Kämmerer
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Berufsbezeichnung
lat.: camerarius
Bedeutung:
Der Kämmerer im ursprünglichen Sinn war eine Person, die bei Hof den Zutritt zur "camera", also zu den Privatgemächern (mit dem Schlafzimmer im Mittelpunkt) des Fürsten oder Regenten hatte.
Vgl. Karin Plodeck: Hofstruktur und Hofzeremoniell in Brandenburg-Ansbach vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, Ansbach 1972, S. 34 ff.