Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)/001
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VORWORT
Die 200. Jahresgedenkfeier von Goethes Geburtstag fiel in eine Zeit, die mehr als früherer Epochen aufgeschlossen ist für familienkundliche Forschungen. Als Düntzer 1894 sein Büchlein über „Goethes Stammbäume“ veröffentlichte, war dies eine bedeutsame Tat, denn nur wenige bürgerliche Familien hatten damals gedruckte Chroniken oder Stammtafeln, und über die Herkunft des großen Dichters war in der Öffentlichkeit wenig bekannt. In anschaulicher Weise, im breiten Erzählerstil der Zeit, berichtete Düntzer viel Wissenswertes über Goethes Vorfahren und nähere Verwandte (Vw.)[1], woraus uns insbesondere das Frankfurter Milieu seiner Familie recht lebendig geworden ist. Nach verschiedenen zerstreuten Einzelforschungen brachte uns erst das Gedenkjahr zu Goethes 100. Todestag in der Flut von Goetheliteratur aller Art eine reichere Fülle von Publikationen zu seiner Familiengeschichte, alle überragend die große, gewissenhaft durchgearbeitete At.[1] von Staatsarchivdirektor Knetsch in Marburg. Nicht vergessen seien die beiden im Frankfurter Goethemuseum jahrzehntelang ausgelegten kreisförmigen „Ahnensonnen“ Goethes, die wir der Forscherarbeit Heinrich Kayßers verdanken. Unzählbare Menschen konnten aus dieser Goetheschen At. Durch Vergleich mit ihrer eigenen eine mehr oder weniger nahe Blutsverwandtschaft mit Goethe nachweisen. Es ist daher jetzt an der Zeit, den Versuch einer größeren Zusammenstellung der Goetheschen Vws. Auf breiter Grundlage zu machen.
Am 19.4.1942 konnte ich in der Frankfurter Genealogischen Gesellschaft einen Lichtbildervortrag halten mit dem Thema: „Wieviele Verwandte Goethes gibt es? Gedanken und Versuche zur Sippenstatistik“, der in ähnlicher Form am 5.6.1943 vor dem Oberhessischen Geschichtsverein wiederholt wurde. Seit Jahren hatte ich Daten- und insbesondere Bildermaterial zur Goetheschen Familiengeschichte gesammelt. Es ist hier der Ort, vielen hilfsbereiten Personen herzlichst Dank zu sagen für ihre Beiträge. Das Frankfurter Freie Hochstift öffnete aufs Bereitwilligste seine reichgefüllten Archivschubfächer und gestattete unbegrenzt photographische Reproduktionen und Abschriften; beim Standesamt sowohl wie beim Archiv der Stadt Frankfurt fand ich ebenfalls stets freundliche Aufnahme und Hilfe, desgleichen bei der Gießener Universitätsbibliothek und bei vielen Pfarrämtern, von denen ich wegen steten Entgegenkommens trotz meiner endlosen Aufdringlichkeit vor allem die Wetzlarer rühmend nennen muß, ferner das Gießener, Kronberger und viele andere. Im Weimarer Goethehaus, dessen Bestände noch manches wertvolle Stück enthalten, wurde (1941) mit Rücksicht auf das örtliche Photographengewerbe nur eine Reproduktion (des Bildes der Flora von Wildenbruch) gestattet. Herr Landgerichtsrat H. Majer-Leonhard (Ffm., jetzt Wertingen) hat mir ebenso uneigennützig sein und der Genealogischen Gesellschaft Aktenmaterial zur