Adlig: Versionsgeschichte

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22. Februar 2011

19. Februar 2011

18. Februar 2011

  • AktuellVorherige 07:0007:00, 18. Feb. 2011KarinRobl Diskussion Beiträge 630 Bytes +630 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Mit "Adlig" wird ein adliger Gutsbesitzer mit den entsprechenden adligen Vorrechten bezeichnet: hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Jagd- und Fischereirecht, Patron...“