Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Mitte des 12. Jahrhundert, genaue Zeitangaben fehlen, erscheint der Meierhof zu Hiddenhausen im Einkünfte- und Lehnsregister der Fürstabtei Herford. | Mitte des 12. Jahrhundert, genaue Zeitangaben fehlen, erscheint der Meierhof zu Hiddenhausen im Einkünfte- und Lehnsregister der Fürstabtei Herford. | ||
Am 19. März 1285 hob die Äbtissin Mechthild II. von Waldeck (Amtszeit von 1276-1289) den ehemaligen Verwalter vom Meierhof zu Hiddenhausen, einen gewissen Gerhard in den Ministerialenstand. | Am 19. März 1285 hob die Äbtissin Mechthild II. von Waldeck (Amtszeit von 1276-1289) den ehemaligen Verwalter vom Meierhof zu Hiddenhausen, einen gewissen Gerhard in den Ministerialenstand ([[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Urkunde 19.03.1285|Urkunde]]). | ||
Um 1320 nahm die Herforder Äbtissin Irmgard von Wittgenstein (Amtszeit von | Um 1320 nahm die Herforder Äbtissin Irmgard von Wittgenstein (Amtszeit von 1289-1323) fast die Hälfte der Fläche des Meierhofes zu Hiddenhausen und gab diese an das von ihr gegründete Gut Hiddenhausen, welches in dem separaten Wohnsitz hinter der Kirche seinen Anfang nahm. Mit diesem Gut belehnte sie den Ritter Hermann vom Haghen, (den älteren, geb. um 1283, nicht zu verwechseln mit dem Herforder Bürgermeister Hermann vom Haghen, welcher später lebte). Sie übergab ihm als Lehen, "Haus, Hof und Gericht" (wahrscheinlich eine kleine dörfliche Gerichtsbarkeit). | ||
Am 15.9.1328 wird zum ersten Mal die Mühle des Meierhofes zu Hiddenhausen (Bokemühle) erwähnt, weiter wird auch zu diesem Datum dessen "Fischerei" (die Stakelbeeke) genannt. | Am 15.9.1328 wird zum ersten Mal die Mühle des Meierhofes zu Hiddenhausen (Bokemühle) erwähnt, weiter wird auch zu diesem Datum dessen "Fischerei" (die Stakelbeeke) genannt. | ||
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Am 18. Februar 1440 bestätigte der abteiliche Richter Levold van dem Hove der vorgenannten Äbtissin, dass Rembert von Quernheim einen "Ausstausch" von Dienstleuten aus dem Meyerhof zu Hiddenhausen mit seinem Gutshof in Bevenham vorgenommen hatte. Was da im Einzelnen geschah, wer wo hin kam, darüber wird nichts berichtet. Fast 30 Jahre später am 10.3.1469, Rembert von Quernheim war inzwischen verstorben, verpfänden seine Söhne Johann, Gerhard und Rembert von Quernheim für 36 geliehene Mark eine Rente (Rückzahlung) von 3 Mark und 28 Schillinge jährlich aus ihrem Meierhof zu Hiddenhausen und zusätzlich noch eine Rente von 8 Schillinge von einem Haus aus Eilshausen. Der Kreditgeber und Nutznießer war Johann Pogghen, welcher Besitzer des Altars Elisabeth und Jacobi in der Frauenkirche (Marienkirche) auf dem Stiftberg zu Herford war. | Am 18. Februar 1440 bestätigte der abteiliche Richter Levold van dem Hove der vorgenannten Äbtissin, dass Rembert von Quernheim einen "Ausstausch" von Dienstleuten aus dem Meyerhof zu Hiddenhausen mit seinem Gutshof in Bevenham vorgenommen hatte. Was da im Einzelnen geschah, wer wo hin kam, darüber wird nichts berichtet. Fast 30 Jahre später am 10.3.1469, Rembert von Quernheim war inzwischen verstorben, verpfänden seine Söhne Johann, Gerhard und Rembert von Quernheim für 36 geliehene Mark eine Rente (Rückzahlung) von 3 Mark und 28 Schillinge jährlich aus ihrem Meierhof zu Hiddenhausen und zusätzlich noch eine Rente von 8 Schillinge von einem Haus aus Eilshausen. Der Kreditgeber und Nutznießer war Johann Pogghen, welcher Besitzer des Altars Elisabeth und Jacobi in der Frauenkirche (Marienkirche) auf dem Stiftberg zu Herford war. | ||
Weil die Brüder Johann, Gerhard und Rembert von Quernheim am 4.8.1472 gegenüber der Fürstabtei Herford mit einer größeren Summe von Pachtgeldern des Meyerhofes im Rückstand waren, ordnete die Abtissin Margarethe von Gleichen (Amtszeit von 1443- | Weil die Brüder Johann, Gerhard und Rembert von Quernheim am 4.8.1472 gegenüber der Fürstabtei Herford mit einer größeren Summe von Pachtgeldern des Meyerhofes im Rückstand waren, ordnete die Abtissin Margarethe von Gleichen (Amtszeit von 1443-1476) die Verpfändung eines der Quernheimer Güter an. Leider wird nicht mitgeteilt, um welches Gut es sich da handelte? Als der älteste Sohn, Johann von Quernheim 1476 verstarb, entzog die vorgenannte Abtissin den beiden anderen Brüdern das Lehensrecht über den Meierhof in Hiddenhausen. | ||
Viele Gläubiger derer von Quernheim, welche über diese an den Meierhof zu Hiddenhausen Forderungen hatten, verloren dadurch ihre Ansprüche. Andere Adelige, welche auch im Besitz eines Lehens von der Fürstabtei Herford waren, verzichteten von vorn herein gleich auf ihre Forderungen gegenüber dem Meierhof und konnten sich nur an die von Quernheim halten. So zum Beispiel am 31.10.1497 verzichtete noch ein Johann von Ledebur vor einem Schiedsgericht gegenüber der Abtissin Bonezeth von Limburg-Styrum (Amtszeit von | Viele Gläubiger derer von Quernheim, welche über diese an den Meierhof zu Hiddenhausen Forderungen hatten, verloren dadurch ihre Ansprüche. Andere Adelige, welche auch im Besitz eines Lehens von der Fürstabtei Herford waren, verzichteten von vorn herein gleich auf ihre Forderungen gegenüber dem Meierhof und konnten sich nur an die von Quernheim halten. So zum Beispiel am 31.10.1497 verzichtete noch ein Johann von Ledebur vor einem Schiedsgericht gegenüber der Abtissin Bonezeth von Limburg-Styrum (Amtszeit von 1494-1524) auf seine geldlichen Ansprüche, die ihm aus den vergangenen Jahren der "Quernheims" noch von dem Meierhof zu Hiddenhausen zustanden. | ||
Dieser war | Dieser war bereits um 1476 von der Abtissin Anna I. von Hunolstein (Amtszeit von 1476-1494) an einen Lüdeke, dessen Hausname unbekannt war, welcher nun aber Lüdeke Meyer (um 1449-1517) hieß, direkt verliehen worden. Von diesem Zeitpunkt an hatte die Fürstabtei Herford die Lehensvergabe des Meierhofes zu Hiddenhausen über Dritte (Lehensträger) beendet. | ||
Der neue Verwalter Lüdeke Meyer und seine Frau, die er um 1475 geheiratet haben musste, hatten einen urkundlichen erwähnten Sohn, Gercke Meyer (um 1477-1535). Lüdeke Meyer hatte nun dafür zu sorgen, dass der einzelnen Bauern Abgaben pünktlich und vollständig über den Amtshof (Meierhof) zur Fürstabtei Herford kamen. Aber auch für ganz andere Fälle musste Lüdeke Meyer mit dem Meierhof herhalten. So konnte die Abtissin Bonezeth von Limburg-Stryrum (Amtszeit von 1494-1524) den Meierhof in Hiddenhausen und ihn als Verwalter als Sicherheit anbieten, als diese sich am 8. Juni 1497 von dem Domdechanten Wilhelm von Westpahl (um 1430-1509) zu Paderborn "Einhundert oberländische rheinische Goldgulden" lieh. Diese stammten von dem Kurfürsten von "bei Rhein“, einem kleinen Kurfürstentum im Mittelalter am Rhein. Die Abtissin hatte diese Gulden, so wörtlich: "in unsere Hochfürstliche Abtei mit eingegeben und dadurch deren Noth gekehreth und behoben". | Der neue Verwalter Lüdeke Meyer und seine Frau, die er um 1475 geheiratet haben musste, hatten einen urkundlichen erwähnten Sohn, Gercke Meyer (um 1477-1535). Lüdeke Meyer hatte nun dafür zu sorgen, dass der einzelnen Bauern Abgaben pünktlich und vollständig über den Amtshof (Meierhof) zur Fürstabtei Herford kamen. Aber auch für ganz andere Fälle musste Lüdeke Meyer mit dem Meierhof herhalten. So konnte die Abtissin Bonezeth von Limburg-Stryrum (Amtszeit von 1494-1524) den Meierhof in Hiddenhausen und ihn als Verwalter als Sicherheit anbieten, als diese sich am 8. Juni 1497 ([[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Schuldverschreibung 08.06.1497|Schuldverschreibung]]) von dem Domdechanten Wilhelm von Westpahl (um 1430-1509) zu Paderborn "Einhundert oberländische rheinische Goldgulden" lieh. Diese stammten von dem Kurfürsten von "bei Rhein“, einem kleinen Kurfürstentum im Mittelalter am Rhein. Die Abtissin hatte diese Gulden, so wörtlich: "in unsere Hochfürstliche Abtei mit eingegeben und dadurch deren Noth gekehreth und behoben". | ||
''Gercke Meyer (um 1477-1535), Sohn von Lüdeke Meyer (um 1449-1517)'' | ''Gercke Meyer (um 1477-1535), Sohn von Lüdeke Meyer (um 1449-1517)'' | ||
Über Gercke Meyer gibt es neben wenigen Erwähnungen eine größere Urkunde, welche am 1. Mai 1556, als Gercke Meyer bereits tot ist, in der Fürstabtei Herford entstand. Dort musste die Abtissin Anna II. von Limburg (Hohenlimburg, Amtszeit von 1524-1565) die Erbansprüche der übrigen, noch lebenden Kindern des Gercke Meyer festlegen, da den Meierhof seine älteste Tochter, Agnese Meyer (um 1499-1553) und deren Ehemann Alhard Meyer geb. NN aus Spradow (um 1497-1556), welchen sie um 1527 heiratete, 1535 nach dem Tod von Gercke übernommen hatten. Er selbst war um 1517 mit dem Meierhof belehnt worden. | Über Gercke Meyer gibt es neben wenigen Erwähnungen eine größere [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Erbvergleich 01.05.1536|Urkunde]], welche am 1. Mai 1556, als Gercke Meyer bereits tot ist, in der Fürstabtei Herford entstand. Dort musste die Abtissin Anna II. von Limburg (Hohenlimburg, Amtszeit von 1524-1565) die Erbansprüche der übrigen, noch lebenden Kindern des Gercke Meyer festlegen, da den Meierhof seine älteste Tochter, Agnese Meyer (um 1499-1553) und deren Ehemann Alhard Meyer geb. NN aus Spradow (um 1497-1556), welchen sie um 1527 heiratete, 1535 nach dem Tod von Gercke übernommen hatten. Er selbst war um 1517 mit dem Meierhof belehnt worden. | ||
Nachfolgende Kinder des Gercke Meyer und seiner Ehefrau Trinda geb. NN (um 1482- ) sind bisher bekannt: | Nachfolgende Kinder des Gercke Meyer und seiner Ehefrau Trinda geb. NN (um 1482- ) sind bisher bekannt: | ||
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Aus seiner Ehe sind bisher folgende Kinder bekannt geworden: | Aus seiner Ehe sind bisher folgende Kinder bekannt geworden: | ||
# Tochter Anneke (um 1528- ), diese heiratete um 1551 einen Henrich Wehmeyer ( - ) aus Oetinghausen Nr. 3 | # Tochter Anneke (um 1528- ), diese heiratete um 1551 einen Henrich Wehmeyer ( - ) aus Oetinghausen Nr. 3 | ||
# Sohn Johann (um 1530- ), welcher nach Spradow geheiratet hatte. In der Urkunde vom 29.3.1557, gleich nach dem Tod seines Vaters, fordert er von seinem Bruder Alhard Meyer über die Fürstabtei Herford sein Erbe. | # Sohn Johann (um 1530- ), welcher nach Spradow geheiratet hatte. In der [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Erbansprüche 29.03.1557|Urkunde]] vom 29.3.1557, gleich nach dem Tod seines Vaters, fordert er von seinem Bruder Alhard Meyer über die Fürstabtei Herford sein Erbe. | ||
# Sohn Alhard (um 1534-1597) siehe nächster Berichtsteil, Nachfolger als Verwalter auf dem Meierhof in Hiddenhausen. | # Sohn Alhard (um 1534-1597) siehe nächster Berichtsteil, Nachfolger als Verwalter auf dem Meierhof in Hiddenhausen. | ||
# Tochter Ilsabe (um 1536- ) | # Tochter Ilsabe (um 1536- ) | ||
# Tochter Margarethe (um 1537- ) | # Tochter Margarethe (um 1537- ) | ||
# Sohn Lüdeke (um 1539- ), dieser heiratete um 1565 eine Catharina geb. NN (Hausname und Alter bisher unbekannt). In der Urkunde vom 29.10.1578 wurden erst zu dieser Zeit seine Erbansprüche von dem Meierhof Hiddenhausen geklärt und berücksichtigt. | # Sohn Lüdeke (um 1539- ), dieser heiratete um 1565 eine Catharina geb. NN (Hausname und Alter bisher unbekannt). In der [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Erbvergleich 29.10.1578|Urkunde]] vom 29.10.1578 wurden erst zu dieser Zeit seine Erbansprüche von dem Meierhof Hiddenhausen geklärt und berücksichtigt. | ||
# Tochter Catharina (um 1541- ) | # Tochter Catharina (um 1541- ) | ||
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''Alhard Meyer (um 1534-1597), Verwalter in der 4. Generation des Meierhofes Hiddenhausen'' | ''Alhard Meyer (um 1534-1597), Verwalter in der 4. Generation des Meierhofes Hiddenhausen'' | ||
Als Alhard Meyer geb. NN (um 1497-1556) Ende 1556 verstarb, seine Ehefrau Agnese geb. Meyer (um 1499-1553)war bereits um 1553 verstorben, übergab die Abtissin Anna II. von Limburg (Hohenlimburg, Amtszeit von 1524-1565) seinem Sohn Alhard Meyer (um 1534-1597) Ende 1556/Anfang 1557 den Meierhof zu Hiddenhausen. Nach einer genauen Bestandsaufnahme des Meierhofes, in der auch höhere Leistungen für die Abtei festgelegt worden waren, konnte dieser den Hof übernehmen. | Als Alhard Meyer geb. NN (um 1497-1556) Ende 1556 verstarb, seine Ehefrau Agnese geb. Meyer (um 1499-1553) war bereits um 1553 verstorben, übergab die Abtissin Anna II. von Limburg (Hohenlimburg, Amtszeit von 1524-1565) seinem Sohn Alhard Meyer (um 1534-1597) Ende 1556/Anfang 1557 den Meierhof zu Hiddenhausen. Nach einer genauen Bestandsaufnahme des Meierhofes, in der auch höhere Leistungen für die Abtei festgelegt worden waren, konnte dieser den Hof übernehmen. | ||
Aus dieser Urkunde geht hervor, dass Alhard Meyer (um 1534-1597) ein zur Gewalt neigender Mensch, war, wörtlich heißt es dort: "ferner soll er die bisher angefangenen Gewalt gegen seine Geschwister entsagen und diese nicht beschweren (Streitereien mit ihnen anfangen) ansonsten würde Ihre Hochfürstliche Durchlaucht im versagen (ihm den Meierhof wieder wegnehmen). Die Bereitschaft zur Gewalt war wohl in seinem Leben immer vorhanden, nicht nur, dass er gegen seine Geschwister anging, dabei kann es sich nicht nur um Kleinigkeiten gehandelt haben, sondern um mehr, da sonst die Abtissin dieses nicht gewusst hätte. So lehnte er sich auch, teilweise aus heutiger Sicht zu Recht, auf gegen seine damalige Obrigkeit, wie Fürstabtei usw. | Aus dieser [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Urkunde 1556_1557|Urkunde]] geht hervor, dass Alhard Meyer (um 1534-1597) ein zur Gewalt neigender Mensch, war, wörtlich heißt es dort: "ferner soll er die bisher angefangenen Gewalt gegen seine Geschwister entsagen und diese nicht beschweren (Streitereien mit ihnen anfangen) ansonsten würde Ihre Hochfürstliche Durchlaucht im versagen (ihm den Meierhof wieder wegnehmen). Die Bereitschaft zur Gewalt war wohl in seinem Leben immer vorhanden, nicht nur, dass er gegen seine Geschwister anging, dabei kann es sich nicht nur um Kleinigkeiten gehandelt haben, sondern um mehr, da sonst die Abtissin dieses nicht gewusst hätte. So lehnte er sich auch, teilweise aus heutiger Sicht zu Recht, auf gegen seine damalige Obrigkeit, wie Fürstabtei usw. | ||
Am Sonntag, dem 4. April 1557 heiratete Alhard Meyer (um 1534-1597) in der Hiddenhauser Kirche, die in Besenkamp im Kirchspiel Enger, auf der kleinen Hofstätte Nr. 23 (hatte 1693 ca. 5,1 Scheffelsaat Land) geborene Ilsche Schürstätte (um 1539-1627). Ihre Eltern waren der bereits an diesem Tag verstorbene Markkötter Gerke in der Schürstätte (um -1556) und seine Ehefrau Aleke geb. NN. (um - ), welche noch lebte. Am Montag, dem 29. März 1557 hatte in Herford die obengenannte Fürstabtissin dieser Hochzeit zugestimmt. Aus dieser Heirat mit der Ilsche geb. Schürstätte ist festzustellen, dass er eine besser gestellte (geldliche) Partnerin wohl wegen seiner Neigung zur Gewalt nicht bekommen konnte. | Am Sonntag, dem 4. April 1557 heiratete Alhard Meyer (um 1534-1597) in der Hiddenhauser Kirche, die in Besenkamp im Kirchspiel Enger, auf der kleinen Hofstätte Nr. 23 (hatte 1693 ca. 5,1 Scheffelsaat Land) geborene Ilsche Schürstätte (um 1539-1627). Ihre Eltern waren der bereits an diesem Tag verstorbene Markkötter Gerke in der Schürstätte (um -1556) und seine Ehefrau Aleke geb. NN. (um - ), welche noch lebte. Am Montag, dem 29. März 1557 hatte in Herford die obengenannte Fürstabtissin dieser Hochzeit zugestimmt. Aus dieser Heirat mit der Ilsche geb. Schürstätte ist festzustellen, dass er eine besser gestellte (geldliche) Partnerin wohl wegen seiner Neigung zur Gewalt nicht bekommen konnte. | ||
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# Tochter Christine (um 1573- ), diese heiratete umn 1596 Drees Holkämper aus Südlengern | # Tochter Christine (um 1573- ), diese heiratete umn 1596 Drees Holkämper aus Südlengern | ||
# Sohn Gerd (um 1576-1623), siehe nächster Berichtsteil, wurde Verwalter in der 5. Generation | # Sohn Gerd (um 1576-1623), siehe nächster Berichtsteil, wurde Verwalter in der 5. Generation | ||
# Tochter Felicitas (um 1579-1645), diese heiratete um 1608 einen Jasper uff dem Kampe (um 1578-1647) | # Tochter Felicitas (um 1579-1645), diese heiratete um 1608 einen Jasper uff dem Kampe (um 1578-1647, forderte am [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Schreiben 30.04.1631|30. April 1631]] von seinem Schwager die Auszahlung der Aussteuer) | ||
Ein weiterer Streit fand im Pipenhagen im Doberg bei Bünde statt. Dort nahm Alhard Meyer (um 1534-1597), wie bereits sein Vater Alhard Meyer geb. NN (um 1497-1556) um 1548, wahrscheinlich mit Duldung der Abtissin, unberechtigt mehrere Weideplätze in Anspruch, obwohl diese Wiesen denen von Nagel gehörten und von deren leibeigenen Bauern nur benutzt werden durften. Als die Streitereien schließlich mit Gewalt von beiden Seiten ihren Höhepunkt erreichten, lenkte die Abtissin ein, es kam zu einem Termin am 12. Juni 1559. | Ein weiterer Streit fand im Pipenhagen im Doberg bei Bünde statt. Dort nahm Alhard Meyer (um 1534-1597), wie bereits sein Vater Alhard Meyer geb. NN (um 1497-1556) um 1548, wahrscheinlich mit Duldung der Abtissin, unberechtigt mehrere Weideplätze in Anspruch, obwohl diese Wiesen denen von Nagel gehörten und von deren leibeigenen Bauern nur benutzt werden durften. Als die Streitereien schließlich mit Gewalt von beiden Seiten ihren Höhepunkt erreichten, lenkte die Abtissin ein, es kam zu einem Termin am 12. Juni 1559 ([[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Urkunde 12.06.1559|Urkunde]]). | ||
Ab dem Jahre 1560 kam es zwischen Alhard Meyer (um 1534-1597) und der Fürstabtei Herford zu neuen Streitereien, weil dieser immer wieder die Anordnungen der Abtissin ignorierte und anders handelte. Als sich dann Mitte 1568 der Streit zuspitzte, wurde er auf Antrag der Abtei durch ein Gerichtsurteil in Haft genommen, aus welchem er erst wieder entlassen wurde, nachdem er vor dem abteylichen Richter Johannes Rheme (um - ) Urfehde geleistet hatte. In der "Urfehde" hatte er schwören müssen, dass er sich nicht wieder gegen die Äbtissin auflehnen werde, weiter mussten einige Bürgen für ihn bestellt werden, die einen Rückfall umgehend der Abtei melden mussten. Weiteres aus der Urkunde. | Ab dem Jahre 1560 kam es zwischen Alhard Meyer (um 1534-1597) und der Fürstabtei Herford zu neuen Streitereien, weil dieser immer wieder die Anordnungen der Abtissin ignorierte und anders handelte. Als sich dann Mitte 1568 der Streit zuspitzte, wurde er auf Antrag der Abtei durch ein Gerichtsurteil in Haft genommen, aus welchem er erst wieder entlassen wurde, nachdem er vor dem abteylichen Richter Johannes Rheme (um - ) Urfehde geleistet hatte. In der "Urfehde" hatte er schwören müssen, dass er sich nicht wieder gegen die Äbtissin auflehnen werde, weiter mussten einige Bürgen für ihn bestellt werden, die einen Rückfall umgehend der Abtei melden mussten. Weiteres aus der [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Urkunde 16.10.1568|Urkunde]]. | ||
Erst am 29.10.1578 konnte der Streit, den Alhard Meyer (um 1534-1597) mit seinem jüngeren Bruder Lüdeke Meyer (um 1539- ) und dessen Ehefrau Catharina geb. NN. hatte, in der Fürstabtei Herford beigelegt werden. In diesem jahrelangen Streit ging es um das Wohn- und Bleiberecht des Lüdeke Meyer in dem Leibzuchtkotten des Meierhofes zu Hiddenhausen, das dieser durch die Abtissin bis 1587 zunächst bekam. | Erst am 29.10.1578 konnte der Streit, den Alhard Meyer (um 1534-1597) mit seinem jüngeren Bruder Lüdeke Meyer (um 1539- ) und dessen Ehefrau Catharina geb. NN. hatte, in der Fürstabtei Herford beigelegt werden ([[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Vertrag 29.10.1578|Vertrag]]). In diesem jahrelangen Streit ging es um das Wohn- und Bleiberecht des Lüdeke Meyer in dem Leibzuchtkotten des Meierhofes zu Hiddenhausen, das dieser durch die Abtissin bis 1587 zunächst bekam. | ||
Über diverse Vergehen berichten die Urkunden vom 30.7.1580 und vom 6.8.1580. | Über diverse Vergehen berichten die Urkunden vom [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Urkunde 30.07.1580|30.7.1580]] und vom [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Urkunde 06.08.1580|6.8.1580]]. | ||
Vor dem 1.10.1580 war es zu einer Besichtigung durch eine Abordnung des Gogerichtes von Bielefeld auf dem Meierhof zu Hiddenhausen gekommen. Es ging um die Schätzung vorhandener verschiedener Kornsorten usw. in einem Streit zwischen der Fürstabtei Herford und Alhard Meyer (um 1534-1597), welches am 1.10.1580 aufgeschrieben wurde. | Vor dem 1.10.1580 war es zu einer Besichtigung durch eine Abordnung des Gogerichtes von Bielefeld auf dem Meierhof zu Hiddenhausen gekommen. Es ging um die Schätzung vorhandener verschiedener Kornsorten usw. in einem Streit zwischen der Fürstabtei Herford und Alhard Meyer (um 1534-1597), welches am [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Urkunde 01.10.1580|1.10.1580]] aufgeschrieben wurde. | ||
Als Anfang, des Jahres 1597 Alhard Meyer (um 1534-1597), aus welchen Gründen auch immer, nach Gut Niederbehme (heute Gut Steinlake) musste, wurde er dort von einem Jasper Pfingsten (um - ), welcher in Kirchlengern wohnte, in einem Streit erschlagen. Wahrscheinlich konnte auch hier, wie so oft in früheren Jahrhunderten, die Schuldfrage nicht genau geklärt werden, Jasper Pfingsten wurde daher nur zu 140 Talern Sühnegeld verurteilt. | Als Anfang, des Jahres 1597 Alhard Meyer (um 1534-1597), aus welchen Gründen auch immer, nach Gut Niederbehme (heute Gut Steinlake) musste, wurde er dort von einem Jasper Pfingsten (um - ), welcher in Kirchlengern wohnte, in einem Streit erschlagen. Wahrscheinlich konnte auch hier, wie so oft in früheren Jahrhunderten, die Schuldfrage nicht genau geklärt werden, Jasper Pfingsten wurde daher nur zu 140 Talern Sühnegeld verurteilt. | ||
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Die Verhältnisse auf dem Meierhof hatten sich um 1598 dramatisch zugespitzt, der Hof war mit vielen Schulden belastet, das gesamte Vieh hatte die Fürstabtei Herford pfänden und abholen lassen. Dieses hatte aber nicht an einer aufwändigen Lebensweise der bisher vier Generationen der "Meyers" gelegen, sondern daran, dass die ihnen von Anfang an auferlegten Lasten und Abgaben viel zu hoch waren und durch einen normalen Betriebsablauf nicht bezahlt werden konnten. Dazu kam noch, dass die "Meyers" weder schreiben noch lesen konnten, welches für sie ein gewaltiger Nachteil war. | Die Verhältnisse auf dem Meierhof hatten sich um 1598 dramatisch zugespitzt, der Hof war mit vielen Schulden belastet, das gesamte Vieh hatte die Fürstabtei Herford pfänden und abholen lassen. Dieses hatte aber nicht an einer aufwändigen Lebensweise der bisher vier Generationen der "Meyers" gelegen, sondern daran, dass die ihnen von Anfang an auferlegten Lasten und Abgaben viel zu hoch waren und durch einen normalen Betriebsablauf nicht bezahlt werden konnten. Dazu kam noch, dass die "Meyers" weder schreiben noch lesen konnten, welches für sie ein gewaltiger Nachteil war. | ||
Das nächste Problem war auch schon da, in Gerd Meyers Schwester Christine Meyer, (um 1573- ). Diese hatte um 1596 einen Drees Holtkämper aus Südlengern geheiratet. Beide waren schon wegen ihrer Erbansprüche aus dem Meyerhof mehrmals in der Abtei vorstellig gewesen und hatten erreicht, dass diese in einem Vertrag vom 17.10.1597, welchen Gerd Meyer unterschreiben musste, 320 Taler an seine Schwester bezahlen musste. Diesen Betrag musste Gerd Meyer in zwei Teile, am 10.11.1597 160 Taler und am 10.11.1598 den Rest von 160 bezahlen. | Das nächste Problem war auch schon da, in Gerd Meyers Schwester Christine Meyer, (um 1573- ). Diese hatte um 1596 einen Drees Holtkämper aus Südlengern geheiratet. Beide waren schon wegen ihrer Erbansprüche aus dem Meyerhof mehrmals in der Abtei vorstellig gewesen und hatten erreicht, dass diese in einem [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Vertrag 17.10.1597|Vertrag]] vom 17.10.1597, welchen Gerd Meyer unterschreiben musste, 320 Taler an seine Schwester bezahlen musste. Diesen Betrag musste Gerd Meyer in zwei Teile, am 10.11.1597 160 Taler und am 10.11.1598 den Rest von 160 bezahlen. | ||
Während die erste Rate wahrscheinlich durch ihr Erbteil bezahlt werden konnte, war für die zweite Rate zum 10.11.1598 kein Geld mehr da. So mussten die beiden sich das Geld von dem Herforder Kaufmann Cord Bergmann (um - ) leihen. | Während die erste Rate wahrscheinlich durch ihr Erbteil bezahlt werden konnte, war für die zweite Rate zum 10.11.1598 kein Geld mehr da. So mussten die beiden sich das Geld von dem Herforder Kaufmann Cord Bergmann (um - ) leihen ([[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Brief 1598|Brief]]). | ||
Als man schließlich wieder Vieh und andere Sachen angeschafft hatte und es einigermaßen wieder aufwärts ging, brach der Dreißigjährige Krieg aus (1618-1648). Wie aus anderen Unterlagen hervorgeht, wurde Hiddenhausen und der Meyerhof mehrere Male überfallen. | Als man schließlich wieder Vieh und andere Sachen angeschafft hatte und es einigermaßen wieder aufwärts ging, brach der Dreißigjährige Krieg aus (1618-1648). Wie aus anderen Unterlagen hervorgeht, wurde Hiddenhausen und der Meyerhof mehrere Male überfallen. Auch gab es Problem mit den Pachtzahlungen ([[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Brief 1619|Brief]]). | ||
Als dann 1623 Gerd Meyer starb, über seine Todesursache wird nichts mitgeteilt, blieb seine Witwe mit noch acht lebenden Kindern allein. So wurde der Kampf ums wirtschaftliche Überleben noch viel schlimmer. | Als dann 1623 Gerd Meyer starb, über seine Todesursache wird nichts mitgeteilt, blieb seine Witwe mit noch acht lebenden Kindern allein. So wurde der Kampf ums wirtschaftliche Überleben noch viel schlimmer. | ||
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Schließlich wollte die Abtissin Magdalene II. zur Lippe (Amtszeit von 1621-1640) ihr den Meyerhof wegnehmen, da bereits mehrere Klagen gegen sie eröffnet waren. Immer wieder musste sie nun vor den Gerichten in Herford und Bielefeld erscheinen und versprechen, dass sie bis zum nächsten Termin verschiedene Schulden wieder bezahlt hatte. So ging das zunächst mehrere Jahre. Im Betrieb des Meyerhofes, dieser zählte 1686 ca. 285 Scheffelsaat, wird sie wohl von ihren Söhnen unterstützt worden sein. | Schließlich wollte die Abtissin Magdalene II. zur Lippe (Amtszeit von 1621-1640) ihr den Meyerhof wegnehmen, da bereits mehrere Klagen gegen sie eröffnet waren. Immer wieder musste sie nun vor den Gerichten in Herford und Bielefeld erscheinen und versprechen, dass sie bis zum nächsten Termin verschiedene Schulden wieder bezahlt hatte. So ging das zunächst mehrere Jahre. Im Betrieb des Meyerhofes, dieser zählte 1686 ca. 285 Scheffelsaat, wird sie wohl von ihren Söhnen unterstützt worden sein. | ||
Als Ende Februar 1626 wieder einmal die Sachen mit der Fürstabtei Herford sich zuspitzten, richtete sie ein Schreiben an die Abtissin, welches ein Herforder Advokat am 31. März 1626 für sie geschrieben hatte. In diesem Schreiben klagt sie über die Härte, mit welcher die Abtissin gegen sie vorgegangen war und es noch tat. Ferner teilt sie der Abtissin die vielen Kriegsdurchzüge und Plünderungen mit, die sie mit ihrem verstorbenen Mann und den Kindern erleiden musste. Weiterhin zählt sie eine Menge der Schulden auf, welche bereits vor ihrer Ankunft 1598 vorhanden waren und von ihr jetzt bezahlt worden wären, auch beschwert sie sich über die raue und herzlose Art der "Rechtbediensteten" der Fürstabtei Herford. Zum Schluss dieses Schreibens beschwört sie die Äbtissin, dass Gott der Herr ihr Zeuge sei, welchen sie mit betrübtem Gemüte um Hilfe angefleht habe, der es einer gütigen Abtissin mit langem Leben lohnen werde. | Als Ende Februar 1626 wieder einmal die Sachen mit der Fürstabtei Herford sich zuspitzten, richtete sie ein [[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Schreiben 31.03.1626|Schreiben]] an die Abtissin, welches ein Herforder Advokat am 31. März 1626 für sie geschrieben hatte. In diesem Schreiben klagt sie über die Härte, mit welcher die Abtissin gegen sie vorgegangen war und es noch tat. Ferner teilt sie der Abtissin die vielen Kriegsdurchzüge und Plünderungen mit, die sie mit ihrem verstorbenen Mann und den Kindern erleiden musste. Weiterhin zählt sie eine Menge der Schulden auf, welche bereits vor ihrer Ankunft 1598 vorhanden waren und von ihr jetzt bezahlt worden wären, auch beschwert sie sich über die raue und herzlose Art der "Rechtbediensteten" der Fürstabtei Herford. Zum Schluss dieses Schreibens beschwört sie die Äbtissin, dass Gott der Herr ihr Zeuge sei, welchen sie mit betrübtem Gemüte um Hilfe angefleht habe, der es einer gütigen Abtissin mit langem Leben lohnen werde. | ||
Die Klagen wurden danach mit vielen Auflagen eingestellt. Auf der anderen Seite war es auch ein Problem, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Als Margarethe Meyer Ende 1640 starb, hoffte sie noch, dass auch die neue Abtissin Sidonie Gräfin von Oldenburg (Amtszeit von 1640-1649), wie es bereits ihre Vorgängerin ihr versprochen hatte, ihren Sohn Johann Meyer (um 1606- ) zum Verwalter des Meierhofes ernennen würde. Diese aber verpachtete bereits Ende 1641 den Meyerhof zu Hiddenhausen an Otto Consbruch (1614-26.10.1678), bevor sie ihn am 11. August 1647 mit dem Meyerhof belehnte. | Die Klagen wurden danach mit vielen Auflagen eingestellt. Auf der anderen Seite war es auch ein Problem, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Als Margarethe Meyer Ende 1640 starb, hoffte sie noch, dass auch die neue Abtissin Sidonie Gräfin von Oldenburg (Amtszeit von 1640-1649), wie es bereits ihre Vorgängerin ihr versprochen hatte, ihren Sohn Johann Meyer (um 1606- ) zum Verwalter des Meierhofes ernennen würde. Diese aber verpachtete bereits Ende 1641 den Meyerhof zu Hiddenhausen an Otto Consbruch (1614-26.10.1678), bevor sie ihn am 11. August 1647 mit dem Meyerhof belehnte ([[Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Belehnungsurkunde 11.08.1647|Belehnungsurkunde]]). | ||
Damit endete die Geschichte der "Meyers" auf dem Meyerhof in Hiddenhausen, welche vor ca. 170 Jahren, mit der Belehnung des Lüdeke Meyer um 1476 seinen Anfang nahm. Insgesamt waren das fünf Generationen gewesen. | Damit endete die Geschichte der "Meyers" auf dem Meyerhof in Hiddenhausen, welche vor ca. 170 Jahren, mit der Belehnung des Lüdeke Meyer um 1476 seinen Anfang nahm. Insgesamt waren das fünf Generationen gewesen. |
Aktuelle Version vom 28. November 2011, 21:33 Uhr
Der Meierhof in Hiddenhausen - von seinen Anfängen bis zum 11. August 1647
Über 800 Jahre waren in der Geschichte des Meierhofes zu Hiddenhausen vergangen, als am 11. August 1647 die Äbtissin Sidonie von Oldenburg (Amtszeit von 1640-1649) den Amtsvogt der Vogtei Enger auf Gut Bustedt, Otto Consbruch (1614-26.10.1678) mit dem Meyerhof zu Hiddenhausen belehnte. Otto Consbruch hatte den Meyerhof bereits seit ca. Anfang 1641 in Pacht.
Nach 800 Errichtung des Meierhofes in Hiddenhausen in der Nähe des Hiddenhauser Baches. Er lag dort, wo heute die Meisterstraße in die Löhner Straße mündet, in deren südöstlichen Winkel. Gleich danach Bau einer Kapelle, nordöstlich vom Meierhof auf einer Anhöhe, eventuell mit einem kleinen Turm versehen. Nicht aber, wie bisher behauptet wird, schon mit dem heutigen Kirchturm, dieser These muss widersprochen werden. Danach Aufnahme der Kapelle in die Bünder Urkirchengemeinde. Durch Schenkung des Kaisers Ludwig des Frommen werden Meyerhof und Kapelle Eigentum des Herforder Damenklosters, der späteren Fürstabtei Herford. Die anfängliche Größe bzw. Fläche des Meierhofes war etwa mit den Gemeinden Eilshausen und Hiddenhausen, sowie Teilen von Besenkamp, Bustedt, Hüffen, Lippinghausen, Oetinghausen und Südlengern gleich zu setzen.
Zwischen 900 und um 1476 wurde der Meierhof in Hiddenhausen zumeist an Dritte (Lehensträger) gegen Geld oder Dienste von der Fürstabtei Herford verliehen. Diese wiederum stellten den Verwalter (Villicus) auf dem Meyerhof ein. Um das Jahr 1000 Errichtung eines separaten Wohnsitzes nördlich hinter der Kirche. Dieser Bau war erforderlich geworden, weil auch einige Lehensträger in Hiddenhausen ihren Wohnsitz nahmen.
Zwischen 1100 und 1200 entstanden in der Nähe des Meierhofes einzelne Kötterstätten. Es waren die Hofstätte Veltmann (Nr. 2), die Hofstätte Niestraten/Stratmann (Nr. 3), die Hofstätte Wordmann (Nr. 4), die Hofstätte Depke/Döpke (Nr. 5), die Hofstätte Brinkmann (Nr. 6), die Hofstätte Hempelmann (Nr. 7), die Hofstätte Cleemann (Nr. 9), die Hofstätte Nottelmann (Nr. 12), die Hofstätte Höpner (Nr. 13), die Hofstätte Beermann (Nr. 17) und die Hofstätte Everdingh (Nr. 18).
Auch in Eilshausen am Wiesenbach entstanden um diese Zeit folgende Kötterstätten. Es waren die Hofstätte Luttmann (Nr. 1), die Hofstätte Niermann (Nr. 2), die Hofstätte Goltsmets (Nr. 3), die Hofstätte Lindemann (Nr. 4), die Hofstätte Deterdingh (Nr. 5), die Hofstätte Storck (Nr. 6), die Hofstätte Störmer (Nr. 7), die Hofstätte Kottmann (Nr. 8), die Hofstätte Erdbrügger (Nr. 9), die Hofstätte des Lohnerbäumer (Nr. 11), die Hofstätte Bureik (Nr. 12), die Hofstätte Lübke (Nr. 13) und die Hofstätte des Lindkämpers (Nr. 14).
Aus allen diesen Kötterstätten wurden im Laufe der Jahre selbstständige belehnbare Hofstätten. Fast alle konnten ihren ursprünglichen Namen über die Jahrhunderte hinaus als Hofnamen beibehalten.
Mitte des 12. Jahrhundert, genaue Zeitangaben fehlen, erscheint der Meierhof zu Hiddenhausen im Einkünfte- und Lehnsregister der Fürstabtei Herford.
Am 19. März 1285 hob die Äbtissin Mechthild II. von Waldeck (Amtszeit von 1276-1289) den ehemaligen Verwalter vom Meierhof zu Hiddenhausen, einen gewissen Gerhard in den Ministerialenstand (Urkunde).
Um 1320 nahm die Herforder Äbtissin Irmgard von Wittgenstein (Amtszeit von 1289-1323) fast die Hälfte der Fläche des Meierhofes zu Hiddenhausen und gab diese an das von ihr gegründete Gut Hiddenhausen, welches in dem separaten Wohnsitz hinter der Kirche seinen Anfang nahm. Mit diesem Gut belehnte sie den Ritter Hermann vom Haghen, (den älteren, geb. um 1283, nicht zu verwechseln mit dem Herforder Bürgermeister Hermann vom Haghen, welcher später lebte). Sie übergab ihm als Lehen, "Haus, Hof und Gericht" (wahrscheinlich eine kleine dörfliche Gerichtsbarkeit).
Am 15.9.1328 wird zum ersten Mal die Mühle des Meierhofes zu Hiddenhausen (Bokemühle) erwähnt, weiter wird auch zu diesem Datum dessen "Fischerei" (die Stakelbeeke) genannt.
Am 1.9.1351 wird noch einmal die Mühle des Meierhofes zu Hiddenhausen erwähnt. An diesem Tag machen die Äbtissin Lutgard II. von Bicken (Amtszeit von 1324-1360), die Pröpstin Adelheid und das Capitel des Münsters zu Herford bekannt, dass sie der Thesaurarin (Schatzmeisterin) von Sankt Marien auf dem Berge bei Herford, Lutgard von Buren für ihre Thesaurarie (Schatzmeisteramt) in deren Kirche einen Zins von zwei Mark aus der Mühle zu Hiddenhausen für 24 Mark verkauft haben.
Am 3.12.1370 sind die Brüder und Ritter Stephan und Frederek von Harn Lehensträger des Meyerhofes in Hiddenhausen.
Am 29.8.1371 macht der Ritter Henrich von Stenbeke bekannt, dass er seine Irrungen (Streitereien) mit der Abtissin Lysa (Elisabeth) von dem Berghe (Amtszeit von 1361-1374), von der Fürstabtei Herford, wegen der Grenze zwischen dem Hiddenhauser Berge, welcher der Fürstabtei Herford gehört und seinem "Hagen" (einige Waldstücke, Wiesen und Ländereien) zu Stenbeke beigelegt hat und die Grenzen mit "Malbäumen und Kreuzen" gezeichnet hat.
Um das Jahr 1430 oder etwas später, belehnte die Äbtissin Mechthild III von Waldeck (Amtszeit von 1409-1442) den Ritter und Gutsherren von Bevenham (ehemals Oberbehme und Niederbehme, das später Steinlake hieß) Rembert von Quernheim (um 1385-1468) mit dem Meierhof zu Hiddenhausen. Dieser erhoffte sich durch den Meierhof zusätzliche Einnahmen. Seine Ehefrau war die Tochter des Drosten zu Wittlage, Johann vor dem Bussche und dessen Ehefrau Reinhild geb. von Haren. Diese hieß Catharina vor dem Bussche, welche er am 30.10.1410 geheiratet hatte (Eheberedung), mit ihr hatte er 5 urkundlich erwähnte Söhne.
Am 18. Februar 1440 bestätigte der abteiliche Richter Levold van dem Hove der vorgenannten Äbtissin, dass Rembert von Quernheim einen "Ausstausch" von Dienstleuten aus dem Meyerhof zu Hiddenhausen mit seinem Gutshof in Bevenham vorgenommen hatte. Was da im Einzelnen geschah, wer wo hin kam, darüber wird nichts berichtet. Fast 30 Jahre später am 10.3.1469, Rembert von Quernheim war inzwischen verstorben, verpfänden seine Söhne Johann, Gerhard und Rembert von Quernheim für 36 geliehene Mark eine Rente (Rückzahlung) von 3 Mark und 28 Schillinge jährlich aus ihrem Meierhof zu Hiddenhausen und zusätzlich noch eine Rente von 8 Schillinge von einem Haus aus Eilshausen. Der Kreditgeber und Nutznießer war Johann Pogghen, welcher Besitzer des Altars Elisabeth und Jacobi in der Frauenkirche (Marienkirche) auf dem Stiftberg zu Herford war.
Weil die Brüder Johann, Gerhard und Rembert von Quernheim am 4.8.1472 gegenüber der Fürstabtei Herford mit einer größeren Summe von Pachtgeldern des Meyerhofes im Rückstand waren, ordnete die Abtissin Margarethe von Gleichen (Amtszeit von 1443-1476) die Verpfändung eines der Quernheimer Güter an. Leider wird nicht mitgeteilt, um welches Gut es sich da handelte? Als der älteste Sohn, Johann von Quernheim 1476 verstarb, entzog die vorgenannte Abtissin den beiden anderen Brüdern das Lehensrecht über den Meierhof in Hiddenhausen.
Viele Gläubiger derer von Quernheim, welche über diese an den Meierhof zu Hiddenhausen Forderungen hatten, verloren dadurch ihre Ansprüche. Andere Adelige, welche auch im Besitz eines Lehens von der Fürstabtei Herford waren, verzichteten von vorn herein gleich auf ihre Forderungen gegenüber dem Meierhof und konnten sich nur an die von Quernheim halten. So zum Beispiel am 31.10.1497 verzichtete noch ein Johann von Ledebur vor einem Schiedsgericht gegenüber der Abtissin Bonezeth von Limburg-Styrum (Amtszeit von 1494-1524) auf seine geldlichen Ansprüche, die ihm aus den vergangenen Jahren der "Quernheims" noch von dem Meierhof zu Hiddenhausen zustanden.
Dieser war bereits um 1476 von der Abtissin Anna I. von Hunolstein (Amtszeit von 1476-1494) an einen Lüdeke, dessen Hausname unbekannt war, welcher nun aber Lüdeke Meyer (um 1449-1517) hieß, direkt verliehen worden. Von diesem Zeitpunkt an hatte die Fürstabtei Herford die Lehensvergabe des Meierhofes zu Hiddenhausen über Dritte (Lehensträger) beendet.
Der neue Verwalter Lüdeke Meyer und seine Frau, die er um 1475 geheiratet haben musste, hatten einen urkundlichen erwähnten Sohn, Gercke Meyer (um 1477-1535). Lüdeke Meyer hatte nun dafür zu sorgen, dass der einzelnen Bauern Abgaben pünktlich und vollständig über den Amtshof (Meierhof) zur Fürstabtei Herford kamen. Aber auch für ganz andere Fälle musste Lüdeke Meyer mit dem Meierhof herhalten. So konnte die Abtissin Bonezeth von Limburg-Stryrum (Amtszeit von 1494-1524) den Meierhof in Hiddenhausen und ihn als Verwalter als Sicherheit anbieten, als diese sich am 8. Juni 1497 (Schuldverschreibung) von dem Domdechanten Wilhelm von Westpahl (um 1430-1509) zu Paderborn "Einhundert oberländische rheinische Goldgulden" lieh. Diese stammten von dem Kurfürsten von "bei Rhein“, einem kleinen Kurfürstentum im Mittelalter am Rhein. Die Abtissin hatte diese Gulden, so wörtlich: "in unsere Hochfürstliche Abtei mit eingegeben und dadurch deren Noth gekehreth und behoben".
Gercke Meyer (um 1477-1535), Sohn von Lüdeke Meyer (um 1449-1517)
Über Gercke Meyer gibt es neben wenigen Erwähnungen eine größere Urkunde, welche am 1. Mai 1556, als Gercke Meyer bereits tot ist, in der Fürstabtei Herford entstand. Dort musste die Abtissin Anna II. von Limburg (Hohenlimburg, Amtszeit von 1524-1565) die Erbansprüche der übrigen, noch lebenden Kindern des Gercke Meyer festlegen, da den Meierhof seine älteste Tochter, Agnese Meyer (um 1499-1553) und deren Ehemann Alhard Meyer geb. NN aus Spradow (um 1497-1556), welchen sie um 1527 heiratete, 1535 nach dem Tod von Gercke übernommen hatten. Er selbst war um 1517 mit dem Meierhof belehnt worden.
Nachfolgende Kinder des Gercke Meyer und seiner Ehefrau Trinda geb. NN (um 1482- ) sind bisher bekannt:
- Tochter Agnese (um 1499-1553), Hochzeit um 1527 mit Alhard geb. NN (um 1497-1556)
- Sohn Henrich (um 1502- )
- Sohn Otto (um 1505- )
- Tochter Mechthild (um 1508-1518)
- Sohn Johann (um 1511- )
- Sohn Jürgen (um 1514- )
- Sohn Lüdeke (um 1517-1524)
- Tochter Lysia (um 1519- )
- Tochter Anneke (um 1521- )
- Tochter Ilsche (um 1524- )
Alhard Meyer (um 1497-1556), Verwalter in der 3. Generation des Meierhofes Hiddenhausen
Als der Verwalter des Meierhofes Gercke Meyer (um 1477-1535) im Jahre 1535 verstarb, er war der zweite in der Generationenreihe der "Meyers" auf dem Meierhof zu Hiddenhausen, wurde sein Schwiegersohn Alhard Meyer geb. NN (um 1497-1556) aus Spradow, den seine älteste Tochter Agnese Meyer (um 1499-1553) um 1527 geheiratet hatte, sein Nachfolger. Bisher konnte nicht festgestellt werden, wie er mit dem Geburtsnamen hieß und von welcher Hofstätte er von Spradow kam?
Dieser erscheint auch im Ravensberger Urbar von 1556, welches auch sein wahrscheinliches Todesjahr war. Dort heißt es (ins heutige Deutsch übersetzt): "Alhard Meyer gehört den Frauen von Herford (Fürstabtei Herford), mit Frau und Kindern. Geben meinem gnädigen Herrn (Herzog von Jülich in Düsseldorf) nichts, haben auch nichts von seiner fürstlichen Gnaden zu erwarten!".
Aus seiner Ehe sind bisher folgende Kinder bekannt geworden:
- Tochter Anneke (um 1528- ), diese heiratete um 1551 einen Henrich Wehmeyer ( - ) aus Oetinghausen Nr. 3
- Sohn Johann (um 1530- ), welcher nach Spradow geheiratet hatte. In der Urkunde vom 29.3.1557, gleich nach dem Tod seines Vaters, fordert er von seinem Bruder Alhard Meyer über die Fürstabtei Herford sein Erbe.
- Sohn Alhard (um 1534-1597) siehe nächster Berichtsteil, Nachfolger als Verwalter auf dem Meierhof in Hiddenhausen.
- Tochter Ilsabe (um 1536- )
- Tochter Margarethe (um 1537- )
- Sohn Lüdeke (um 1539- ), dieser heiratete um 1565 eine Catharina geb. NN (Hausname und Alter bisher unbekannt). In der Urkunde vom 29.10.1578 wurden erst zu dieser Zeit seine Erbansprüche von dem Meierhof Hiddenhausen geklärt und berücksichtigt.
- Tochter Catharina (um 1541- )
Vielmehr ist über Alhard Meyer in der dritten Generation der "Meyers" auf dem Meierhof zu Hiddenhausen bisher nicht bekannt geworden? Vielleicht gibt es noch irgendwelche Urkunden und Berichte über ihn und seiner Zeit?
Alhard Meyer (um 1534-1597), Verwalter in der 4. Generation des Meierhofes Hiddenhausen
Als Alhard Meyer geb. NN (um 1497-1556) Ende 1556 verstarb, seine Ehefrau Agnese geb. Meyer (um 1499-1553) war bereits um 1553 verstorben, übergab die Abtissin Anna II. von Limburg (Hohenlimburg, Amtszeit von 1524-1565) seinem Sohn Alhard Meyer (um 1534-1597) Ende 1556/Anfang 1557 den Meierhof zu Hiddenhausen. Nach einer genauen Bestandsaufnahme des Meierhofes, in der auch höhere Leistungen für die Abtei festgelegt worden waren, konnte dieser den Hof übernehmen.
Aus dieser Urkunde geht hervor, dass Alhard Meyer (um 1534-1597) ein zur Gewalt neigender Mensch, war, wörtlich heißt es dort: "ferner soll er die bisher angefangenen Gewalt gegen seine Geschwister entsagen und diese nicht beschweren (Streitereien mit ihnen anfangen) ansonsten würde Ihre Hochfürstliche Durchlaucht im versagen (ihm den Meierhof wieder wegnehmen). Die Bereitschaft zur Gewalt war wohl in seinem Leben immer vorhanden, nicht nur, dass er gegen seine Geschwister anging, dabei kann es sich nicht nur um Kleinigkeiten gehandelt haben, sondern um mehr, da sonst die Abtissin dieses nicht gewusst hätte. So lehnte er sich auch, teilweise aus heutiger Sicht zu Recht, auf gegen seine damalige Obrigkeit, wie Fürstabtei usw.
Am Sonntag, dem 4. April 1557 heiratete Alhard Meyer (um 1534-1597) in der Hiddenhauser Kirche, die in Besenkamp im Kirchspiel Enger, auf der kleinen Hofstätte Nr. 23 (hatte 1693 ca. 5,1 Scheffelsaat Land) geborene Ilsche Schürstätte (um 1539-1627). Ihre Eltern waren der bereits an diesem Tag verstorbene Markkötter Gerke in der Schürstätte (um -1556) und seine Ehefrau Aleke geb. NN. (um - ), welche noch lebte. Am Montag, dem 29. März 1557 hatte in Herford die obengenannte Fürstabtissin dieser Hochzeit zugestimmt. Aus dieser Heirat mit der Ilsche geb. Schürstätte ist festzustellen, dass er eine besser gestellte (geldliche) Partnerin wohl wegen seiner Neigung zur Gewalt nicht bekommen konnte.
Aus seiner Ehe sind bisher folgende Kinder bekannt geworden:
- Tochter Christine (um 1573- ), diese heiratete umn 1596 Drees Holkämper aus Südlengern
- Sohn Gerd (um 1576-1623), siehe nächster Berichtsteil, wurde Verwalter in der 5. Generation
- Tochter Felicitas (um 1579-1645), diese heiratete um 1608 einen Jasper uff dem Kampe (um 1578-1647, forderte am 30. April 1631 von seinem Schwager die Auszahlung der Aussteuer)
Ein weiterer Streit fand im Pipenhagen im Doberg bei Bünde statt. Dort nahm Alhard Meyer (um 1534-1597), wie bereits sein Vater Alhard Meyer geb. NN (um 1497-1556) um 1548, wahrscheinlich mit Duldung der Abtissin, unberechtigt mehrere Weideplätze in Anspruch, obwohl diese Wiesen denen von Nagel gehörten und von deren leibeigenen Bauern nur benutzt werden durften. Als die Streitereien schließlich mit Gewalt von beiden Seiten ihren Höhepunkt erreichten, lenkte die Abtissin ein, es kam zu einem Termin am 12. Juni 1559 (Urkunde).
Ab dem Jahre 1560 kam es zwischen Alhard Meyer (um 1534-1597) und der Fürstabtei Herford zu neuen Streitereien, weil dieser immer wieder die Anordnungen der Abtissin ignorierte und anders handelte. Als sich dann Mitte 1568 der Streit zuspitzte, wurde er auf Antrag der Abtei durch ein Gerichtsurteil in Haft genommen, aus welchem er erst wieder entlassen wurde, nachdem er vor dem abteylichen Richter Johannes Rheme (um - ) Urfehde geleistet hatte. In der "Urfehde" hatte er schwören müssen, dass er sich nicht wieder gegen die Äbtissin auflehnen werde, weiter mussten einige Bürgen für ihn bestellt werden, die einen Rückfall umgehend der Abtei melden mussten. Weiteres aus der Urkunde.
Erst am 29.10.1578 konnte der Streit, den Alhard Meyer (um 1534-1597) mit seinem jüngeren Bruder Lüdeke Meyer (um 1539- ) und dessen Ehefrau Catharina geb. NN. hatte, in der Fürstabtei Herford beigelegt werden (Vertrag). In diesem jahrelangen Streit ging es um das Wohn- und Bleiberecht des Lüdeke Meyer in dem Leibzuchtkotten des Meierhofes zu Hiddenhausen, das dieser durch die Abtissin bis 1587 zunächst bekam.
Über diverse Vergehen berichten die Urkunden vom 30.7.1580 und vom 6.8.1580.
Vor dem 1.10.1580 war es zu einer Besichtigung durch eine Abordnung des Gogerichtes von Bielefeld auf dem Meierhof zu Hiddenhausen gekommen. Es ging um die Schätzung vorhandener verschiedener Kornsorten usw. in einem Streit zwischen der Fürstabtei Herford und Alhard Meyer (um 1534-1597), welches am 1.10.1580 aufgeschrieben wurde.
Als Anfang, des Jahres 1597 Alhard Meyer (um 1534-1597), aus welchen Gründen auch immer, nach Gut Niederbehme (heute Gut Steinlake) musste, wurde er dort von einem Jasper Pfingsten (um - ), welcher in Kirchlengern wohnte, in einem Streit erschlagen. Wahrscheinlich konnte auch hier, wie so oft in früheren Jahrhunderten, die Schuldfrage nicht genau geklärt werden, Jasper Pfingsten wurde daher nur zu 140 Talern Sühnegeld verurteilt.
Alhard Meyers Witwe Ilsche geb. Schürstätte wurde im Jahre 1600 gerichtlich wegen ihrer Schulden von der Verwaltung des Meierhofes abgesetzt, den Meierhof Hiddenhausen hatten inzwischen Mitte 1598 ihr Sohn Gerd Meyer (um 1576-1623) und seine Ehefrau Margarethe geb. Niebuhr (um 1574-1640) als Verwalter in der fünften Generation übernommen. Was sonst noch mit der Witwe von Alhard Meyer geschah, darüber berichtet die Urkunde.
Gerd Meyer (um 1576-1623), Verwalter in der 5. Generation des Meierhofes Hiddenhausen
Gerd Meyer war den Unterlagen zufolge der einzige, noch lebende Sohn seiner Eltern Alhard Meyer (um 1534-1597) und seiner Ehefrau Ilsche geb. Schürstätte (um 1539-1627). Er heiratete am 7.6.1598 in der Kirche zu Hiddenhausen Margarethe Niebuhr (um 1574-1640). Diese war als-Tochter des Erbwöhners Johann Niebuhr (um 1544-1601) und seiner Ehefrau Jutta geb. Beltsmeyer auf der Hofstatte Nr.1 in Lippinghausen geboren. Nachdem zunächst ihre Hochzeit von der Fürstabtei Herford abgelehnt worden war, da aber bereits eine Tochter geboren war, gab diese schließlich nach und löste die junge Frau am 1.6.1598 aus ihrem Eigenbehörigkeitsverhältnis vom Marienstift auf dem Berge in Herford ab. Da die junge Frau nun auch wie ihr Mann, im "Besitz" der Fürstabtei Herford war, konnte ihre Hochzeit umgehend stattfinden.
Aus der Ehe sind folgende Kinder bisher bekannt geworden:
- Margarethe (um 1596- ), vorehelich geboren
- Anneke (um 1598- ), verwechselt am 28.10.1617 nach Evert von Korf zum Gut Waghorst, Ehe mit Grothaus,Ostkilver
- Dorothea (um 1601- )
- Trinka (um 1603- ), verwechselt wegen Heirat am 2.6.1624 zum Kloster Stift Ouernheim
- Johann (um 1606- ), sollte den Meierhof übernehmen
- Jasper (um 1606-1674, waren wahrscheinlich Zwillinge), 1. Ehe um 1628 mit Stinke in den Ellern (um 1604-1656), 2. Ehe um 1658 mit Trinka geb. NN. (um 1636-3.2.1697)
- Mareike (um 1610- ), freigekauft am 7.1.1632, Ehe um 1633 mit Jasper uff dem Kampe, seine Eltern waren: Jasper uff dem Kampe (um 1578-1647) u. Felicitas geb. Meyer (um 1579-1645)
- Henrich (um 1612- )
- Alhard (um 1615- )
- Willm (um 1619- )
Die Verhältnisse auf dem Meierhof hatten sich um 1598 dramatisch zugespitzt, der Hof war mit vielen Schulden belastet, das gesamte Vieh hatte die Fürstabtei Herford pfänden und abholen lassen. Dieses hatte aber nicht an einer aufwändigen Lebensweise der bisher vier Generationen der "Meyers" gelegen, sondern daran, dass die ihnen von Anfang an auferlegten Lasten und Abgaben viel zu hoch waren und durch einen normalen Betriebsablauf nicht bezahlt werden konnten. Dazu kam noch, dass die "Meyers" weder schreiben noch lesen konnten, welches für sie ein gewaltiger Nachteil war.
Das nächste Problem war auch schon da, in Gerd Meyers Schwester Christine Meyer, (um 1573- ). Diese hatte um 1596 einen Drees Holtkämper aus Südlengern geheiratet. Beide waren schon wegen ihrer Erbansprüche aus dem Meyerhof mehrmals in der Abtei vorstellig gewesen und hatten erreicht, dass diese in einem Vertrag vom 17.10.1597, welchen Gerd Meyer unterschreiben musste, 320 Taler an seine Schwester bezahlen musste. Diesen Betrag musste Gerd Meyer in zwei Teile, am 10.11.1597 160 Taler und am 10.11.1598 den Rest von 160 bezahlen.
Während die erste Rate wahrscheinlich durch ihr Erbteil bezahlt werden konnte, war für die zweite Rate zum 10.11.1598 kein Geld mehr da. So mussten die beiden sich das Geld von dem Herforder Kaufmann Cord Bergmann (um - ) leihen (Brief).
Als man schließlich wieder Vieh und andere Sachen angeschafft hatte und es einigermaßen wieder aufwärts ging, brach der Dreißigjährige Krieg aus (1618-1648). Wie aus anderen Unterlagen hervorgeht, wurde Hiddenhausen und der Meyerhof mehrere Male überfallen. Auch gab es Problem mit den Pachtzahlungen (Brief).
Als dann 1623 Gerd Meyer starb, über seine Todesursache wird nichts mitgeteilt, blieb seine Witwe mit noch acht lebenden Kindern allein. So wurde der Kampf ums wirtschaftliche Überleben noch viel schlimmer.
Schließlich wollte die Abtissin Magdalene II. zur Lippe (Amtszeit von 1621-1640) ihr den Meyerhof wegnehmen, da bereits mehrere Klagen gegen sie eröffnet waren. Immer wieder musste sie nun vor den Gerichten in Herford und Bielefeld erscheinen und versprechen, dass sie bis zum nächsten Termin verschiedene Schulden wieder bezahlt hatte. So ging das zunächst mehrere Jahre. Im Betrieb des Meyerhofes, dieser zählte 1686 ca. 285 Scheffelsaat, wird sie wohl von ihren Söhnen unterstützt worden sein.
Als Ende Februar 1626 wieder einmal die Sachen mit der Fürstabtei Herford sich zuspitzten, richtete sie ein Schreiben an die Abtissin, welches ein Herforder Advokat am 31. März 1626 für sie geschrieben hatte. In diesem Schreiben klagt sie über die Härte, mit welcher die Abtissin gegen sie vorgegangen war und es noch tat. Ferner teilt sie der Abtissin die vielen Kriegsdurchzüge und Plünderungen mit, die sie mit ihrem verstorbenen Mann und den Kindern erleiden musste. Weiterhin zählt sie eine Menge der Schulden auf, welche bereits vor ihrer Ankunft 1598 vorhanden waren und von ihr jetzt bezahlt worden wären, auch beschwert sie sich über die raue und herzlose Art der "Rechtbediensteten" der Fürstabtei Herford. Zum Schluss dieses Schreibens beschwört sie die Äbtissin, dass Gott der Herr ihr Zeuge sei, welchen sie mit betrübtem Gemüte um Hilfe angefleht habe, der es einer gütigen Abtissin mit langem Leben lohnen werde.
Die Klagen wurden danach mit vielen Auflagen eingestellt. Auf der anderen Seite war es auch ein Problem, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Als Margarethe Meyer Ende 1640 starb, hoffte sie noch, dass auch die neue Abtissin Sidonie Gräfin von Oldenburg (Amtszeit von 1640-1649), wie es bereits ihre Vorgängerin ihr versprochen hatte, ihren Sohn Johann Meyer (um 1606- ) zum Verwalter des Meierhofes ernennen würde. Diese aber verpachtete bereits Ende 1641 den Meyerhof zu Hiddenhausen an Otto Consbruch (1614-26.10.1678), bevor sie ihn am 11. August 1647 mit dem Meyerhof belehnte (Belehnungsurkunde).
Damit endete die Geschichte der "Meyers" auf dem Meyerhof in Hiddenhausen, welche vor ca. 170 Jahren, mit der Belehnung des Lüdeke Meyer um 1476 seinen Anfang nahm. Insgesamt waren das fünf Generationen gewesen.