Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/016

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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halber Kreuzer, und für die letzteren drey Monate, drey und ein halber Kreuzer auf den Gulden Landsteuerkapital litt. a., welches den Contribuenten zur Nachachtung bekannt gemacht wird.       Darmstadt den 12.Januar 1820.

Großherzogl. Hessische Landkriegskosten-Kommission.
von Bigeleben. Siebert. Müller.
Scheerer.



Ausschlag der Communalbedürfnisse für das Jahr 1819 in den Gemeinden des Amts Oberohmen.

      Ad Rescriptum Großherzoglicher Regierungs-Deputation in Gemeindesachen Nr. 581 vom 26.Mai v. J. die Verbesserung des Vermögenszustandes der Gemeinden und die successive Tilgung ihrer Schulden betreffend, sind für die hiesige Amts-Gemeinden auf das Jahr 1819 folgende Steuer-Ausschläge genehmiget worden:

      Oberohmen in 2ter Classe 91 fl. 36kr. erträgt auf den Steuergulden 2,6651 pf.
            in 3ter Classe 983 fl. 59 1/4 kr. erträgt auf den Steuergulden 6 kr. 2,892 pf.
      Unterseibertenrod in 2ter Classe 26 fl. erträgt auf den Steuergulden 1,416 pf.
            in 3ter Classe 306 fl. 51 kr. wovon es dem Steuergulden 3 kr. 3,6556 pf. erträgt.
      Zeilbach in 2ter Classe 71 fl. 46 1/2 kr. erträgt auf den Steuergulden 1 kr. 1,6661 pf.
            in 3ter Classe 232 fl. 29 kr. wovon es dem Steuergulden 4 kr. 0,703 pf. erträgt.
      Ruppertenrod in 2ter Classe 368 fl. 30 kr. worauf es dem Steuergulden 3.5668 pf. erträgt.
            In 3ter Classe 647 fl. 50 kr. erträgt davon dem Steuergulden 3 kr. 1,4412 pf.
      Grosseneichen in 2ter Classe 162 fl. 15 1/2 kr. erträgt dem Steuergulden 1 kr. 1pf.
            in 3ter Classe 637 fl. 39 2/5 pf. worauf es dem Steuergulden 5 kr. 3,943 pf. erträgt.
      Kleineichen in 2ter Classe 56 fl. erträgt dem Steuergulden 1kr. 1,644 pf.
            in 3ter Classe 129 fl. 30 kr. erträgt dem Steuergulden 4 kr. 1,5612 pf.
      Welches allen Steuerpflichtigen hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
      Oberohmen den 5. Januar 1820.

Das Justizamt daselbst.
Trapp.



Adels-Bestätigung.

      Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben unterm 11. d. M. , weiland dem Fürstlich-Hessen-Hanau-Lichtenberg`schen Geheimenrathe Georg Ludwig Kuder zu Buchsweiler, und dessen ehelichen Nachkommen männ- und weiblichen Geschlechts durch ein Diplom Kaisers Joseph ll. vom 18. Januar 1786, verliehenen Reichs-Adel anzuerkennen und zu bestätigen geruht, auch, in Folge dessen, dem ältesten Sohne genannten Geheimen Raths, Höchst Ihrem Geheimen-Archiv-Rathe Christian Carl Kuder dahier, für sich und seine eheliche Descendenz die ausdrückliche gnädigste Erlaubniß ertheilt, fortan von jenem Adel in den hiesigen Staaten öffentlichen Gebrauch zu machen.