Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B029

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Beilage Nr. 4.


Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bensheim.
Or
d.
-N
r.
Namen der Gemeinden.
Aus-
schlag
pro
1880.
Beitrag
auf 1 fl.
Normal-
steuer-
capital.
Er
he
b.
-Z
ie
le.
Bemerkungen.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
1 Alsbach mit Bickenbach, Jugen-
heim und Hähnlein
660 35,968 4
2 Alsbach, der Friedhofsverband 133 0,329 4 3jähriger Voranschlag, 3. Drittheil mit 133 Mark 5.svg
kommt zur Erhebung.
3 Auerbach 175 4,213 4
4 Bensheim 1800 28,966 4
5 Bürstadt 300 34,309 4 3jähriger Voranschlag. 1878 wurden erhoben
430 Mark 5.svg, pro 1879 und 1880 sind zu erheben
300 Mark 5.svg
6 Groß-Rohrheim 700 43,804 4 3jähriger Voranschlag. Das 1. Drittheil aus
2100 Mark 5.svg kommt zur Erhebung.
7 Lampertheim 348,70 8,765 4
8 Lorsch mit Groß- und Klein-
Hausen
850 23,453 4
9 Reichenbach mit Elmshausen 574 64,032 4 Wie bei Nr. 7, 1. Drittheil von 1722 Mark 5.svg
10 Seeheim 251 39,490 4 3jähriger Voranschlag. Das 1. Drittheil aus
753 Mark 5.svg kommt zur Erhebung.
11 Zwingenberg 1117 59,101 4 3jähriger Voranschlag. Das 1. Drittheil aus
3350 Mark 5.svg kommt mit rund 1117 Mark 5.svg zur Er-
hebung.

      Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der darin vorgesehenen Umlagen in vier Zielen, nämlich in den Monaten Februar, April, Juni und August 1880, stattfinden soll.
      Bensheim, den 23. Januar 1880.

Großherzogliches Kreisamt Bensheim.
Dr. Usinger.



Bekanntmachung,
die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Crainfeld, im Kreise Lauterbach, für 1880 betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Crainfeld ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz die Erhebung einer Umlage von 870 Mark 5.svg genehmigt