Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B065

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 9.
Darmstadt, den 11. Mai 1883.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse vom Jahr 1880 betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung zweier Ziele der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Kirch-Brombach pro 1883 betreffend. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Lauterbach genehmigten Umlagen. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für daß Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bingen genehmigten Umlagen. - 6) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Bingen genehmigten Umlagen. - 7) Namensveränderung. - 8) Concurrenzeröffnung.



Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. December 1873 (Reg.-Bl. Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Friedberg die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Bier, Wein und Obstwein ertheilt worden ist.

Darmstadt, den 23. April 1883.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Ewald.




Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse vom Jahr 1880 betreffend.

      Der Vorschrift in § 35 der Verordnung vom 8. September 1843 gemäß werden die Ergebnisse der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkasse des Großherzogthums vom Jahr 1880, nach erfolgtem Abschlusse der Rechnung, in nachstehender summarischer Uebersicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, am 30. März 1883.
Großherzogliches Oberconsistorium.
Dr. Goldmann.
Ackermann.