Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/122
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Dreis Niemans zu Kunßbecke und seiner Haußfrouwe Leibzucht belangt
Anno p 1613 den 3 February, ist Drees Nieman zu Kunßbecke alhie zur Mullenburg gewesen, und angehalten, weile ehr und sein Haußfrouw ihres Alters und Unvermugenheit halber ihr underhabendes Erbe nit lenger bearden können, das dahero der Junckher und ihr Guether, Wilhelm Ledebaur bewilligen wolle, das gerurte beide alten Leute, uff die Leibzucht ziehen, und ihrer Dochter Agaten, mit Eggertz Tenhorest Sohne Johan, das Erbe überlassen muchten, welches vom Guetherrn bewilligt, und den Alten, folgendes zur Leibzucht verordnet worden.
- Erstlich 5 Scheffelsadt Landes,
- item der Besitzer soll jharlichs 1 Scheffel Hannffsades den Leibzuchtern seyen,
- 1 kleinen Ort im Gharden zum Khole,
- 1 Rinckselfull und 1 Lage Hoyes jharlichs,
- 2 Koye mit uff die Leibzucht zunehmen, und mit des Besitzers Koyen zuweiden,
- 1 Rint uff die Leibzucht auß dem Hause zunehmen,
- 1 Kettell,
- 1 Pott,
kunfftige Arnezeit sollen die Leibzuchters das halbe Korn auß dem Felde, ohne das Pferdefutter nehmen, welches der Besitzer alleine behalten soll, dan ehr soll die Leibzuchts Lenderei mit bearbeiden.
NB
Eß ist auch verabredet, und eingewilligt, wofern Dreis Niemanß Dochter Catharina, Besitzer bleiben, und zu keiner ehelichen Bestattnuß komen wurde, soll sie nach der Eltern Dode, die Zeit ihres Lebendes, eine Khue, mit des Besitzers Khuen, in der Weide haben, und soll ihr der Besitzer jherlichs nach der Eltern Dode, ein halff Scheffel Hanffsades seyen, und die freyen Herberge Zeit ihres Lebendes geben.
besihe ferner beigestehenem Zettull