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| OCR-Text=�I. Einleitung | | OCR-Text=Inhaltsverzeichnis |
| Als der Rat der Stadt Altenburg 1700 sein drittes Bürgerbuch anlegte, gehörte die Stadt zum
| | Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| Herzogtum Sachsen-Gotha. Seit 1691 regierte Herzog Friedrich II. Unter seiner Herrschaft
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| bekam die Stadt 1695 eine neue Marktordnung. In ihr waren Bestimmungen festgelegt, welche die Ein- und Ausfuhr, den Ein- und Verkauf von Getreide, Holzwaren, Lebensmitteln und
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| viel anderen mehr, an den Markttagen regelten.
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| Durch die von ihm ab 1706 angeordneten Baumaßnahmen erhielt das Altenburger Schloß
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| seine heutige Gestalt. Der Umbau wurde allerdings erst 1744 beendet.
| | I. |
| Im Jahre 1713 erhob Herzog Friedrich II. die fürstliche Stadt- und Landesschule in den
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| Rang eines Gymnasiums und veranlasste dazu 1727 einen Neubau. Nach seinem Tode 1732
| | Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 |
| wurde Altenburg von folgenden Regenten aus dem Hause Sachsen-Gotha-Altenburg regiert:
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| 1732–1772 Herzog Friedrich III.
| | II. |
| 1772–1804 Herzog Ernst II.
| | II.1 |
| 1804–1822 Herzog August
| | II.2 |
| 1822–1825 Herzog Friedrich IV.
| | II.3 |
| Das älteste Altenburger Bürgerbuch beginnt mit seinen Aufzeichnungen 1512. Die Bürgeraufnahmen in der Zeit von 1512 bis 1838 wurden in vier Bürgerbüchern dokumentiert. Sie
| | II.4 |
| befinden sich heute im Stadtarchiv Altenburg.
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| Im Band 46 werden die im dritten Buch (1700–1799) und vierten Buch (1800–1838) dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 6500 Personen – genannt.
| | Quellen- und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| Vor 1697 bestand der Stadtrat aus einem erweiterten Kreis – die sogenannten Ratsverwandten – von 36 Ratsherren und 3 Bürgermeistern. Diese haben alle drei Jahre abwechselnd
| | Glossar und Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| einen Bürgermeister und 12 Ratsherren amtieren lassen. Ab 1697 gab es nur noch zwei
| | Quellenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| Bürgermeister, die wiederum untereinander jährlich zu Lichtmeß (2. Februar) wechselten.
| | Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| Der Band 45 enthielt die im ersten und zweiten Bürgerbuch der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 4800 Personen – für den Zeitraum von 1512 bis 1700. Beide
| | Bildnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| Bände wurden so konzipiert, dass sie getrennte Personen- und Ortsregister besitzen. Somit
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| können beide Bände unabhängig voneinander genutzt werden.
| | III. |
| Die Personennamen wurden so transkribiert, wie sie in den Originaldokumenten vorgefunden wurden. Zu jeder einzelnen Bürgeraufnahme gibt es außer dem Eintrag in das Bürgerbuch
| | III.1 |
| eine Kämmerei-Rechnung (Cämmerei-Rechnung). Diese Cämmerei-Rechnungen befinden sich
| | III.2 |
| ebenfalls im Stadtarchiv Altenburg. Wegen der schlechten Lesbarkeit des dritten Altenburger
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| Bürgerbuches musste bei der Transkription verstärkt auf diese Cämmerei-Rechnungen (C.R.)
| | Die Altenburger Bürgerbücher 1700–1838 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 |
| zurückgegriffen werden. Auf unterschiedliche Schreibweisen (Abweichungen) bei den Familiennamen wurde in III.1 Bürgerbuch 1700–1799 hingewiesen [z.B. Moller (Müller lt. C.R)].
| | Bürgerbuch der Stadt Altenburg 1700–1799 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 |
| Diese Kennzeichnung wurde auch in IV
| | Bürgerbuch der Stadt Altenburg 1800–1838 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 |
| .2.1 Ortsregister angewandt [z.B. Moller (Müller)]. | | |
| Die Transkription von handschriftlichen Dokumenten – auch solche mit lateinischer Handschrift – ist stets mit Unsicherheiten behaftet. Die Autoren haben verantwortungsbewusst nach
| | IV. |
| bestem Wissen gearbeitet, aber eine Garantie für eine absolute Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. In Zweifelsfällen ist deshalb ein Vergleich mit dem Original anzuraten.
| | IV.1 |
| Von Interesse für den Familienforscher sind zweifellos die Titel, Funktionen und Berufe
| | IV.1.1 |
| der aufgenommenen Bürger. Oft handelt es sich um Berufe, welche heute ausgestorben sind.
| | IV.1.2 |
| Die für das Glossar speziell genutzte Literatur wurde deshalb angegeben. Einige Probleme
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| bereiteten die Ortsregister. Da die Namen der Herkunftsorte oft nur einmal auftraten und sich
| | Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 |
| 11
| | Personenregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 |
| | Personenregister Bürgerbuch 1700–1799 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 |
| | Personenregister Bürgerbuch 1800–1838 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 |
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| | 14 |
| | 14 |
| | 17 |
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| | IV.2 Ortsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 |
| | IV.2.1 Ortsregister Bürgerbuch 1700–1799 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 |
| | IV.2.2 Ortsregister Bürgerbuch 1800–1838 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 |
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