Westfälische Frei- und Femgerichte/34
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verloren nun sogar die Kompetenz in Kriminalsachen innerhalb ihrer Bezirke und ihnen blieben nur noch die Polizei- und Rügesachen. Dennoch suchten sie sich zu behaupten. Auf die Dauer gelang ihnen auch das nicht. Die letzte Hegung eines Freigerichts fand in der alten Malstätte bei Gemen, Kreis Borken, Reg.-Bez. Münster zu Anfang des Jahres 1811 Statt. Die französische Regierung untersagte durch Decret vom 1. März desselben Jahres jede fernere Hegung. Das Herzogthum Westfalen hatte bis vor etwa 40 Jahren noch einen Freigrafen in der Person des angestellten Advokaten Engelhardt in Werl. Die Thätigkeit desselben hat sich auf Einziehung der sehr geringen mit dem Amte verbundenen Einkünfte beschränkt. Zu Mittheilungen über die Einrichtung der Gerichte und deren Geheimnisse war er nie zu bewegen. In Dortmund wurde das letzte Freistuhlgericht am 16. Januar 1805 durch den Richter Zacharias Lobbecke gehalten. (Thiersch, Gesch. von Dortmund, S. 74).
§ 29. Die Freigrafen unterschrieben und besiegelten bald ihre Ladungen, Urkunden etc., bald stellten sie solche in Patentform (indem sie nur im Eingang ihren Namen setzten) aus, die sodann auf dem Rücken oder Ende der Urkunde besiegelt, oder auch mit anhängendem Siegel in grünem Wachs versehen wurden. Die Siegel stellen meist einen geharnischten Ritter mit einem bloßen, entweder in die Höhe oder abwärts gerichteten, oder auch überweg gehaltenem Schwerte dar. Oft war es die Darstellung eines Dolches; zuweilen enthielten sie das Wappen des Landesherrn, oder es waren anscheinend die Privatsiegel der Freigrafen. Zu dieser, dem Usenerschen Werke entnommenen Notiz aus der Zeitschrift des westfäl. Geschichts-Vereins, Neue Folge, Bd. 8 Seite 258