Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/311
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Adler sprach schließlich den Wunsch aus, sein College möchte den von ihm verfaßten Bericht unterschreiben, als Beweis ihrer Vereinigung und zur Förderung der guten Sache. Er schrieb: „Finden Sie ihn, so wie er ist, zweckmäßig, so haben Sie wohl die Güte, ihn sofort zu unterschreiben und zu meiner Mitunterschrift mir gefällig zurückzusenden. Wünschen Sie aber darin noch etwas verändert, so überlasse ich Ihnen, diese Veränderung vorzunehmen und mir sodann den Bericht sogleich ins Reine geschrieben und von Ihnen unterzeichnet zuzufertigen, da ich ihn dann ohne Bedenken mitunterschreiben werde.“ Callisen unterschrieb zwar den Bericht, doch, wie er ausdrücklich bemerkt, nur auf Adlers Verlangen. Er habe aus der Kanzlei eigentlich keinen Auftrag erhalten, an der Arbeit theilzunehmen; nur aus Adlers Auftrag habe er ersehen, daß die Absicht dahin gegangen sei. Es stände ausdrücklich darin, daß Adler nach vollendeter Arbeit und geschehener Rücksprache berichten möchte. Callisen schließt folgendermaßen: „Auch kann Ihre Uebereinstimmung mit einem alten Orthodoxen, der peinlich auf das Reich Gottes wartet, an das sogenannte mystische Christenthum von ganzem Herzen glaubt und den christlichen Geschmack unserer Zeit für sehr corrumpirt hält, wohl nicht leicht so groß sein, daß wir es für eine gemeinschaftliche Arbeit ausgeben könnten. Wir gehen darin wohl etwas von einander ab, daß Sie die Lehre von dem Verderben, der Erlösung und Gnade dabei gewiß nicht ganz vergessen, ich aber glaube, daß sie bei jedem Gebet, bei jeder Predigt u. s. w. zum Grunde gelegt und Alles darauf gebauet werden muß. Weil es aber doch Pflicht ist, sich nach dem Geist der Zeit zu fügen, auch der Herr es that, so bekenne ich Ihnen gern, daß ich es Ihnen mehr als mir selbst zutraue, darin die Mittelstraße zu treffen, und ebenso aufrichtig, daß ich Niemand weiß, in dessen Händen ich dies Geschäft lieber sehen möchte, als in den Ihrigen.“ Der Brief, aus dem diese Worte entnommen sind, datirt vom 7. Juli 1796.
Noch vor Ablauf des Jahres, unterm 2. December 1796, wurde der neuen Kirchenagende, welche zu Schleswig 1797 an das Licht trat,[1] die Königliche Bestätigung ertheilt. In der vorangedruckten Königlichen Urkunde heißt es: „Wir Christian VII. ec.
- ↑ Ueber die verschiedenen Ausgaben siehe Lübkert, Kirchl. Statistik Holsteins. S. 68.