Topographia Ducatus Montani (1715)/087: Unterschied zwischen den Versionen
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die meiste Menschen, die Wort und Nahmen | die meiste Menschen, die Wort und Nahmen zu verkürzen sich befleißigen, darneben einen Unterscheidt zwischen denen <tt>Vocalibus</tt> zu machen, sich wenig angelegen seyn lassen. | ||
Leztens thue dem Leßer zu wissen, daß die Dörfer oder | Leztens thue dem Leßer zu wissen, daß die Dörfer oder Höff in diesem Werck alle mit einerley, nemlich einer vierkandten Figur haben müssen angezeigt werden, dann, wann mann aller und jeder Höf ihre eigene Gestalt auf dem Papier hätte vorstellen wollen, solches eine unendliche und dabey unnöthige Arbeit würde veruhrsacht haben. Aus iztgedachten nun entstehet, daß einige Höf dadurch weiter von einander, oder näher an einander zu liegen scheinen, als, sie sonsten in der That nicht sindt, und worauß der Leßer eine Unrichtigkeit urtheilen, oder die Charten vor falsch achten mögte; dessen Vorurtheil nun vorzukommen, will ich durch folgendes <tt>Exempel</tt> die Sach erklehren und vorstellen. | ||
In der Herrlichkeit Otendahl liegt ein Hof genandt Kuchenberg, dessen gehörige Gestalt ich in der Charte außgetruckt habe, | [[Bild:Topographia-Ducatus-Montani Beispiel-Legende.jpg|120px|left]]In der Herrlichkeit Otendahl liegt ein Hof genandt Kuchenberg, dessen gehörige Gestalt ich in der Charte außgetruckt habe, sintemahl derselbe aus vielen der Länge nach aneinander liegenden Höfen bestehet, nicht weit davon zur rechten oben darüber, liegt ein anderer Hof die Bugmühl und zur lincken ein wenig darunter ein Hof Unterbech genandt. Nun gedachter Hof Kuchenberg liegt ganz recht, sowohl in Ansehen der Bugmühl, als der Unterbech, weilen desselben rechte Gestalt ist vorgestelt worden; so ich aber, wie bey andern Höfen geschehen, nur ein geringes Viereck als bey a. (worauf zu erst der Reise nach bin zukommen) gezeichnet hätte, würden diejenigen so in dem Hoff Unterbech wohnen, können mit Recht und auch mit Unrecht sagen, gedachter Hof Kuchenberg a. sey nicht so weit von ihnen ab. als a. von b. in der Charte angemerckt, die weilen er bey c. liegen solte; hingegen würden diejenigen in der Bugmühl sprechen, der Hof Kuchenberg a. wäre recht angezeigt und in Ansehen ihres Hofs nicht zu weit ab, auch nicht zu nah angelegen. | ||
So sichs nun gefügt hätte, daß auf dem Weeg oder Reiße zu erst auf | So sichs nun gefügt hätte, daß auf dem Weeg oder Reiße zu erst auf c. gestosen wäre und hätte folgends nur den Hof c. mit Nahmen Kuchenberg angemerckt, würde derselbe zwar denen bey b. recht zu liegen bedüncken, denen aber bey d. wohnendt |
Aktuelle Version vom 7. Dezember 2011, 21:16 Uhr
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die meiste Menschen, die Wort und Nahmen zu verkürzen sich befleißigen, darneben einen Unterscheidt zwischen denen Vocalibus zu machen, sich wenig angelegen seyn lassen.
Leztens thue dem Leßer zu wissen, daß die Dörfer oder Höff in diesem Werck alle mit einerley, nemlich einer vierkandten Figur haben müssen angezeigt werden, dann, wann mann aller und jeder Höf ihre eigene Gestalt auf dem Papier hätte vorstellen wollen, solches eine unendliche und dabey unnöthige Arbeit würde veruhrsacht haben. Aus iztgedachten nun entstehet, daß einige Höf dadurch weiter von einander, oder näher an einander zu liegen scheinen, als, sie sonsten in der That nicht sindt, und worauß der Leßer eine Unrichtigkeit urtheilen, oder die Charten vor falsch achten mögte; dessen Vorurtheil nun vorzukommen, will ich durch folgendes Exempel die Sach erklehren und vorstellen.
In der Herrlichkeit Otendahl liegt ein Hof genandt Kuchenberg, dessen gehörige Gestalt ich in der Charte außgetruckt habe, sintemahl derselbe aus vielen der Länge nach aneinander liegenden Höfen bestehet, nicht weit davon zur rechten oben darüber, liegt ein anderer Hof die Bugmühl und zur lincken ein wenig darunter ein Hof Unterbech genandt. Nun gedachter Hof Kuchenberg liegt ganz recht, sowohl in Ansehen der Bugmühl, als der Unterbech, weilen desselben rechte Gestalt ist vorgestelt worden; so ich aber, wie bey andern Höfen geschehen, nur ein geringes Viereck als bey a. (worauf zu erst der Reise nach bin zukommen) gezeichnet hätte, würden diejenigen so in dem Hoff Unterbech wohnen, können mit Recht und auch mit Unrecht sagen, gedachter Hof Kuchenberg a. sey nicht so weit von ihnen ab. als a. von b. in der Charte angemerckt, die weilen er bey c. liegen solte; hingegen würden diejenigen in der Bugmühl sprechen, der Hof Kuchenberg a. wäre recht angezeigt und in Ansehen ihres Hofs nicht zu weit ab, auch nicht zu nah angelegen.
So sichs nun gefügt hätte, daß auf dem Weeg oder Reiße zu erst auf c. gestosen wäre und hätte folgends nur den Hof c. mit Nahmen Kuchenberg angemerckt, würde derselbe zwar denen bey b. recht zu liegen bedüncken, denen aber bey d. wohnendt