1541 an Bernhard von Velbrüggen zu Beffort gekommen war.




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Aktuelle Version vom 13. Januar 2012, 10:01 Uhr

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machte Bekanntschaft mit Maria Salome von Polheim[1] und schloss mit derselben etwa drei Jahre vor seinem 1584 erfolgten Tode einen Ehebund, das heisst, er erklärte per verba de praesenti, dass er sie für seine Gattin erkenne. Die beiden aus diesem Bunde entsprossenen Kinder, Rutger und Catharina, betrachtete seine Mutter als Natürliche und illegitimos, und zur Succession nicht befähigt. Es kam zum Prozess, und dann zum Vergleich, worin dieselbe jenen Kindern vorab zwanzig Morgen Artland abtrat, und die übrigen Erbgüter, Renten und Pfandschaften, so von ihrem Gatten selig herrührten, mit ihnen gleichmässig zu theilen sich bereit erklärte, jedoch mit dieser Clausel: „dwiell Johan von Aldenbrugk genandt Velbruggen zu Ilsem sich der Erbschafften obgedachts Rutgern von Velbruggen vermeintlichen anmaissen thuit, haben sich beide Partheien verglichen, da sache were, dass gedachte Wittib von ihme Velbruggen ausserwunnen wurde, uff den pfall soll sie den Kinderen vurs. oder Jemandt anders de Evictione nit gehalten sein.

      Aus zweiter Ehe Rutgeri primi stammt nun Adam von Velbrüggen, der mit Anna von Nesselrode verheirathet war, und gleichfalls nur einen Sohn hinterlassen hat: Johann von Velbrüggen zu Ilsem oder Elsum. Auf diesen ist das Erbkämmerer-Amt übergegangen; er erbte überdies von seinem Vetter Rutger das Gut Velde, so wie auch das Haus Neuenburg, das 1503 in brüderlicher Theilung dem Reynart von Velbrüggen zugetheilt worden, und 1541 an Bernhard von Velbrüggen zu Beffort gekommen war.







  1. Wilhelm von Polheim ist ihr Bruder; zu ihrer Verwandschaft gehören: Johann von Kintzweiler Herr zu Müddersheim, Hermann de Graff, und Wilhelm von Uiffhausen genannt Suverlich.