Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B171

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Beilage Nr. 21.


3) am 17. Juli dem Vizefeldwebel und Divisionsschreiber Scheuern vom 4. Großherzoglichen Infanterie-Regiment (Prinz Karl) Nr. 118 das Silberne Kreuz - des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
4) an demselben Tage dem Hofkutscher im Dienste Seiner Durchlaucht des Prinzen Ludwig von Battenberg Georg Schmidt das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für treue Dienste"', -
5) am 20. Juli dem Feldwebel Krause im 3. Großherzoglichen Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117 das Silberne Kreuz, -
6) am 21. Juli dem ersten Präsidenten der Liedertafel Dr. Ludwig Strecker in Mainz die Goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft und dem zweiten Präsidenten der Liedertafel Dr. Ludwig Oppenheim in Mainz das Ritterkreuz I. Klasse, -
7) am 24. Juli dem Polizeirath Wilhelm Fresenius zu Gießen das Ritterkreuz I. Klasse, -
8) an demselben Tage dem Oberkommandanten der freiwilligen Feuerwehr zu Offenbach und Stadtverordneten Konrad Hermann V. die Krone zum Ritterkreuz II. Klasse, dem Kommandanten, Kreisfeuerwehrinspektor Johann Joseph Karl Müller das Ritterkreuz II. Klasse, dem ersten Adjutanten Albert Thomson das Silberne Kreuz mit der Krone, den Oberführern (Kompagnieführern) Kasimir Rudorf und Jean Geyer das Silberne Kreuz - des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
9) an demselben Tage dem Führer (Zugführer) Jakob Leucht, sowie dem ältesten Wehrmann Georg Hinkel und dem Signalisten Philipp Jakob Mehl das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Verdienste", -
10) am 26. Juli dem Geschäftsführer und Feuerwehrkommandanten F. W. Feller in Lollar das Ritterkreuz II. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
11) am 17. August Seiner Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Hessen die Rettungs-Medaille - zu verleihen.


Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 10. Juli dem Prälaten des Päpstlichen Hauses, Domkapitular und Geistlichen Rath Dr. Friedrich Schneider in Mainz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Ritterkreuzes I. Klasse mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen, -
2) am 27. Juli dem Oberbetriebsinspektor der Main-Neckar-Bahn, Baurath August Dittmar zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Kronenordens III. Klasse - zu ertheilen.


Namensveränderungen.
1) Am 10. Juli wurde dem am 28. November 1888 zu Bad-Nauheim geborenen Sohn der Ehefrau des Karl Robert Mädel in Bad-Nauheim, Johann Ludwig Pfeffer, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Mädel", -
2) am 12. Juli wurde dem am 22. Juni 1887 zu Paris geborenen Sohn der Ehefrau des Karl Becker in Burg-Gemünden, Heinrich Weber daselbst, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Becker", -
3) am 27. Juli wurde der am 19. Februar 1889 zu Jügesheim geborenen Tochter der Ehefrau des Georg Philipp Peter Groh daselbst, Katharina Anna Schreiber, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Groh", -
4) am 3. August wurde dem am 30. Juni 1889 zu Nordheim geborenen Sohn der Ehefrau des Jakob Gundersdorf daselbst, Johannes Vorhof gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Gundersdorf" - zu führen.