Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/229
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Formular 19, zu § 16, III. und § 17. der Instruction vom 15. Juni 1880.
Waldungen der Gemeinde
Versteigerung Nr. ..... Handabgabe im .... Quartale
für das Rechnungsjahr 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zu ............. erhält gegen Vorzeigung jenseitiger Bescheinigung oder Quittung des Gemeindeeinnehmers
Nummern. |
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Summe |
NB. | Wenn Versteigerung stattgefunden hat, ist oben "Handabgabe im Quartale" zu streichen und umgekehrt. |
Gegen vorherige Zahlung.
Zahlungstermin» für gegen Bürgschaft abgegebene Producte bis
längstens
Zahltage:
Abfuhrtermin vom .. .. ten .. .. .. .. .. .. .. .. bis .. .. ten .. .. .. .. .. .. .. .. jeden Tag und von da an bis zum .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. von Morgens .. .. .. bis Nachmittags .. .. .. Uhr.
Der Empfänger hat diesen Abfuhrschein vor der Abfuhr dem schützenden Forstdiener vorzuze1gen und während derselben stets bei sich zu führen, auch bei der Bezahlung dem Gemeinde-Einnehmer vorzulegen.
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Von dem jenseitigen Schuldner ist heute Bürgschein über die Summe von .. .. .. .. .. .. .. .. .. abgegeben worden.
Von jenseitigem Geldbetrage sind | ||||
sodann die Beitreibungskosten | ||||
in Summe |
schreibe
richtig bezahlt und unter Nr. .. .. .. .. .. im Tagebuche eingetragen worden.
Der Gemeinde-Einnehmer.
Die Restschuld mit | ||||
sodann die Beitreibungskosten | ||||
in Summe |
schreibe
sind richtig bezahlt und unter Nr. .. .. .. .. .. im Tagebuche eingetragen worden.
Der Gemeinde-Einnehmer.