Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B081

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 11.



Formular für die Anmeldung.
Staat . . . . . . Regierungsbezirk . . . . . . Kreis (Amt) . . . . . .
Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . Straße . . . . Nr. . . .
Anmeldung
auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
Name des Unter-
nehmers (Firma).
Gegenstand
des Betriebes.*)
Art des
Betriebes.**)
Zahl der durchschnitt-
lich beschäftigten ver-
sicherungspflichtigen
Personen.
Bemerkungen.***






       . . . . . . . , den . . . . . . . 1885.

(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)

      *) Z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb.
      Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unierstreichen.
      **) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.
      ***) Z. B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.

Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen in der Stadt Gießen pro 1885/86 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1885/86 Von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:

a. auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen
261 714
- Mark 5.svg
b. auf das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen Gemeinde
3 139
- "
c. auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten
1 145
88 "

und berechnet sich der Beitrag auf eine Mark Normalsteuerkapital

zu dem Ausschlage unter a auf
23,336
Pfennig.svg
" " " " b "
0,357
"
" " " " c "
0,393
"

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die Erhebungs-Ziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind.
      Gießen, am 26. Mai 1885.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.