Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/030

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Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1
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rung hat namentlich sich neuerdings bemüht, das Land durch Anschluß an den preußischen Zollverband aus der Massenarmuth der Tagelöhnerbevölkerung herauszubringen, die wahrlich auch die Ritter nicht erquickt, denn sie müssen sie auf den Nothfall als Arme ernähren, — man hat diese intendirten Reformen nicht durchzusetzen vermocht. In Mecklenburg, „dem Lande der Erbweisheit", vermögen seit längster Zeit und noch heut zu Tage nur die sechshundert Segel und Steuer führenden Ritter und die wenigen Bürgermeister, die auf dem Landtage die Gesammtbevölkerung von 600,000 Seelen vertreten, und nach dem löblichen „Herkommen", das in Mecklenburg eine so große Rolle spielt, leben, nach dem Herkommen, das die große Scala noch acht mittelalterlicher, mecklenburgischer Exemptionen umfaßt, von dem großen Rechte der Steuerfreiheit oben bis zu den kleinsten der Rechte ganz unten, unter anderen dem Rechte, daß in den kleinen Städten des Landes kein Rind geschlachtet werden darf, ohne daß der Bürgermeister oder der Gutsherr die Zunge davon bekommt — „damit er auf'm Landtage gehörig für die Seinen spreche[1].“ Die Geschichte Mecklenburgs ist die Geschichte der Gebundenheit und der Noth des Hofes und des Landes und die Geschichte der Freiheit, der Herrlichkeit und des Wohllebens der Ritter.


Gebornen, die ein Handwerk in einer Stadt lernen wollen, die Aufnahme in den Städten zu verweigern.
  1. Dieses kleine Recht besteht z. B. im Städtchen Dassow, dem Edlen von Päpke, dem Salemo Mecklenburgs gehörig, in dem Maltzan'schen Penzlin, in dem Bothmer'schen Klütz u. s. w.