Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B009
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu | |
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Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Organisation der Oberförstereien Heppenheim und Hirschhorn betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Vergütung für die im Etatsjahr 1883/84 in Geld zu berichtigenden Pensionsnaturalien betreffend. - 3) Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universität zu Gießen im Sommerhalbjahre 1883 gehalten werden und am 23. April ihren Anfang nehmen. - 4) Concurrenzeröffnungen.
die Organisation der Oberförstereien Heppenheim und Hirschhorn betreffend.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu verordnen geruht haben, daß die Großherzoglichen Domanialbesitzungen bei Kürnbach aus der Oberförsterei Heppenheim, Forsts Lorsch, Rentamts Zwingenberg, ausgeschieden und der Oberförsterei Hirschhorn, Forsts Wald-Michelbach, Rentamts Lindenfels, zugetheilt werden sollen, wird diese Allerhöchste Anordnung hierdurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese Aenderung alsbald in Kraft treten soll.
- Darmstadt, am 1. Februar 1883.
Schleiermacher.