Minorenn: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Neuanlage)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''minorenn'''
'''minorenn'''


: analog zu [[majorenn]], aus dem lat. minorennis ([[Kontraktion]] aus ''[[minor]] [[annis]]'') entlehnt <ref name=DRW>Artikel [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ma/jore/minderjahrig.htm minderjährig] im [[Deutsches Rechtswörterbuch|Deutschen Rechtswörterbuch]]</ref>
: analog zu [[majorenn]] (zu dem es Gegensatz ist), aus dem lat. ''minorennis'' (Kontraktion aus ''[[minor]] [[annus|annis]]'') entlehnt <ref name=DRW>{{DRW-Link|minderjaehrig|minderjährig}}</ref>


; Bedeutung: minderjährig, unmündig, nicht volljährig <ref name=DRW />
; Bedeutung: minderjährig, unmündig, nicht volljährig <ref name=DRW />
:: '''minorenne''' Kinder = minderjährige, mündige Kinder
:: '''minorenne''' Kinder = minderjährige, unmündige Kinder
:: ein '''minorenner''' Sohn = minderjähriger, mündiger Sohn
:: ein '''minorenner''' Sohn = minderjähriger, unmündiger Sohn
:: eine '''minorenne''' Tochter = minderjährige, mündige Tochter  
:: eine '''minorenne''' Tochter = minderjährige, unmündige Tochter  
:: die '''Minorennität''' = Minderjährigkeit, Unmündigkeit <ref>Duden 5, Das Fremdwörterbuch.  7. Aufl. Mannheim 2001. [CD-ROM]</ref>


In [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] vorkommend z.B. in Sterbeeinträgen im Zusammenhang mit den hinterlassenen Kindern des Verstorbenen (Beispiel aus einem Sterbeeintrag in der Rubrik "Ob der Verstorbene verheirathet war, und Kinder hinterlaßen.": ''ein Eheman hinterläßt die Witwe und 10 Kinder als 2 Söhne 5 Töchter 1ster Ehe, und 3 Töchter zweiter Ehe, welche letztere '''minorenn''''' <ref>Kirchenbuch der ev. Kirche in [[Gräfenhainichen]], Sterbeeintrag Nr. 21 des Jahres 1833</ref>)
In [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] vorkommend z.B. in Sterbeeinträgen im Zusammenhang mit den hinterlassenen Kindern des Verstorbenen (Beispiel aus einem Sterbeeintrag in der Rubrik "Ob der Verstorbene verheirathet war, und Kinder hinterlaßen.": ''ein Eheman hinterläßt die Witwe und 10 Kinder als 2 Söhne 5 Töchter 1ster Ehe, und 3 Töchter zweiter Ehe, welche letztere '''minorenn''''' <ref>Kirchenbuch der ev. Kirche in [[Gräfenhainichen]], Sterbeeintrag Nr. 21 des Jahres 1833</ref>)
Zeile 12: Zeile 13:
; Vergleiche
; Vergleiche
* [[majorenn]]
* [[majorenn]]
* [[Volljährigkeit]]


----
----

Aktuelle Version vom 1. Dezember 2011, 21:25 Uhr

minorenn

analog zu majorenn (zu dem es Gegensatz ist), aus dem lat. minorennis (Kontraktion aus minor annis) entlehnt [1]
Bedeutung
minderjährig, unmündig, nicht volljährig [1]
minorenne Kinder = minderjährige, unmündige Kinder
ein minorenner Sohn = minderjähriger, unmündiger Sohn
eine minorenne Tochter = minderjährige, unmündige Tochter
die Minorennität = Minderjährigkeit, Unmündigkeit [2]

In Kirchenbüchern vorkommend z.B. in Sterbeeinträgen im Zusammenhang mit den hinterlassenen Kindern des Verstorbenen (Beispiel aus einem Sterbeeintrag in der Rubrik "Ob der Verstorbene verheirathet war, und Kinder hinterlaßen.": ein Eheman hinterläßt die Witwe und 10 Kinder als 2 Söhne 5 Töchter 1ster Ehe, und 3 Töchter zweiter Ehe, welche letztere minorenn [3])

Vergleiche

  1. 1,0 1,1 Artikel minderjährig. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
  2. Duden 5, Das Fremdwörterbuch. 7. Aufl. Mannheim 2001. [CD-ROM]
  3. Kirchenbuch der ev. Kirche in Gräfenhainichen, Sterbeeintrag Nr. 21 des Jahres 1833