Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B183
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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29) die Schenkung des Nikolaus Weinle und Johann Knott II. zu Abenheim an die katholische Kirche daselbst, bestehend in einem freien Platz mit Christusbild, im Werthe von 600 ;
30) die Schenkung des Peter Seiber II. zu Marienborn an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung einer Abendandacht, im Betrage von 480 ;
31) die Schenkung des Decans Hirter zu Planig an die katholische Kirche zu Neustadt zur Gründung eines katholischen Pfarrbesoldungsfonds für Seckmauern, im Betrage von 1000 ;
32) das Vermächtniß der Josephine Messinger zu Mainz an die katholische Kirche St. Christoph zu Mainz zur Stiftung von drei heiligen Messen, im Betrage von 400 ;
33) das Vermächtniß des Balthaser Kapp zu Klein-Winternheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Anniversariums, im Betrage von 220 ;
34) das Vermächtniß des Pfarrers Suder zu Klein-Winternheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung dreier Jahrgedächtnißmessen, im Betrage von 300 ;
35) die Schenkung aus dem Nachlasse des verstorbenen Geh. Oberforstraths von Stockhausen an die Stadt Darmstadt zur Unterhaltung des von Stockhausen`schen Erbbegräbnisses, im Betrage von 1000 ;
36) das Vermächtniß der Wittwe des Majors i. P. Peter Fels zu Darmstadt an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung zweier heiligen Messen, im Betrage von 171 43 .
In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, am 5. October 1883.
v. Starck.
die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Bier und Branntwein, insbesondere die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.
Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachungen vom 12. December 1873 (Regierungsblatt Nr. 49, Seite 334), 17. December 1878 (Regierungsblatt, Beilage Nr. 32, Seite 207) und 24. September 1879 (Regierungsblatt, Beilage Nr. 22, Seite 169) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Kailbach die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Bier, Wein und Obstwein, zur Ausgangsabfertigung von Branntwein und Bier und zur Ertheilung von Ausgangsbescheinigungen beim Ausgang von Branntwein und Bier mit dem Anspruch auf Steuerrückvergütung ertheilt worden ist.
- Darmstadt, den 1. October 1883.
Schleiermacher.