Marktschiffer

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Berufsbezeichnung

Bedeutung: obrigkeitlich konzessionierter Betreiber eines Marktschiffes, d.i. ein von der Landesherrschaft eingerichtetes und verliehenes Transportmittel für Marktbesucher und den Warenverkehr auf Wasserstraßen, das unter besonderem Friedensschutz steht; auch das darauf bezogene Recht.

weitere Schreibweisen: Markschiffer, Marck-Schiffer, Marckschieffer

Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch, Online-Wörterbuch, ein Projekt der Uni Heidelberg: http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/