Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B183

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Beilage Nr. 24.



      29) die Schenkung des Nikolaus Weinle und Johann Knott II. zu Abenheim an die katholische Kirche daselbst, bestehend in einem freien Platz mit Christusbild, im Werthe von 600 Mark 5.svg ;
      30) die Schenkung des Peter Seiber II. zu Marienborn an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung einer Abendandacht, im Betrage von 480 Mark 5.svg ;
      31) die Schenkung des Decans Hirter zu Planig an die katholische Kirche zu Neustadt zur Gründung eines katholischen Pfarrbesoldungsfonds für Seckmauern, im Betrage von 1000 Mark 5.svg ;
      32) das Vermächtniß der Josephine Messinger zu Mainz an die katholische Kirche St. Christoph zu Mainz zur Stiftung von drei heiligen Messen, im Betrage von 400 Mark 5.svg ;
      33) das Vermächtniß des Balthaser Kapp zu Klein-Winternheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Anniversariums, im Betrage von 220 Mark 5.svg ;
      34) das Vermächtniß des Pfarrers Suder zu Klein-Winternheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung dreier Jahrgedächtnißmessen, im Betrage von 300 Mark 5.svg ;
      35) die Schenkung aus dem Nachlasse des verstorbenen Geh. Oberforstraths von Stockhausen an die Stadt Darmstadt zur Unterhaltung des von Stockhausen`schen Erbbegräbnisses, im Betrage von 1000 Mark 5.svg ;
      36) das Vermächtniß der Wittwe des Majors i. P. Peter Fels zu Darmstadt an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung zweier heiligen Messen, im Betrage von 171 Mark 5.svg 43 Pfennig.svg .
      In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, am 5. October 1883.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.



Bekanntmachung,
die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Bier und Branntwein, insbesondere die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachungen vom 12. December 1873 (Regierungsblatt Nr. 49, Seite 334), 17. December 1878 (Regierungsblatt, Beilage Nr. 32, Seite 207) und 24. September 1879 (Regierungsblatt, Beilage Nr. 22, Seite 169) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Kailbach die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Bier, Wein und Obstwein, zur Ausgangsabfertigung von Branntwein und Bier und zur Ertheilung von Ausgangsbescheinigungen beim Ausgang von Branntwein und Bier mit dem Anspruch auf Steuerrückvergütung ertheilt worden ist.

Darmstadt, den 1. October 1883.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Kramer.