Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/305

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Nr. 40.



Kreisstraße von Zwingenberg über Jugenheim und Seeheim nach Eberstadt sich befinden;
4) der Schwarzbach und dessen sämmtliche Zuflüsse einschließlich des Landgrabens.


B. Im Gebiete des Mains.
a. Von den linksseitigen Zuflüssen:
1) die Gersprenz von dem Einflusse des Fischbachs beziehungsweise Häuserbachs abwärts bis zur Landesgrenze, nebst allen ihren innerhalb dieser Strecke gelegenen Zuflüssen und Seitenarmen;
2) alle übrigen unmittelbaren und mittelbaren Zuflüsse des Mains, welche sich nördlich der Eisenbahnlinie Mainz-Darmstadt-Höchst und nördlich des Zufluß-Gebietes der Mümling befinden.
b. Von den rechtsseitigen Zuflüssen:
1) sämmtliche Zuflüsse aus der Gemarkung Kostheim;
2) die Nidda von der Staatsstraßenbrücke in Nidda an abwärts;
3) die Nidder von der Straßenbrücke zwischen Ranstadt und Selters an abwärts;
4) die Horloff von der Zellmühle bei Villingen abwärts;
5) die Wetter von der Papierfabrik bei Ober-Bessingen abwärts, nebst ihren Zuflüssen von diesem Punkte an mit Ausnahme der Usa von Ober-Mörlen an auswärts und ihrer Zuflüsse;
6) der Seemenbach von der Eisenbahnbrücke bei Büdingen abwärts.


C. Im Gebiete der Lahn.
1) Die Klein (Gleenbach) mit ihren Zuflüssen;
2) die Ohm von der Papiermühle bei Nieder-Ohmen an abwärts;
3) die Lumda mit ihren Zuflüssen;
4) die Wieseck von Großen-Buseck abwärts.


D. Im Gebiete der Fulda.
1) Die Antrift vom Einfluß des Göhringer Bachs an abwärts;
2) die Schwalm von dem Einfluß der Eifa an abwärts;
3) die Schlitz von der Landesgrenze bei Uetzhausen abwärts bis zu ihrer Einmündung in die Fulda, nebst der Altefell in der Gemarkung Landenhausen.