Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/219

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 30.



sicht
Geschäfts bezüglich Gestellung der Mobilmachungs-Pferde.
....................................

8.
9.
10.
11.
12.
Von den nach Kolonne
6 der Aushebungs-
Kommission vorge-
führten Pferden sind
von derselben als
wirkl. kriegsbrauchbar
bezeichnet worden
Das Kontingent
ausgehoben mit
Reserve von 3 %.
Bleiben als bereits
definitiv als kriegs-
brauchbar bezeich-
neten Pferden vo-
handen.
Bemerkungen.
Reit-
Stan-
gen-
Vor-
der-
Sum-
ma.
Reit-
Stan-
gen-
Vor-
der-
Sum-
ma.
Reit-
Stan-
gen-
Vor-
der-
Sum-
ma.
Reit-
Stan-
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Vor-
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Sum-
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Pferde.
Pferde.
Pferde.
Pferde.