Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B133
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Beilage Nr. 17.
Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz vorgesehenen Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Mainz.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.}}
v. Röder.
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten Juni, August, October und December geschehen soll.
Mainz, den 10. Mai 1880.
v. Röder.
1) | Am 24. März wurde dem Moses Goldschmidt aus Seligenstadt gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen Vornamens künftighin die Vornamen "Hermann Moses", - | |
2) | am 16. April wurde dem Nehm Grünebaum aus Seligenstadt, wohnhaft in Hanau, gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen Vornamens künftighin den Vornamen "Nathan", - führe. |