Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/23: Unterschied zwischen den Versionen
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Vom 14. bis 25.6.87 4. Komp. I.R. 20, „ 26. 7. bis 30.11. 97 5. Komp. I.R. 20, 21. 9. 85 zum Gefreiten ernannt, 1.10.87 „ Unteroffizier befördert, 1.10.90 „ Sergeanten „ 1.8. 94 „ Vizefeldwebel „ Aktive Dienstzeit: 3 Jahre 2 Monate 19 Tage. | Vom 14. bis 25.6.87 4. Komp. I.R. 20, „ 26. 7. bis 30.11. 97 5. Komp. I.R. 20, 21. 9. 85 zum Gefreiten ernannt, 1.10.87 „ Unteroffizier befördert, 1.10.90 „ Sergeanten „ 1.8. 94 „ Vizefeldwebel „ Aktive Dienstzeit: 3 Jahre 2 Monate 19 Tage. | ||
b) Am 7.8.14 infolge Mobilmachung bei der 10. Komp. L.I.R. 36 eingetreten, am 20.9.14 zur 4. Komp., am 25.9.14 zur 5. Komp. | b) Am 7.8.14 infolge Mobilmachung bei der 10. Komp. L.I.R. 36 eingetreten, am 20.9.14 zur 4. Komp., am 25.9.14 zur 5. Komp. versetzt. Am 16. 2.15 als dauernd feld- und garnison dienstunfähig entlassen laut Batl.-Befehl vom 16.2.15. Keine Invalidität. | ||
Spalte 11 (Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen), z. B. | Spalte 11 (Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen), z. B. | ||
Zentenarmedaille, E. K. II., Belobigung durch Divisionsbefehl vom 16.11.14 wegen guter Patrouillenführung am 10.11.14 bei Pintheville. | Zentenarmedaille, E. K. II., Belobigung durch Divisionsbefehl vom 16.11.14 wegen guter Patrouillenführung am 10.11.14 bei Pintheville. | ||
Bei der Eintragung von Beförderungen sind besonders die Beförderungen für Auszeichnung vor dem Feinde kenntlich zu machen (Erl. des Kriegs ministeriums vom 19.6.1916, A.V.Bl., S. 255), z. B. am 12.11.1914 zum Unteroffizier für Auszeichnung vor dem Feinde; alle überzähligen Beförderungen mit Angabe der Bestimmungen, nach denen sie zulässig sind, z. B. am 27.1.1916 zum überzähligen Unteroffizier (Heerordnung § 20.). | Bei der Eintragung von Beförderungen sind besonders die Beförderungen für Auszeichnung vor dem Feinde kenntlich zu machen (Erl. des Kriegs ministeriums vom 19.6.1916, A.V.Bl., S. 255), z. B. am 12.11.1914 zum Unteroffizier für Auszeichnung vor dem Feinde; alle überzähligen Beförderungen mit Angabe der Bestimmungen, nach denen sie zulässig sind, z. B. am 27.1.1916 zum überzähligen Unteroffizier (Heerordnung § 20.). | ||
Sind bisher diese Erläuterungen bei solchen Beförderungen unterblieben, so sind sie nach Möglichkeit nachzuholen. | Sind bisher diese Erläuterungen bei solchen Beförderungen unterblieben, so sind sie nach Möglichkeit nachzuholen. |
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Vom 14. bis 25.6.87 4. Komp. I.R. 20, „ 26. 7. bis 30.11. 97 5. Komp. I.R. 20, 21. 9. 85 zum Gefreiten ernannt, 1.10.87 „ Unteroffizier befördert, 1.10.90 „ Sergeanten „ 1.8. 94 „ Vizefeldwebel „ Aktive Dienstzeit: 3 Jahre 2 Monate 19 Tage. b) Am 7.8.14 infolge Mobilmachung bei der 10. Komp. L.I.R. 36 eingetreten, am 20.9.14 zur 4. Komp., am 25.9.14 zur 5. Komp. versetzt. Am 16. 2.15 als dauernd feld- und garnison dienstunfähig entlassen laut Batl.-Befehl vom 16.2.15. Keine Invalidität. Spalte 11 (Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen), z. B. Zentenarmedaille, E. K. II., Belobigung durch Divisionsbefehl vom 16.11.14 wegen guter Patrouillenführung am 10.11.14 bei Pintheville. Bei der Eintragung von Beförderungen sind besonders die Beförderungen für Auszeichnung vor dem Feinde kenntlich zu machen (Erl. des Kriegs ministeriums vom 19.6.1916, A.V.Bl., S. 255), z. B. am 12.11.1914 zum Unteroffizier für Auszeichnung vor dem Feinde; alle überzähligen Beförderungen mit Angabe der Bestimmungen, nach denen sie zulässig sind, z. B. am 27.1.1916 zum überzähligen Unteroffizier (Heerordnung § 20.). Sind bisher diese Erläuterungen bei solchen Beförderungen unterblieben, so sind sie nach Möglichkeit nachzuholen.