Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B196
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Beilage Nr. 26.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1881 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alzey. - 3) Ordensverleihungen. - 4) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Dienstentlassungen. - 8) Ruhestandsversetzungen. - 9) Concurrenzeröffnungen. - 10) Sterbefälle. |
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Im Laufe des dritten Quartals 1880 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) Die Schenkung des katholischen Pfarrers Bauer zu Friedberg an die katholische Kirche zu Friedberg zu Gunsten des Kirchenbaufonds, im Betrage von 391 ;
2) die Schenkung der Familie Carl Eickemeyer zu Mainz an die katholische Kirche bezw. das Pfarrbenefizium zu St. Stephan zu Mainz zur Stiftung einer jährlichen Seelenmesse, im Betrage von 200 ;
3) die Schenkung der Familie des Herrn Grafen zu Solms-Rödelheim an die evangelische Kirche zu Assenheim, bestehend in einem silbernen Abendmahlskelch mit Patene, im Werthe von 255 ;
4) das Vermächtniß der Johanna Weidenbörner zu Herbstein an die katholische Kirche zu Herbstein zur Stiftung eines Anniversariums, im Betrage von 172 ;
5) die Schenkung des Johannes Klein IV. zu Hechtsheim an die katholische Kirche zu Hechtsheim zur Stiftung eines jährlichen Rorate-Amtes, im Betrage von 180 ;
6) die Schenkung des Martin Schneider II. zu Nackenheim an die katholische Kirche zu Nackenheim zur Stiftung eines jährlichen Rorate-Amtes, im Betrage von 180 ;
7) das Vermächtniß der Wilhelmine Vigelius zu Lauterbach an die Gemeinde Lauterbach zu Gunsten der dasigen Ortsarmen, im Betrage von 514 29 ;