Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B178
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Rettung des elf Jahre alten Ludwig Kalter in Gernsheim vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille, sowie eine Geldprämie von 30 Mark Allergnädigst zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 7. September 1885.
Finger.
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1885/86 betreffend.
Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1885/86, namentlich zur Bezahlung des Gehalts des Großherzoglichen Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung der desfallsigen Beiträge verbundenen Kosten, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 5850 erhoben werden, und berechnet sich der Beitrag von einer Mark Communalsteuerkapital der im Landjudenschaftsverbande wohnenden Israeliten auf 0,986 Pfennige.
Es wird dies mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht, daß die Erhebung in dem Monat October dieses Jahres bei den israelitischen Gemeindekassen in einer Summe für sämmtliche Israeliten einer jeden Gemeinde erfolgen soll. Diesen Kassen bleibt überlassen, von denjenigen Israeliten, welche etwa nach Artikel 3 des Gesetzes vom 10. September 1878 zu den Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde nicht mehr beizutragen haben, deren persönliche Beiträge zur Landjudenschaftskasse nach Verhältniß ihres Steuerkapitals berechnen und einziehen zu lassen.
Darmstadt, am 4. September 1885.
v. Marquard.
die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Sickenhofen für 1885/86 betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz zwei Ziele von den zur Bestreitung der Ausgaben der israelitischen Religionsgemeinde Sickenhofen für 1885/86 nach Beilage Nr. 16 zum Großherzoglichen