Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B017

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Beilage Nr. 3.



      8) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Münster behufs Erbauung einer Feldkapelle, im Betrage von 940 Mark 5.svg;
      9) die Schenkung Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      10) das Vermächtniß des Barthel Reiß III. zu Biblis an die katholische Kirche zu Biblis zur Gründung einer Kleinkinderbewahranstalt, im Betrage von 18 000 Mark 5.svg;
      11) die Schenkung des Gotthard Böttinger zu Herbstein an die katholische Kirche zu Herbstein zur Stiftung von vier stillen heiligen Messen, im Betrage von 240 Mark 5.svg;
      12) die Schenkung der Mathildenstiftung für die Provinz Starkenburg an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      13) das Vermächtniß der Maria Anna Kirschbaum zu Dittelsheim, im Kreise Worms, an die Gemeinde Dittelsheim, bezw. zu Gunsten der dasigen Ortsarmen, im Betrage von 342 Mark 5.svg 86 Pfennig 5.svg;
      14) die Schenkung des gewesenen Gemeinderathsmitglieds Dieffenbach zu Darmstadt an die Stadt Darmstadt Behufs Gründung einer Wittwenkasse für städtische Angestellte und Diener, im Betrage von 589 Mark 5.svg 46 Pfennig 5.svg;
      15) die Schenkung der Marie Günther Wwe. zu Darmstadt an die Stadt Darmstadt zur Gründung einer "Richard-Günther-Stiftung" Behufs Unterstützung von Studirenden der Jurisprudenz und Philologie, im Betrage von 16000 Mark 5.svg;
      16) die Schenkung der Kinder der Wittwe Anna Maria Hellermann zu Mainz an die Domkirche zu Mainz zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      17) das Vermächtniß der Ehefrau des Philipp Kraft I. zu Crumstadt an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      18) das Vermächtniß Derselben an die Landes-Waisenanstalt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      19) das Vermächtniß der Frau Amalie Gontard zu Frankfurt a. M. an die Armenkasse zu Nieder-Erlenbach, im Betrage von 1500 Mark 5.svg;
      20) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Harheim, bestehend in einer neuen Glocke im Werthe von 364 Mark 5.svg;
      21) die Schenkung des katholischen Pfarrers Bauer zu Friedberg an die katholische Kirche zu Friedberg zu Kirchenbauzwecken, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      22) die Schenkung des Domdecans Dr. Heinrich zu Mainz an die Domkirche zu Mainz zur Stiftung von neun heiligen Messen, im Betrage von 540 Mark 5.svg
      23) die Schenkung der Apollonia Schungel zu Mainz an das bischöflische Seminar zu Mainz gegen Entrichtung einer lebenslänglichen jährlichen Rente an die Schenkgeberin und nach deren Ableben an ihre Schwägerin, sowie zur Stiftung einer jährlichen heiligen Messe, bestehend in 2 Schuldforderungen im Betrage von 4800 Mark 5.svg und 10285 Mark 5.svg 71 Pfennig 5.svg und einer baaren Summe von 342 Mark 5.svg 86 Pfennig 5.svg;
      24) das Vermächtniß des Rentners Karl Friedrich Stöhr in Wiesbaden zu Gunsten des evangelischen Hülfsvereins in Mainz, im Betrage von 27 428 Mark 5.svg 57 Pfennig 5.svg
      In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 10. Januar 1880.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Schaum.