Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/038

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Erweiterung unserer genealogischen Quellen ist daher eine Hauptaufgabe, an deren Lösung gerade jene Wissenschaften das größte Interesse nehmen sollten, die auf die Untersuchung von Erblichkeitsfragen seit geraumer Zeit schon ein großes Gewicht zu legen pflegen.


Die Genealogie und der historische Fortschritt.

      Der Vererbung individueller Eigenschaften durch Zeugung und Abstammung steht die Veränderung derselben gegenüber und die Genealogie beschäftigt sich mit der Feststellung der im einzelnen überlieferten diesbezüglichen Thatsachen ohne zunächst den Anspruch erheben zu können eine Erklärung für dieselben zu geben. Sie überläßt es vielmehr den verwandten naturwissenschaftlichen Zweigen die Aufgabe zu lösen, die sich aus der nachgewiesenen Vererbung und Variabilität der Eigenschaften ergeben werden. Indem aber die Genealogie ein umfassendes Material der Beobachtung darbietet, kann sie sich ihrerseits nur auf den Standpunkt des Schülers gegenüber der naturwissenschaftlichen und psychologischen Untersuchung und Theorie stellen. Sie darf sich nicht in Widerspruch gegen dieselben setzen und finden lassen, darf aber allerdings die Hoffnung hegen, jenen wissenschaftlichen Zweigen dadurch eine vielleicht unerwartete Unterstützung gewähren zu können, daß sie die Erblichkeits- und Veränderungsverhältnisse im Gegensatze zu einer bloßen Statistik gegenwärtiger Zustände durch viele Generationen rückwärts zu verfolgen und vermöge ihrer genauen Kenntnis der einzelnen Zeugungsergebnisse durch sehr lange Reihen von Geschlechtsfolgen in einer unendlichen Anzahl von überlieferten Fällen das Problem der Erblichkeit in exakter empirischer Weise zu behandeln vermag. Indem sie sich aber auf der Grundlage der Prüfung der einzelnen Fälle zu einer Betrachtung der in immer neuen Reihen sich bildenden Generationen und ihrer Wirksamkeit erhebt, nähert sie sich der Beantwortung einer Frage, die von sehr entgegengesetzten Standpunkten, einerseits von der biologischen Naturforschung, andererseits von den geschichtlichen Wissenschaften her angeregt zu werden pflegt. Alle Entwicklungslehre, wie sie einerseits von der Naturforschung,