Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/267
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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I.
Allgemeine Uebersicht dieser Periode.
Die Erwerbung des Großfürstlichen Antheils von Holstein war in der That eine Begebenheit von der höchsten Wichtigkeit. Die Getheiltheit des Territoriums und der Regierung, welche bis dahin stattfand, hörte nun auf, gleichwie die bisherige Gemeinschaftliche Regierung über die Klostergebiete und adligen Districte in Holstein. Manche Uebelstände, die bisher nicht zu beseitigen gewesen, konnten jetzt erst abgestellt werden, die Anlässe zu mancherlei Zwistigkeiten wurden entfernt, dem Lande eine erhebliche Kostenlast erspart. Es ward daher dieses Ereigniß im Allgemeinen mit Freuden begrüßt. Die Publication des vom Kaiser Paul am 31. Mai ausgestellten Bestätigungsbriefes über diesen Austausch erfolgte den 16. Mai 1773 zu Kiel, und die Uebergabe den 16. November auf dem Schlosse daselbst in solennester Form vor einer Versammlung der Ritterschaft und zahlreicher Beamten.
Wenige Jahre später ward nun auch der letzte im Schleswigschen belegene Rest des abgetheilten Fürstenthums vereinigt mit dem Königlichen Antheil, indem der letzte Glücksburgische Herzog Friederich Heinrich Wilhelm starb, und mit ihm am 13. Mai 1779 die Glücksburgische Linie erlosch. Um die Mitte des Jahrhunderts bestanden noch vier Linien des Sonderburger Stammes: Plön, Glücksburg, Augustenburg und Beck; die beiden letzteren waren Unterlinien der von dem Herzoge Alexander, einem Sohne Johanns des Jüngeren, herstammenden Sonderburger Speciallinie. Da das Aussterben der beiden erstgenannten Linien erwartet werden konnte, so hatte der König mit den Herzogen von Augustenburg und Beck „Abhandlungs- und Cessions-Vergleiche“ geschlossen, wonach diese